Gut für Neue Wohnformen und Barrierefreiheit: Rheinland-Pfalz baut Wohnbau-Förderung aus
Neue Wohnformen und seniorengerechte Wohnungen profitieren erneut von Verbesserungen in der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Auch Menschen mit geringen Einkommen sollen sich barrierefreien Wohnraum und gemeinschaftliche Wohnmodelle leisten können. Bereits Anfang 2016 hatte das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz die Konditionen verbessert, Tilgungszuschüsse im Mietwohnungsbau eingeführt und erstmals auch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert. Nun kommen ab 2017 weitere Verbesserungen hinzu, die das Wohnen für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen leichter bezahlbar machen. Das nützt auch Initiativen für neue Wohnformen. Eine Übersicht:
Mehr Projekte ermöglichen durch höhere Darlehensbeträge
Im Mietwohnungsbau wurden die regional gestaffelten Darlehensbeträge pro Quadratmeter Wohnfläche erheblich angehoben: Statt eines Grunddarlehens von 910 bis 1600 €/m² sind z.B. bei Mietwohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen nun 1.175 bis 1800 €/m² möglich – je nach Standort (Zuordnung einer Gemeinde in eine sog. Fördermietenstufe). Die Zinsen der in der Regel nachrangig gesicherten Darlehen sind langfristig günstig: so werden die Darlehen bis zu zehn Jahre zinslos gewährt. Die Dauer der Zinsfestschreibung beträgt korrespondierend zu der Dauer der Miet- und Belegungsbindungen bis zu 25 Jahre. Die Eigenleistung beträgt für die Mietwohnungsbaumaßnahmen 15 % der Gesamtkosten.
Ab September 2017 wurden auch für selbst genutztes Wohneigentum die regional gestaffelten Förderhöchstbeträge für ISB-Darlehen je nach Fördermietenstufe um bis zu 25.000 Euro angehoben. Bei Haushalten mit mindestens drei Kindern steigt der jeweilige Förderhöchstbetrag nun noch einmal um 10 Prozent für das dritte und jedes weitere Kind.
- Von dieser allgemeinen Verbesserung profitieren im Bereich Neues Wohnen zum Beispiel Genossenschafts-Initiativen oder Wohnbau-Unternehmen, die Mehrgenerationen-Projekte für verschiedene Einkommensgruppen realisieren wollen.
- Diese Verbesserung greift auch bei den Darlehen für Wohngruppen und Wohngemeinschaften, die weiterhin mit 50€/m² mehr gefördert werden als in der nun erhöhten allgemeinen Förderung. Die Dauer der Zinsfestschreibung beträgt bis zu 20 Jahre.
Bezahlbare Mieten fördern durch höhere Tilgungszuschüsse
Außerdem wurden im Mietwohnungsbau Tilgungszuschüsse zu diesen Grunddarlehen erhöht. Regional gestaffelt sind bei Mietwohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen nun Zuschüsse von 10 bis maximal 30% der Grunddarlehensbeträge möglich (bislang 0-20%). Erstmals gibt es Tilgungszuschüsse auch in ländlichen Regionen ohne erhöhten Wohnungsbedarf, sofern es sich um Ersatzneubauten handelt. Neben dieser Anhebung der Zuschuss-Quoten wirkt sich zusätzlich die o.g. Erhöhung der Grunddarlehen proportional auf die Höhe der Zuschüsse aus. Auch für Wohn-Pflege-Gemeinschaften wurden die Zuschüsse von 10-20% auf 15-25% erhöht. Die höchsten Zuschüsse gibt es für die Schaffung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, wenn sich der Investor für 25 (statt 20 Jahre) an die Sozial-Mieten bindet – auch hier regional abgestuft.
Da diese Zuschüsse direkt beim Beginn der Tilgungsphase von der Schuldenlast abgezogen werden, senken sie (bei gleicher Laufzeit) direkt den monatlichen Schuldendienst. Das führt zu einer Steigerung der Attraktivität der Förderprogramme und erleichtert es Mietwohnraum-Anbietern und Genossenschaften, die vorgeschriebenen Mietobergrenzen für geförderte Wohnungen einzuhalten.
Im September 2017 wurden die Tilgungszuschüsse in Höhe von 5 Prozent auch auf die Wohneigentumsförderung ausgeweitet und die Zinssätze in diesem Bereich gesenkt.
- Mehrgenerationen-Wohnprojekte können leichter günstigen Wohnraum für Menschen aus allen Einkommensschichten schaffen und insbesondere für Familien bezahlbare Wohnungen realisieren.
- Gerade in ländlichen Regionen mit geringen Investitionsanreizen wird es attraktiver, nah am Gemeinschaftsleben im Ortskern bezahlbare Mietwohnungen zu bauen und trotz günstiger Mieten die Refinanzierung zu sichern.
- Wohn-Pflege-Gemeinschaften können durch den niedrigeren Schuldendienst auch bei geringerer Anfangs-Auslastung und günstigen Mieten leichter die Refinanzierung erwirtschaften.
Zusatzförderung für Barrierefreiheit und Modernisierung
Auch zu den günstigen Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnungen gibt es seit Anfang 2017 neue Tilgungszuschüsse in Höhe von 20% des Darlehens. Außerdem können pro Quadratmeter Wohnfläche nun 50 Euro mehr gefördert werden (regional abgestuft 500-700€).
- Wohnbau-Unternehmen und Wohnungsgenossenschaften können leichter seniorengerechte Wohnungen im Bestand schaffen und zu bezahlbaren Preisen vermieten.
- Durch mehr seniorengerechte Wohnungen und einen Mix aus geförderten und freifinanzierten Wohnungen können bestehende Mietshäuser zu Mehrgenerationen-Projekten weiterentwickelt werden.
- Wohnprojekt-Initiativen profitieren bei der Umnutzung bestehender Wohn-Immobilien und können leichter die Voraussetzungen schaffen, um auch im hohen Alter in ihrer Gemeinschaft wohnen zu bleiben.
Im Darlehensprogramm für die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum wurden die Zinsen um einen Prozentpunkt gesenkt und speziell für Haushalte mit geringem Einkommen Tilgungszuschüsse von 15% der Darlehenshöhe eingeführt (bis max. 6000€).
- Das erhöht den Anreiz für Eigenheim-Besitzer gerade im ländlichen Raum, ihren Wohnraum seniorengerecht anzupassen – oft die Grundvoraussetzung, um auch im hohen Alter dort wohnen bleiben zu können und einen Umzug zu vermeiden. Durch die Neuerungen können sie die dafür aufgenommenen Darlehen schneller zurückzahlen.
Gemeinschaftlich genutzte Räume solidarisch finanzieren
Für die Refinanzierung geförderter Gemeinschaftsräume in Wohnprojekten und Mietshäusern gibt es nun klarere Regelungen, die eine solidarische Aufteilung der Miete und der laufenden Kosten ermöglichen. Zum Beispiel dürfen Haushalte mit geringen Einkommen für einen Flächenanteil im Umfang von maximal fünf Prozent ihrer Wohnung nur bis zu der für sie vor Ort gültigen Mietobergrenze zur Kasse gebeten werden. Von Haushalten mit mittleren Einkommen kann für diese Fläche ein etwas höherer Beitrag verlangt werden, der Rest ist von den Mieterinnen und Mietern der frei finanzierten Wohnungen im Projekt zu tragen.
Neue Förderung für Verbesserung der sozialen Infrastruktur im Quartier
Erstmals können im Zusammenhang mit geförderten Mietwohnungen auch Räumlichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohnerinnen des Quartiers, für gemeinnützige Vereine und Gesellschaften sowie für kommunale Einrichtungen gefördert werden. Eine der Fördervoraussetzungen ist, dass das Konzept für die Nutzung dieser Räume mit der Gemeinde abgestimmt ist.
- Damit unterstützt das Land insbesondere Wohnbaugesellschaften dabei, die Gemeinschaft im Quartier und das Miteinander der Generationen zu stärken.
Weitere Informationen
Pressemeldung von Finanzministerin Doris Ahnen: „Neue Programme zur sozialen Wohnraumförderung ab 2017 veröffentlicht“ (06.02.2017)
Ausführliche Informationen zur Sozialen Wohnraumförderung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz unter https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohnraumfoerderung/soziale-wohnraumfoerderung sowie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter http://isb.rlp.de/service/foerderung.html.
Das Beratungszentrum Wohnraumförderung der ISB führt Beratungen zu konkreten Vorhaben durch: Telefon 06131 6172-1991, E-Mail wohnraum(at)isb.rlp.de.
Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz
Die neuen Programme zur sozialen Wohnraumförderung ab 2017 wurden unter Einbeziehung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz entwickelt. Es wurde auf Initiative des Finanz- und Bauministeriums am 20. Oktober 2015 gegründet. Ziel des Bündnisses, das von der Landesregierung und weiteren 20 Institutionen getragen wird, ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Außerdem soll bestehender bezahlbarer Wohnraum erhalten und sozialverträglich weiterentwickelt werden. Am 15. Dezember 2015 unterzeichneten die Bündnispartner eine gemeinsame Erklärung, mit der sie ihren Willen bekunden, sich aktiv für die Verwirklichung der angestrebten Ziele einzusetzen.