Innere Sicherheit des Landes Rheinland-Pfalz
Die Innere Sicherheit zählt zu den elementaren Grundbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Sicherheit und Schutz der Menschen dauerhaft zu gewährleisten, ist Verfassungsauftrag und gehört zu den Kernaufgaben des Staates. Um diesen Auftrag zu erfüllen, bedarf es vieler Einrichtungen mit jeweils besonderen Aufgaben. Hierzu zählen vor allem Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz und das Rettungswesen.