Kein rechtsfreier Raum
Die Strafverfolgung hat Verfassungsrang. Es darf daher auch im Internet keine rechtsfreien Räume geben. Die Zwecke des Strafrechts wie Gerechtigkeit, Förderung des Rechtsbewusstseins und den Schutz der Gesellschaft gilt es auch in der digitalen Welt durchzusetzen. Daher müssen die Initiativen der Strafverfolgungsbehörden im Cyberraum intensiviert werden, um bei der Begehung von Straftaten eine repressive staatliche Reaktion zu zeigen und general- sowie spezialpräventive Effekte zu erzielen.
Derlei Straftaten werden aber häufig nicht als solche erkannt oder nicht angezeigt, was zu einem großen Dunkelfeld führt. Die Ursachen in der Zurückhaltung der Anzeigenerstattung sind gerade bei Wirtschaftsunternehmen vielfältig. Sie reichen von der Sorge um Reputationsverlust oder Konkurrenzaspekten bis hin zu einem Mangel an Zutrauen in die Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden.
Vor dieser Ausgangslage sollen Transparenz und Partnerschaft im Zeitalter digitaler Bedrohungen durch Cybercrime für einen Schulterschluss zwischen Wirtschaftsunternehmen und Strafverfolgungsbehörden sorgen. Ziel ist es, für die Bedeutung der Strafverfolgung im Cyberraum zu sensibilisieren und gemeinsam das Dunkelfeld aufzuhellen. Dazu bedarf es Anzeigen der geschädigten Unternehmen.
Die Polizei Rheinland-Pfalz bietet den Wirtschaftsunternehmen mit dem Dezernat Cybercrime des LKA eine zentrale Ansprechstelle an.