Organisation des Rettungsdienstes
Die Effizienz des Rettungsdienstes beruht auf einer bestmöglichen Zusammenarbeit aller beteiligen Einrichtungen und Kräfte. Deshalb wurden auf der Grundlage des Rettungsdienstgesetzes (RettDG) durch die Rettungsdienst-Zuständigkeitsverordnung (RettDZVO) vom 11. Januar 2000, GVBl. S. 29, BS 2128-1-1 sogenannte Rettungsdienstbereiche gebildet und alle dort vorhandenen Rettungsmittel der verschiedenen Organisationen zusammengefasst. Das Land Rheinland-Pfalz ist zurzeit in acht Rettungsdienstbereiche eingeteilt die das Gebiet mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte ganz oder teilweise umfassen können.
In jedem Rettungsdienstbereich gibt es eine Leitstelle. Diese muss mit den notwendigen Fernmeldeeinrichtungen ausgestattet, ständig mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt und erreichbar sein.
Zu den Aufgaben der Leitstellen gehören unter anderem die Entgegennahme und Bearbeitung aller Hilfeersuchen, Regelung und Koordinierung der Einsätze aller Rettungsmittel, die Einsatzsteuerung sowie die Führungsunterstützung in der Allgemeinen Hilfe, im Rettungsdienst und im Brand- und Katastrophenschutz. Die Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf und sind über den Notruf 112 erreichbar.
Einer Leitstelle sind die einzelnen Rettungswachen so zugeordnet, dass bei Notfalltransporten jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten erreicht werden kann. In den Rettungswachen sind die Rettungsmittel wie Rettungswagen (RTW), Notfallkrankenwagen, Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) und Krankentransportwagen (KTW) mit entsprechend ausgebildetem Personal stationiert.