Gesetz regelt seit über 40 Jahren effektiven Rettungsdienst

Mitte der 1970-er Jahre folgte die Politik der Forderung, die bis dato bestehende gesetzliche Regelungslücke im Rettungsdienst zu schließen. Am 17. Dezember 1974 wurde das erste rheinland-pfälzische Rettungsdienstgesetz (GVBl. S 217) erlassen. Damit wurde der Rettungsdienst staatlich organisiert. Das Land wurde damals in 18 Rettungsdienstbereiche mit 18 Rettungsleitstellen aufgeteilt.

Mit der Gesetzesnovelle vom 5. April 2005, GVBl. S. 104 wurde unter anderem das Ziel verfolgt, in Rheinland-Pfalz künftig ausschließlich Integrierte Leitstellen des Rettungsdienstes, des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes einzurichten, an denen alle Leistungserbringer des Rettungsdienstes sowie die Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes angeschlossen sind. Weitere wichtige Änderungen waren

  • die Verbesserung des medizinischen Qualitätsmanagements durch die Bestellung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD),
  • die Sicherstellung der Notarztversorgung und
  • die Einführung einer Wartezeit von 40 Minuten im Krankentransport.

Der aktuelle Wortlaut des Gesetzes finden Sie in der Datenbank zum Landesrecht

Die Einsatzstatistik im Rettungsdienst

Mit über 940.000 Einsätzen im Jahr mit wachsender Tendenz erbringt der Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz eine beachtliche Leistung.

In der Einsatzstatistik werden die mit den Kostenträgern abgerechneten Einsätze des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Einsätze der mit Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber in Rheinland-Pfalz jährlich dokumentiert Die Zahlen werden von den Landesverbänden der Leistungserbringer zur Verfügung gestellt. Die Gesamtentwicklung der aktuell hinterlegten Statistik belegt die stetige Zunahme der Einsätze. Die aktuellen Zahlen sind als Einsatzstatistik des gesamten Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz zum Download eingestellt.

Finanzierung des Rettungsdienstes

Ein wirksamer Rettungsdienst wäre ohne eine ausreichende finanzielle Grundlage nicht möglich. Das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte haben auf Grund des Rettungsdienstgesetzes in einer sogenannten „Mischfinanzierung” die wesentlichen Investitionen für die technische Ausstattung sowie die bauliche Unterbringung der Leitstellen und Rettungswachen zu übernehmen.

Die Personalkosten der Integrierten Leitstellen teilen sich die Krankenversicherungen (60 Prozent), das Land (25 Prozent) und die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte (15 Prozent).

Für die Leistungen des Rettungsdienstes werden Benutzungsentgelte erhoben, die zwischen den Landesverbänden der Sanitätsorganisation und den Kostenträgern vereinbart werden und der Genehmigung des Landes bedürfen.

Landesrettungsdienstplan (LRettDP)

Der Landesrettungsdienstplan enthält die organisatorischen und planerischen Vorgaben des Landes zur Durchführung des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz. Er legt die für die Durchführung der nach dem Rettungsdienstgesetz vorgegebenen Aufgaben in Form von Leitlinien und Planungszielen fest. Als Download finden Sie den Landesrettungsdienstplan.