Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz
Der Rettungsdienst ist in Rheinland-Pfalz im Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsdienstgesetz – RettDG-) geregelt. Auf dieser gesetzlichen Grundlage ist der Rettungsdienst als Verbundsystem aus Notfalltransport und qualifiziertem Krankentransport organisiert. Unter der Notfallrettung versteht man die qualifizierte Hilfe bei lebensbedrohlichen Situationen. Hierzu zählen unter anderem der Schlaganfall, der Herzinfarkt oder schwere Verletzungen, wie sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall auftreten. Aufgabe des Rettungsdienstpersonals ist es, lebensbedrohliche Zustände abzuwenden, den Gesundheitszustand des Patienten zu überwachen und unter qualifizierter Betreuung den Transport in eine geeignete Zielklinik durchzuführen. Hierzu zählt auch der luftgestützte Transport.
Eine weitere Aufgabe des Rettungsdienstes ist der qualifizierte Krankentransport. Hier werden Patienten, die keine Notfallpatienten sind, unter fachgerechter Betreuung transportiert.
Die Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen im Rettungsdienst und die ständige Verbesserung der Qualität sind wichtige Anliegen der Rettungsdienstbehörden. Neben vielen Arbeitsgruppen auf der Seite „Projekte im Rettungsdienst” erhalten Sie einen Einblick in einige Projekte, die den oben genannten Zielen dienen.