Militärischer Flugbetrieb
Das Ministerium des Innern und für Sport steht mit den für den militärischen Flugbetrieb zuständigen Stellen, dem Bundesministerium der Verteidigung und den US-Streitkräften zum Thema Fluglärm in ständigem Kontakt. Bei allen Militärflugplätzen sind Lärmschutzkommissionen eingerichtet worden. Hier werden mit den Anwohnergemeinden und Bürgerinitiativen Fragen des Fluglärms, der aus dem örtlichen Flugbetrieb entsteht, gemeinsam besprochen. Themen sind vor allem Nachtflüge, Flugrouten, aber auch um leisere Flugzeugtypen und notwendige Flugübungsmuster. Zusätzlich wurde auf Initiative des rheinland-pfälzischen Innenministers und des Saarlands eine Sonderarbeitsgruppe Fluglärm eingerichtet.
Die Flugplätze in Pferdsfeld, Mendig, Hahn, Bitburg, Zweibrücken und Sembach wurden als Militärstandorte aufgegeben. Tiefflüge über Rheinland-Pfalz waren in den 1980er Jahren noch ein zentrales Thema. Der Abzug der zahlreichen Flugzeuge hat eine bundesweite Entlastung der Tiefflugstunden gebracht. Diese reduzierten sich von 86.000 auf heute weniger als 4000 Stunden. Dennoch prägen die noch verbliebenen Einheiten in Ramstein, Spangdahlem und Büchel die Region mit. Von Flugplätzen und Luftübungsräumen geht störender Fluglärm aus – dieser hat sich seit den 1980er Jahren stark verringert, aber belastet die Bevölkerung, die im Umfeld solcher Anlagen lebt.
Einvernehmlich mit den amerikanischen Luftstreitkräften und der Bundesluftwaffe wurden Regeln erarbeitet, die seit März 2009 gelten:
- Taktische Übungsflüge unter 3000 Meter, das heißt unterhalb der TRA Lauter, werden nach Möglichkeit in andere Regionen Deutschlands verlagert.
- Taktische Übungsflüge über einem Zielgebiet dürfen nicht länger als 20 Minuten dauern. Danach muss die Übung um mindestens 28 Kilometer verlagert werden.
- Im Umkreis von 28 Kilometer von Spangdahlem sind keine taktischen Luftübungen unterhalb von 600 Meter zulässig, ausgenommen Starts, Landungen oder Platzrunden.
- Transportmaschinen können beim Start von Ramstein auch die TRA Lauter durchqueren, statt zu unterfliegen und damit schneller die Reisehöhe von circa 10.000 Meter gewinnen.
Eine zentrale Anlaufstelle für Beschwerden wurde beim Fluginformationszentrum – FLIZ – im Luftfahrtamt der Bundeswehr eingerichtet. Es überwacht den militärischen Flugbetrieb über Deutschland. Das FLIZ nimmt Beschwerden über Fluglärm entgegen und kontrolliert Flugzeiten oder die Einhaltung von Mindestflughöhen anhand flächendeckender Radarüberwachung.
Sie erreichen das FLIZ unter:
Kostenloses Bürgertelefon: 0800 8620730
Via Mail: fliz(at)bundeswehr.org
Schutz vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belastungen durch Fluglärm bietet auch das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm. Dieses wurde 2007 mit neuen, abgesenkten Grenzwerten der Dauerschallpegel geändert. Es sieht unter anderem Kostenerstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohnhäusern in der Umgebung von Flugplätzen vor. Derzeit werden die Lärmschutzbereiche aller Flugplätze an das neue Gesetz angepasst. Schon in den 1970er/80er Jahren hatten die Anwohner der Flugplätze Ramstein und Spangdahlem Erstattungs- und Entschädigungsleistungen in Höhe von insgesamt 61 Millionen Euro erhalten. Beim Ausbau des Flugplatzes Ramstein wurden ab 2003 nochmals 33,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt summiert sich der Schallschutz damit hier auf 94,7 Millionen Euro.
Das Land Rheinland-Pfalz will zwischen der Notwendigkeit von Militäreinrichtungen, mit den von ihnen ausgehenden Lärmbelastungen und dem berechtigten Interesse der Anwohner vermitteln und will ausgewogene Verbesserungen für die Menschen vor Ort erreichen.