Aufgaben
Aufgaben und Befugnisse des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes sind im Landesverfassungschutzgesetz (LVerfSchG) festgelegt.
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Freiheitliche demokratische Grundordnung
Als grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht genannt:
- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
- die Volkssouveränität,
- die Gewaltenteilung,
- die Verantwortlichkeit der Regierung,
- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
- die Unabhängigkeit der Gerichte,
- das Mehrparteienprinzip und
- die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.
(Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16414/freiheitliche-demokratische-grundordnung, abgerufen am 29.09.2015)
- § 5 LVerfSchG
Über die gewonnenen Erkenntnisse informiert der Verfassungsschutz die Politik. Er trägt damit zur Lageeinschätzung bei und hilft zu beurteilen, welche gezielten Maßnahmen zu ergreifen sind.
Seine Erkenntnisse fließen auch in die Präventionsarbeit ein, deren Aufgabe darin besteht, über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Der Verfassungsschutz leistet damit seinen Beitrag zu einer öffentlichen Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen.
Informationen
Glossar der Verfassungsschutzbehörden
info.verfassungsschutz(at)mdi.rlp.de
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