Aufgaben

Aufgaben und Befugnisse des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes sind im Landesverfassungschutzgesetz (LVerfSchG) festgelegt.

Freiheitliche demokratische Grundordnung

Als grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht genannt:

  • Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, 
  • die Volkssouveränität,
  • die Gewaltenteilung,
  • die Verantwortlichkeit der Regierung,
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • das Mehrparteienprinzip und
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.

(Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16414/freiheitliche-demokratische-grundordnung, abgerufen am 29.09.2015)

§ 5 LVerfSchG
Informationen

Glossar der Verfassungsschutzbehörden

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