Islamistische Organisationen und Bewegungen

(in alphabetischer Reihenfolge)
HAMAS – Islamische Widerstandsbewegung

Bei der HAMAS handelt es sich um eine palästinensisch-islamistische Organisation, die insbesondere im Gaza-Streifen aktiv ist. Neben ihrer politischen Rolle verfügt sie auch über einen sozialen Flügel und einen bewaffneten Arm, die Izzaddin al-Qassam-Brigaden, welche für zahlreiche Anschläge gegen israelische Ziele und Raketenbeschuss auf israelische Orte verantwortlich sind.

In Deutschland verfolgt die HAMAS u.a. die folgenden Ziele:

  • Unterstützung der Mutterorganisation in den palästinensischen Gebieten mit Spendensammlungen
  • Festigung des Einflusses auf die palästinensische Diaspora

Der Verfassungsschutz rechnet der HAMAS ca. 35 Personen in Rheinland-Pfalz zu.

 

 

 

Hizb Allah – Partei Gottes

Die schiitische "Hizb Allah" ist in ihrem Heimatland Libanon eine politische Partei und soziale Organisation, die zugleich über einen paramilitärischen Arm verfügt, dem "Islamischen Widerstand". Die vom Iran finanziell wie ideologisch unterstützte "Hizb Allah" ist eine der Hauptakteure im Kampf gegen Israel. "Hizb Allah"-Kämpfer stehen darüber hinaus im syrischen Bürgerkrieg auf Seiten des dortigen, von Schiiten dominierten Regimes.

Gegen den "Hizb Allah"-eigenen Satelliten-Fernsehsender "Al-Manar" ("Der Leuchtturm") erließ das Bundesministerium des Innern im Jahre 2008 ein Betätigungsverbot. Die Verbotsverfügung wurde damit begründet, dass sich der Sender gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer und religiöser Belange unterstützt, befürwortet und hervorruft.

Im April 2014 wurde durch Verfügung des Bundesinnenministeriums der in Essen ansässige Verein "Waisenkinderprojekt Libanon e. V." (WKP)/"Farben für Waisenkinder e.V. " (FfW) verboten. Hintergrund für das Verbot ist die Unterstützung der "Hizb Allah"-eigenen „Shahid-Stiftung” ("Märtyrer-Stiftung"), welche Selbstmordattentäter zum Kampf gegen Israel rekrutiert. Das Urteil ist seit dem 16. November 2015 rechtskräftig.

In Rheinland-Pfalz tritt die  "Hizb Allah" mit ca. 55 Angehörigen öffentlich nur wenig in Erscheinung. Es gibt Erkenntnisse über Aktivitäten zur Unterstützung der Organisation, unter anderem in Form von Spendensammlungen.

Kalifatsstaat

Die türkisch-islamistische Organisation „Kalifatsstaat” wurde aufgrund ihrer Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung sowie ihrer Propagierung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele im Jahre 2001 verboten. Das Vereinsverbot und die Abschiebung des „Kalifen” Metin KAPLAN in die Türkei im Jahre 2004 bedingten, dass ein großer Teil der „Kalifatsstaat”-Anhänger in Deutschland offene Nachfolgeaktivitäten vermeidet. Ein Teil versucht allerdings, organisatorische Zusammenhänge aufrecht zu erhalten und die „Kalifatsstaat”-Ideologie – Kalifat als Staatsform, Koran als Verfassung und Scharia als Gesetz – in ihrer bekannten Form zu verbreiten.

In Rheinland-Pfalz hat der „Kalifatsstaat” circa 50 Anhänger.

Muslimbruderschaft

Die Muslimbruderschaft wurde 1928 von Hasan AL-BANNA in Ägypten gegründet und ist in nahezu allen arabischen Staaten sowie Ländern verbreitet, in denen arabische Muslime leben. Programmatischer Kernpunkt der Muslimbruderschaft ist die Einheit von Religion und Staat, die nach ihrem Verständnis durch die Anwendung der Scharia-Vorschriften verwirklicht werden soll.

In Deutschland wird die 1960 gegründete „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD) aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse von den Verfassungsschutzbehörden der Muslimbruderschaft zugerechnet. In Rheinland-Pfalz gibt es circa 30 Personen, die in ihr deutsches organisatorisches Umfeld eingebunden sind. Es liegen Erkenntnisse vor, dass sie bestrebt sind, das Gedankengut der Muslimbruderschaft zu verbreiten und auch in Rheinland-Pfalz die Etablierung ihrer Strukturen zu fördern.

Salafistische Bestrebungen

Unter dem Oberbegriff „salafistische Bestrebungen” werden die Aktivitäten von Einzelakteuren, Vereinen und Internetseiten zur Verbreitung der salafistischen Ideologie zusammengefasst. Sie weisen keine feste Struktur im Sinne eines Dachverbandes mit zugehörigen Ortsvereinen auf. In entsprechender Weise handelt es sich bei den salafistischen Bestrebungen um eine mehrstimmige und dynamische Bewegung. In Rheinland-Pfalz sind ihr nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes circa 150 Personen (Stand: Juni 2017) zuzuordnen.

Salafisten betrachten die überlieferte Lebensweise der ersten Generationen von Muslimen – sie werden im Arabischen „salaf” genannt – als verbindliches Rollenmodell für alle Muslime, unabhängig von Ort und Zeit. Auch die Staats- und Rechtsordnung sind ihrer Forderung nach einzig und allein an den Bestimmungen in den islamischen Quellen Koran und Sunna (überlieferte Aussagen und Taten Muhammads und seiner Gefährten) auszurichten. Hieraus ergibt sich in mehreren Punkten eine Unvereinbarkeit mit wesentlichen, in Deutschland garantierten, Grundrechten und Verfassungspositionen.

Zu den Hauptaktivitäten von Salafisten gehört der Aufruf zum Islam (Arabisch: dawa) mittels Internetseiten, Kundgebungen, Seminaren sowie Predigten in einzelnen Moscheen.

Aufgrund der politischen und rechtlichen Komponente des vermittelten Islam- und Weltbildes gehen die „Dawa”-Aktivitäten jedoch über eine rein religiöse Missionsarbeit weit hinaus.

Die von Salafisten eingenommene Haltung gegen weltliche und westliche Lebensentwürfe und ihre Vertreter hat zur Herausbildung eines gewaltbereiten Teilsegments innerhalb des Salafismus geführt. Ihren Kampf beziehungsweise Jihad führen solche Salafisten auch gegen Muslime, deren Islamverständnis nicht ihrem eigenen entspricht, zum Beispiel säkular eingestellte muslimische Herrscher oder Schiiten.

Hotline „Gemeinsam gegen den Terror”

Der islamistische Terrorismus ist in den vergangenen Jahren zu einer ernsthaften Bedrohung geworden. Auch in der Bundesrepublik Deutschland besteht eine potentielle Gefahr terroristischer Anschläge.

Um diese Gefahr von den Menschen abzuwehren, betreibt der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz eine intensive Aufklärungsarbeit. Zu ihr gehört ein Hinweisdienst, der allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, speziell auch denjenigen islamischen Glaubens, zur Verfügung steht. Sollten Ihnen Planungen von islamistisch motivierten Gewalt- und Terroranschlägen bekannt sein, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

Sie können uns über folgende Hotline erreichen:  

Telefon: 06131 - 16 3567
Fax: 06131 - 1617 3567
E-Mail: gegen.terror(at)mdi.rlp.de 

Den Anrufern wird Vertraulichkeit sowie auf Wunsch Anonymität zugesichert.

Der Hinweisdienst steht  in deutscher, englischer und arabischer Sprache zur Verfügung.