Strukturen

Eine einheitliche „Reichsbürgerbewegung“ gibt es nicht. Vielmehr handelt es sich um eine heterogene Szene, die von unterschiedlich motivierten Einzelpersonen über Kleinst- und Pseudogruppierungen, einer unüberschaubaren Zahl von Internetpräsenzen und sogenannten Hilfsgemeinschaften für Justizopfer, bis hin zu sektenartigen, esoterisch geprägten Organisationen mit vergleichsweise geringer Mitgliederzahl reicht. Ungeachtet einiger Gemeinsamkeiten gibt es weder ein einheitliches Vorgehen, noch sind (bislang) eine allumfassende Vernetzung oder eine dominierende Gruppierung erkennbar. Die Zersplitterung der Szene, Fluktuation und häufig wechselnde Bezeichnungen erschweren eine exakte Bestimmung der Personenzahl des „Reichsbürger“-Spektrums.

Innerhalb des „Reichsbürger“-Spektrums lassen sich unterschiedliche Kategorien erkennen. Hierzu zählen u.a. neben bloßen Mitläufern und „Trittbrettfahrern“ notorische Querulanten, Menschen mit psychischen Auffälligkeiten, wie auch weltanschaulich gefestigte (überzeugte) Protagonisten und Wortführer sowie Profiteure der Szene. Letztere bieten beispielsweise gegen Bezahlung (in Euro!) Fantasiepapiere (wie „Reichsausweise“ und Pseudourkunden) und (Rechts-)Seminare etc. an.

In Rheinland-Pfalz können mit Stand April 2017 rund 400 - weit überwiegend unorganisierte - Personen mit entsprechender Ausrichtung beziffert werden.

Weltanschauung und Ziele

Es existiert keine spezifische, in sich geschlossene „Reichsbürger“-Ideologie. Die weltanschaulich-ideologische Ausrichtung dieser heterogenen Szene beruht auf einer Reihe von Ideologiefragmenten und variierenden Argumentationsmustern.

In der Gesamtschau ergeben sich dabei zwar einzelne Berührungspunkte oder Parallelen zur rechtsextremistischen Weltanschauung (z.B. in der Frage des deutschen Staatsgebietes - Stichwort: Gebietsrevisionismus). Hieraus lässt sich aber nicht ableiten, dass das gesamte „Reichsbürger“- Spektrum entsprechend weltanschaulich disponiert ist. Wesentliche, den Rechtsextremismus kennzeichnende Kernelemente, wie insbesondere der Rassismus und der Antisemitismus, können nach bisherigem Erkenntnisstand nur in einzelnen Fällen / Ansätzen festgestellt werden.

Im Zentrum der Weltanschauung sogenannter Reichsbürger steht der gebietsrevisionistisch geprägte „Reichsgedanke“, d.h. die Vorstellung, das „Deutsche Reich“ in historischen Grenzen wieder herzustellen. Das entsprechende Staatsgebiet umfasst nach Überzeugung der „Reichsbürger“ nicht die völkerrechtlich verbindlichen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, sondern solche, die sich durchaus von unterschiedlichen historischen Daten ableiten lassen (wie 1871, 1914 oder auch 1937 und, wenn auch weniger, 1939). Die Grenzen der Nachbarstaaten Deutschlands werden folgerichtig nicht anerkannt, völkerrechtlich verbindliche Verträge negiert und der Bundesrepublik Deutschland die völkerrechtliche Souveränität abgesprochen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist aus Sicht der „Reichsbürger“ als Staat nicht vorhanden. Sie verleihen dem u.a. durch verächtliche Bezeichnungen wie „BRD GmbH“ Ausdruck. Ziel ihres Unterfangens ist die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des „Deutschen Reiches“ durch Schaffung institutionalisierter Organe. Die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschlandbedingt, dass die „Reichsbürger“ konsequent das Grundgesetz, die Rechtsordnung und die Legitimität staatlicher Institutionen sowie ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten negieren.

Aktivitäten

„Reichsbürger“ sind Vielschreiber. Ihre gängigste Vorgehensweise ist das Abfassen von an staatliche Einrichtungen - in erster Linie Behörden - gerichteten Schriftstücken. Dies geschieht aus eigenem Antrieb heraus, wie auch reaktiv (z.B. aufgrund amtlicher Bescheide). Die Diktion solcher Schreiben ist regelmäßig belehrend-missionarisch und um Imitation der Behördensprache bemüht. Man ergeht sich in zumeist weitschweifigen, pseudojuristischen (-wissenschaftlichen) Ausführungen, die bar jeder rechtlichen und sachlichen Grundlage sind.

Zu den Aktivitäten der „Reichsbürger“ /-gruppierungen zählen zudem einschlägige Veröffentlichungen, vorzugsweise im Internet. Ein geschlossenes öffentliches Auftreten unter der Firmierung „Reichsbürger“ oder entsprechenden Gruppenbezeichnungen, so bei Demonstrationen oder Kundgebungen, findet hingegen in aller Regel nicht statt. Wohl aber sehen sich immer wieder Amtsträger /-innen im Rahmen ihrer Obliegenheiten unmittelbar mit einzelnen selbsternannten „Reichsbürgern“ konfrontiert.

Verhältnis zur Gewalt

Innerhalb des „Reichsbürger“-Spektrums gibt es erkennbar keinen Konsens zur Gewaltfrage. Es kann bislang auch nicht belegt werden, dass „Reichsbürger“ als solche per se gewaltorientiert (oder gar gewalttätig) sind. Allerdings verdeutlicht eine Reihe von Fällen, dass einzelne Szeneangehörige eine mehr oder weniger ausgeprägte Gewaltaffinität entwickeln (können) und diese auch in zum Teil schwersten Taten umzusetzen vermögen.

Wahrgenommen werden kann zudem, dass es unter „Reichsbürgern“ gängig ist, anlassbezogen eine drohend-konfrontative Haltung einzunehmen und Drohkulissen aufzubauen. Betroffen hiervon sind zumeist staatliche Stellen und deren Bedienstete. Niederschlag finden verbale Drohungen vornehmlich in selbst gefertigten pseudoamtlichen Schreiben wie „Strafbefehlen“ oder „Mahnbescheiden“, die an Behörden versandt werden, die den abwegigen Forderungen von „Reichsbürgern“ nicht nachkommen.

Es kann aber auch dazu kommen, dass staatliche Bedienstete oder andere im staatlichen Auftrag tätige Personen an der Ausübung ihrer Tätigkeiten gehindert werden, so indem man sie bedrängt oder gar körperlich angreift.