"Reichsbürger"-Spektrum
Im Bundesgebiet, so auch in Rheinland-Pfalz, treten immer wieder Personen und Gruppierungen unter Verwendung von Bezeichnungen fiktiver Staaten (z.B. „Freistaat Preußen“) oder staatlicher Scheinstrukturen (z.B. „Reichsregierung“) in Erscheinung. Sie benutzen Pseudotitel und Fantasiepapiere und verfassen weitschweifige Erklärungen mit haltlosen Behauptungen und Verschwörungsfantasien. Zusammengefasst werden sie von den Sicherheitsbehörden als „Reichsbürger“-Spektrum bezeichnet.
In vielen Fällen waren und sind die Aktivitäten sogenannter Reichsbürger nicht zuletzt unter polizei- und ordnungsbehördlichen Gesichtspunkten relevant. Darüber hinaus ist das „Reichsbürger“-Spektrum aber auch im Blickfeld des Verfassungsschutzes.
Im Zuge der jüngeren Entwicklung hat sich die Erkenntnislage soweit verdichtet, dass Ende November 2016 die Einstufung des „Reichsbürger“-Spektrums als Sammelbeobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes vollzogen wurde. Es liegen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte u.a. für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. Dabei handelt es sich um einen Extremismus eigener Art mit einer bislang vergleichsweise geringen Schnittmenge zum Rechtsextremismus.
Weitere Informationen finden Sie im Verfassungsschutzbericht 2016.