Sanierungsprogramm 1971 - 2015

Das Sanierungsprogramm wurde mit Ablauf des Programmjahres 2015 nach 45 erfolgreichen Jahren beendet und aufgehoben. Das Programm war 1971 als Bund-Länder-Programm gestartet worden. Grundlage war das damalige Städtebauförderungsgesetz, das 1987 durch das Baugesetzbuch abgelöst worden ist. Rechtsgrundlagen waren zuletzt die §§ 136 ff. des BauGB.

In der Laufzeit des Programmes konnten in allen großen und mittleren Städten sowie in vielen kleineren Städten und größeren Gemeinden die Innenstädte und Stadt- und Ortskerne erhalten und gestärkt werden. Das Programm wurde 1971 mit 17 Startergemeinden begonnen. Dazu gehörten Städte wie Mainz, Ludwigshafen, Trier, Kaiserslautern, Worms, Bingen, aber auch einige wenige kleinere Gemeinden mit besonderen geschichtlichen Herausforderungen. 1975 war das Programm auf 35 Gemeinden und 1980  auf 47 Gemeinden angewachsen. Das Sanierungsprogramm hatte zuletzt 2015 immer noch ein Volumen von 10.568.500 Euro für 26 Maßnahmen und gehörte damit zu den größten Teilprogrammen der Städtebauförderung.

Das Sanierungsprogramm war bis zum Anfang der 90er-Jahre das zentrale Städtebauförderungsprogramm und Kernelement und Garant einer erfolgreichen Stadterneuerung. Es war im Stadterneuerungskonzept des Landes das klassische Förderelement zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Zentren sowie zur Steigerung der Attraktivität und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Innenstädte.

In den ersten beiden Jahrzehnten war das Sanierungsprogramm durch eine paritätische 1/3-Aufteilung der Mittel zwischen Bund, Land und Gemeinden geprägt. Ab 1991 hat sich das Land aufgrund der schwieriger werdenden Haushaltslagen der Programmgemeinden und den Herausforderungen der militärischen Konversion zunehmend mit einem höheren Anteil beteiligt und die Gemeinden damit entlastet. Insgesamt hat das Land mehr als das Doppelte für das Programm bereitgestellt als der Bund. 

Programmzahlen

Förderzeitraum:1971 - 2015 
Förderjahre:45
Förderfälle insgesamt:3.405
Fördervolumen pro Jahr durchschn.:22.050.000 €
Fördergemeinden gesamt:190
Fördergebiete gesamt:235
Zuwendungsfähige Kosten:1.431.444.000 €= 100,0 %
kommunaler Eigenanteil:   439.290.000 €=   30,7 %
Bewilligungsbetrag:   992.154.000 €=   69,3 %
- Anteil Land   674.315.000 €=   47,1 %
- Anteil Bund   317.839.000 €=   22,2 %

 

  

 

Förderperioden

ZeitraumGemeindenZuwend.KostenBewill.BeträgeFörderquote
1971-197955162.258.000      108.172.00066,7 %
1980-1989127449.499.000304.359.00067,7 %
1990-1999167443.493.000306.255.00069,1 %
2000-2009142287.177.000207.314.00072,2 %
2010-201565 89.017.000 66.054.00074,2 %

 

Vgl. Statistiken für den Zeitraum 2007 - 2015

 Folgt man den Gutachten, die belegen, dass mit einem Euro Fördermittel von Bund und Land das 6- bis 8-fache an öffentlichem und privatem Investitionsvolumen ausgelöst wird, hat das Sanierungsprogramm mit einem Fördervolumen von knapp 1 Milliarde Euro Investitionen von 6 bis 8 Milliarden Euro ausgelöst.