Soziale Träger und das Corona-Virus
Die Corona-Pandemie hat vielfältige Auswirkungen auf die Abläufe und Angebote von Trägern sozialer Dienste und Soloselbständigen. Hier haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.
Mit einem neuen Förderprogramm unseres Ministeriums erhalten Träger außerdem nun die Möglichkeit, einen Zuschuss für Investitionen in die Digitalisierung ihrer Angebote zu bekommen.
Darüber hinaus steht aktuell ein neues Programm des Landes Rheinland-Pfalz bereit für Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb (hier zum Download des Antragsformulars).
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat hier aktuelle Rundschreiben zu Verfahrensweisen im Umgang mit dem Corona-Virus eingestellt.
Familienferienstätten, Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Einrichtungen des Jugendwohnens, aber auch Naturfreundehäuser, Wanderheime sowie Jugendzeltplätze sehen sich durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht.
Das Land Rheinland-Pfalz hat daher ein Programm zur Existenzsicherung aufgelegt. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen wer, wann und wieviel finanzielle Hilfe beantragen kann.
Ebenso können Sie hier auf unserer Seite den Antrag zum Hilfeprogramm herunterladen.
Bitte den Antrag ausgefüllt, unterzeichnet und mit den Anlagen als pdf-Datei eingescannt an corona.kjh.beherbergung@add.rlp.de versenden.
Bitte beachten: Das Familien- und Jugendministerium nimmt keine Anträge an und leitet auch keine Anträge weiter!
Soziale Dienstleister, die aufgrund der Corona-Krise ihre Leistung nicht (oder nicht im vollen Umfang) erbringen können, können durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz eine finanzielle Absicherung bis zu 75% der normalen Leistungskosten erhalten. Voraussetzung ist, dass sie sich bereit erklären - soweit zumutbar - ihre Dienstleistung/Ressourcen zur Bewältigung der Krise zur Verfügung zu stellen.
Durch einen Sicherstellungauftrag der Leistungsträger (Kommune) wird die Zahlung abgesichert; der Bund kommt gegenüber dem Leistungsträger dafür auf.
Hier finden Sie die Verfahrensabsprachen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz. Sprachkursträger, die über das BAMF finanziert werden, stellen etwa ihren Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von zehn Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und Organisationen bereit, die durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Anträge können unbürokratisch online gestellt werden. Alle Informationen dazu sind auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung abrufbar.
Mehr Informationen zum Schutzschild der Landesregierung für Vereine und gemeinnützige Organisationen finden Sie auch hier in der aktuellen Pressemitteilung.
Mit seinem Rundschreiben vom 09.04.2020 informiert das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz über die Förderungen des Landes mit Blick auf die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Hier können Sie das Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit herunterladen.
Weitere Hygienekonzepte für andere Bereiche finden Sie hier auf der Corona-Seite der Landesregierung.
Über das Programm „Corona-Soforthilfe des Bundes für Kleinunternehmen und Soloselbstständige“ können auch kleine Träger der Sozialwirtschaft Zuschüsse beantragen. Dies gilt auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen, wenn sie am Markt tätig sind.
Antragsberechtigte sind unter anderem: Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe, kleine Unternehmen und soziale Träger, unabhängig von ihrer Rechtsform. Das Antragsverfahren und ausführliche Informationen dazu finden Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, die auch einen FAQ mit den häufigsten Fragen und Antworten erstellt hat.
Daneben steht Selbstständigen auch ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung. So wird vorübergehend die Vermögensprüfung ausgesetzt sowie die tatsächlichen Wohnungskosten voll übernommen. Der Antrag kann auf folgender Seite heruntergeladen werden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-grundsicherung/
Weitere Informationen für Soloselbständige und Kleinunternehmen bietet zudem auch das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
FAQ Hilfen zur Erziehung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat zudem hier aktuelle Rundschreiben zum Thema Hilfen zur Erziehung im Kontext mit dem Corona-Virus eingestellt.
Die Bundesintegrationsbeauftragte bietet hier mehrsprachige Infos zum Corona-Virus an.
Unser Ministerium hat zudem eine Sammlung für Informationen zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen zusammen getragen, die sich vor allem an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richtet, die mit Menschen zu tun haben, die über keine oder nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen.
Ein Online-Lotse der Bundesregierung gibt Orientierung über die Hilfen, die Sie während der Corona-Krise in Anspruch nehmen können und wo Sie diese Leistungen beantragen.