Verbraucherschutz und das Corona-Virus
Die Corona-Pandemie und deren Folgen haben in unser aller Leben massiv eingegriffen. Gebuchte Urlaubsreisen wurden abgesagt. Viele Menschen haben Tickets für Veranstaltungen, die sie gar nicht mehr wahrnehmen können. Ganz alltägliche Fragen stellen sich – nach Stornokosten, nach privaten Dienstleistungen, die plötzlich niemand mehr nutzen kann. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und weiterführende Links.
Die Corona-Pandemie hat mit den zur Eindämmung veranlassten Maßnahmen in den Alltag von jedem von uns eingegriffen. Das macht eine gute Beratung wichtiger denn je.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch in dieser Zeit Rede und Antwort. Sie bietet hier umfassende Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um Corona - per Telefonhotline montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr (unter (06131) 28 48 969) sowie per E-Mail, Videochat und Web-Seminaren.
Ebenso finden Sie auf dem Twitter-Auftritt der Verbraucherzentrale tagesaktuelle Informationen: https://twitter.com/VZRLP
Flüge fallen aus, Veranstaltungen werden abgesagt, Fitnessstudios geschlossen, Produkte im Supermarkt auf Vorrat gekauft. Die Corona-Krise verunsichert. Es ergeben sich jetzt viele Fragen nach Rechten und richtigem Verhalten. Hilfreiche Hinweise zur Orientierung im Verbraucheralltag rund um Corona finden Sie hier auf der Homepage der Verbraucherzentrale.
Themen dabei sind etwa Reise und Mobilität, aber auch Haushalt und Familie, Gesundheit und Pflege, Einkaufen und Warensendungen, Handwerker und Serviceleistungen, Medien- und Cyberangriffe, Datenschutz/Apps, Geldanlage, Geldprobleme, Freizeit und Sport sowie Abzocke.
Im Moment gilt es für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur, möglichst gut informiert zu sein und ihre Verbraucherrechte zu kennen. Es gilt es auch, Herz für die vielen Selbständigen und kleinen Betriebe zu zeigen, die gerade um ihr Überleben kämpfen. Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel hat dazu aufgerufen regionale oder kleine Anbieterinnen und Anbietern zu unterstützen.
Dazu gibt es viele Möglichkeiten: Bei der Lieblingsbuchhandlung anrufen und fragen, ob das Buch nicht auch abgeholt oder geschickt werden kann. Beim Restaurant um die Ecke nachfragen, ob eine Lieferung organisiert werden kann, Veranstaltern signalisieren, dass man nach Wegfall der Beschränkungen die Veranstaltung doch besuchen will und vielleicht statt der Rückzahlung einen Gutschein akzeptieren, beim eigenen Fitnessstudio bei den Online-Angeboten mitmachen, ausgefallene Reitstundenentgelte als Spende fürs Füttern der Pferde belassen. Hier kann jeder kreativ werden und Solidarität zeigen.
Viele Städte und Gemeinden unterstützen den Einzelhandel und Gastronomie vor Ort mit neuen Lieferdiensten. Hier sind einige verlinkt:
Ansprechpartner für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bemüht, die Abfallentsorgung grundsätzlich im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. Soweit aufgrund der aktuellen Situation Änderungen erfolgen müssen, werden Sie von dort informiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an Ihren Abfallwirtschaftsbetrieb.
Abfalltrennung
Bitte halten Sie sich weiterhin an die Abfalltrennung und helfen Sie mit, dass Restabfalltonnen nicht überquellen. Bitte entsorgen Sie auf keinen Fall Ihren Abfall über die Toilette, auch keine feuchten Tücher. Dies kann sowohl in Ihrem Haushalt als auch in der Kanalisation und in Kläranlagen zu Verstopfungen führen.
Abfallentsorgung für Covid-19-Patienten und Verdachtsfällen in häuslicher Quarantäne
Haushalte, in denen Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind oder bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie infiziert sind, sollen auch Bioabfälle, Altpapier und Verpackungsabfälle, die sonst getrennt gesammelt werden, über die Restabfalltonne entsorgen. Diese Abfälle sollen bereits im Haushalt in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke und dann gut verschlossen in die Restabfalltonne gegeben werden. Spitze und scharfe Gegenstände sollen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen. Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Volle Restabfalltonnen
Sofern Sie in häusliche Quarantäne eingewiesen sind und die Behälterkapazität Ihrer Restabfalltonne vorübergehend nicht ausreicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Abfallwirtschaftsbetrieb, der Sie dann über die Verfahrensweise informieren wird.
Sperrmüll
Auf spontane Entrümpelungsaktionen sollte verzichtet werden, ein stark erhöhtes Sperrmüllaufkommen ist von den Entsorgungsbetrieben kaum zu bewältigen.
Das Recht der Vermieterinnen und Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, ist für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 eingeschränkt.
Auch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher etwa die Energie-, Wasser- oder Telefonrechnungen wegen der Corona-Krise nicht mehr bezahlen können, dürfen die jeweiligen Vertragspartner nicht gleich durch Inkassounternehmen oder gerichtlich gegen sie vorgehen, Verzugszinsen geltend machen oder den Vertrag wegen Verzug kündigen. Diese Einschränkung gilt für die Fälle, in denen die Rückstände auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Pflicht zur Zahlung bleibt jedoch auch in dieser Zeit bestehen.
Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 berechtigen – für die Dauer von 24 Monaten – nicht zur Kündigung. Erst, wenn die Zahlungsrückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen sind, kann gekündigt werden. Weiterführende Informationen des Bundesjustizministeriums sowie Fragen und Antworten erhalten Sie hier.
Zu Übergangsregelungen zur Übernahme der Mieten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende finden Sie Informationen hier beim Bundesarbeitsministerium und hier auf den Seiten der Bundesregierung.
Beim Einkaufen fragen sich viele, worauf sie wegen des Coronavirus achten sollten. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass durch Lebensmittel und Verpackungen eine Übertragung wahrscheinlich ist.
Das Wichtigste in Kürze:
- Rohe Lebensmittel, Verpackungen und zubereitete Speisen: Beim Coronavirus gibt es nach bisherigem Wissensstand auf diesen Wegen kein großes Risiko einer Ansteckung.
- Beachten sollten Sie aber auch bei Einkäufen die üblichen Regeln: Fassen Sie sich möglichst nicht ins Gesicht und waschen Sie sich nach dem Einkauf die Hände.
- Wer Speisen auf mehr als 70 Grad Celsius erhitzt, geht ganz sicher. Corona-Viren sind hitzeempfindlich.
Näheres erfahren Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Das Coronavirus breitet sich auch in der deutsch-französischen Grenzregion aus. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie das benachbarte Elsass sind betroffen. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. erklärt, worauf Grenzgänger achten müssen.
Von einer Stundung erfasst sind Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden.
Verbraucherdarlehensverträge sind Darlehensverträge, die ein Verbraucher als Darlehensnehmer zu privaten Zwecken abschließt. Grundsätzlich sind nur Verbraucherdarlehensverträge im Sinne der genannten Definition von der Stundungsregelung erfasst. Entscheidend ist die Verbrauchereigenschaft im Hinblick auf den konkreten Darlehensvertrag. So können Darlehensverträge, die ein Unternehmer zu privaten Zwecken schließt, von der Regel erfasst sein, etwa wenn ein Restaurantbetreiber zur Finanzierung seines Eigenheims einen Darlehensvertrag abschließt. Darlehensverträge von Unternehmern zu gewerblichen Zwecken werden dagegen von der Regelung nicht erfasst.
Weiterführende Informationen und Ausnahmen erhalten Sie hier in einem FAQ des Bundesverbraucherschutzministeriums.
Auch wenn man zur Vermeidung einer Übertragung der Corona-Viren soziale Distanz halten sollte, kann man trotzdem soziale Solidarität zeigen, beispielsweise durch Nachbarschaftshilfe und Bürgerschaftsengagement - etwa indem man für ältere Verbraucherinnen und Verbraucher Einkäufe erledigt.