Unterhaltsvorschuss
An wen muss ich mich wenden?
Unterhaltsvorschuss beantragen Sie in Rheinland-Pfalz bei den Unterhaltsvorschussstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen. Dort wird auch über die Anträge entschieden und die Zahlung veranlasst. Die Adressen der Unterhaltsvorschussstellen finden Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht. Unterhaltsleistungen können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist in § 2 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) geregelt. Nach Abzug des Kindergeldes ergeben sich folgende monatliche Beträge:
Bis 31. Dezember 2020:
für Kinder bis einschl. 5 Jahre 165 Euro
für Kinder von 6 bis 11 Jahren 220 Euro
für Kinder von 12 bis 17 Jahren 293 Euro
Wegen der Anpassung der Beträge nach der Mindestunterhaltsverordnung und der Erhöhung des Kindergeldes wurden die Beträge angepasst.
Seit 1. Januar 2021:
für Kinder bis einschl. 5 Jahre 174 Euro
für Kinder von 6 bis 11 Jahren 232 Euro
für Kinder von 12 bis 17 Jahren 309 Euro
Von diesen Beträgen werden jeweils die regelmäßig eingehenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und gegebenenfalls Waisenbezüge, die das Kind nach dem Tod eines Elternteils oder des Stiefelternteils erhält, abgezogen.
Für Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird unter bestimmten Voraussetzungen auch Ertrag zumutbarer Arbeit und Einkommen des Vermögens des Kindes berücksichtigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle Ihrer Kreis- bzw. Stadtverwaltung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen werden ab Antragsmonat, in Ausnahmefällen maximal für einen Monat rückwirkend gewährt.
Weitere Informationen sowie den Gesetzestext des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) finden Sie auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.
Unterhaltsvorschuss
Youtube-Video
des Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
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Broschüre
"Der Unterhaltsvorschuss"
Hier können Sie die aktuelle Broschüre
"Der Unterhaltsvorschuss" des
Bundesministeriums für Familie
Senioren, Frauen und Jugend herunterladen