Sprachziel: DEUTSCH. sprechen - lernen - ankommen
Zum Jahresbeginn 2020 gingen die landesgeförderten Sprachkurse in einer völlig überarbeiteten Struktur an den Start und sind seitdem ein Äquivalent zu den Integrationskursen des Bundes. Das Kurskonzept "Sprachziel: Deutsch" wurde überarbeitet und wird ab 2021 zudem um den Zweitschriftlernerkurs "Sprache und Schrift" und den "Online-Unterricht" ergänzt. Die Landessprachkurse stehen weiterhin zugewanderten Erwachsenen unabhängig von deren Herkunftsland oder Aufenthaltsstatus, offen.
Ergänzend zu allen Deutschkursen können bei Bedarf auch die sozialpädagogische Begleitung und Kinderbetreuung gefördert werden. Die Details zu den Landeskursen "Sprachziel: Deutsch" können Sie den Förderkriterien und dem Konzept Landeskurse Sprachziel: Deutsch entnehmen.
Den Antrag (2021) auf Förderung von Landeskursen "Sprachziel: Deutsch" für Erwachsene mit Migrationshintergrund reichen Sie bitte bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 724, Postfach 13 20, 54203 Trier ein. Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartnerinnen der ADD.
Den Fragebogen für 2020 reichen Sie bitte unmittelbar nach Beendigung des Kurses beziehungsweise nach Abschluss der Prüfungen direkt beim Integrationsministerium ein.
Förderung der Anschaffung von digitaler Ausstattung
Mit einem Förderprogramm des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz erhalten die Träger der Landeskurse "Sprachziel: Deutsch" auch in 2021 weiterhin die Möglichkeit, einen Zuschuss für Investionen in die Digitalisierung ihrer Angebote zu bekommen. Mit der Förderung der Digitalausstattung wollen wir allen Landessprachkursträgern dabei helfen, ihr Angebot auf Online-Unterrichtsformate zu erweitern.
Festgelegt ist eine Förderung von maximal 1.000 Euro pro bewilligtem Landeskurs "Sprachziel: Deutsch". Dafür können je nach Bedarf Hardware, wie Notebooks, Tablets oder Webcams und dergleichen oder Software wie etwa Lizenzen angeschafft werden.
- Muss für jeden geplanten Kurs ein Antrag gestellt werden?
Ja, es muss pro Kurs ein Antrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.
- Müssen die Antragsstellung sowie der Kursstart am 1. März erfolgen?
Die Antragstellung für 2021 der neu geplanten Landeskurse kann ab sofort mittels des neuen Antragsformulars (2021) erfolgen und sollte möglichst bis zum 15. Januar eines jeden Jahres abgeschlossen sein. Die Kurse können frühestens am 1. März starten.
- Kann ein Antrag für Landeskurse auch unterjährig gestellt werden?
Anträge, die nach dem 15. Januar gestellt werden, können unter bestimmten Umständen (siehe Förderkriterien) genehmigt werden. Dies kann zum Beispiel ein unvorhergesehener Kursbedarf oder eine unterversorgte Region sein. Grundsätzlich soll der Bedarf an Landeskursen aber bis zum 15. Januar eines jeden Jahres mittels Antragsformular direkt bei der Bewilligungsbehörde ADD beantragt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Welche Bedeutung hat der Kosten- und Finanzierungsplan für die Zuwendung?
Der Kosten- und Finanzierungsplan (Teil des Antrags) gilt als Grundlage für die Bewilligung und wird ggf. in geänderter Form Bestandteil des Zuwendungsbescheides und mit Bestandskraft des Bescheides verbindlich. Die Bestandskraft tritt nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder durch die Erklärung des Rechtsmittelverzichts ein.Kann auf die Erhebung von Teilnehmerentgelten verzichtet werden?
Laut den Förderkriterien besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Erhebung von Entgelten. Da mit dem Sprachkursangebot insbesondere bildungsferne Zielgruppen erreicht werden sollen, kann auf Teilnehmerentgelte verzichtet werden. Der Träger eines Sprachkurses muss für jeden beantragten Kurs darlegen, weshalb auf Teilnehmerentgelte verzichtet wird. Die Bewilligungsbehörde übernimmt keine Teilnehmerentgelte.Müssen die Qualifikationen der Lehrkraft, des Personals für sozialpädagogische Begleitung und Kinderbetreuung bei der Antragstellung eingereicht werden?
Der Kursträger muss im Antragsformular bestätigen, dass die eingesetzte Lehrkraft sowie das eingesetzte Personal für sozialpädagogische Begleitung bzw. Kinderbetreuung die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Die Qualifikationen müssen bei der Antragstellung nicht eingereicht werden, jedoch sind die Qualifikationen vorzuhalten und im Falle einer Prüfung vorzuweisen.Wie hoch ist die Förderung der Fahrtkosten für eine Lehrkraft?
Laut den Förderkriteiren richtet sich die Förderung der Fahrtkosten für eine Lehrkraft nach dem Landesreisekostengesetz des Landes Rheinland-Pfalz, in seiner jeweils gültigen Fassung.Gibt es eine extra Zuwendung für die Mietkosten?
Nein, die Mietkosten sind mit den Overhead-/Verwaltungskosten abgedeckt.Was ist unter „Eigenmittel Zuwendungsnehmer“ zu verstehen?
Durch den Eigenanteil soll der Zuwendungsempfänger angehalten werden, Fördermittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Als Eigenmittel Zuwendungsnehmer werden finanzielle Mittel bezeichnet, die der Zuwendungsempfänger aus seinen eigenen Mitteln für die Projektdurchführung bereitstellt bzw. einbringt. Dazu gehört nicht der Gegenwert von Sachleistungen.Was bedeutet „Zuwendung zum Betrieb“?
Gemäß dem rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz (WBG) erhalten die nach diesem Gesetz anerkannten Landesorganisationen Erwachsenenbildung auf Antrag eine Landesförderung.
Diese Förderung gliedert sich in eine personalbezogene Grundförderung für nachgewiesene hauptberufliche oder hauptamtliche pädagogische Fachkräfte (HPF) und in eine leistungsorientierte Angebotsförderung (Zuwendung im Betrieb, Nachweis von Weiterbildungsstunden). Diese Zuwendungen sind nach dem WBG auf Landeszuwendungen im Weiterbildungsbereich anzurechnen und daher in dem Antragsformular anzugeben.
- Können Vertiefungssprachkurse kurzfristig, auch nach dem Stichtag, beantragt werden?
Die Bewilligungsbehöred ADD ist darauf vorbereitet, dass Vertiefungssprachkurse unter Umständen kurzfristig beantragt werden.
- Wie entscheidet ein Kursträger, welche Anzahl von Unterrichtseinheiten er für einen Start-Kurs beantragt beziehungsweise welchen Strang - Fit oder Sprint-Kurs - er beantragt?
Bei der Konzipierung eines Start-Kurses ist zu berücksichtigen, dass das Kursziel das Erreichen des GER-Niveaus A1 ist. Dies gilt auch für den neuen Start-Kurs „Sprache und Schrift“. Hierfür sollte eine ausreichende Zahl an Unterrichtseinheiten einkalkuliert werden. Hierbei kann der Kursträger seine eigene Berufserfahrung zugrunde legen.
Sollte der Träger einen Folgekurs planen und die Teilnehmenden bereits kennen, wird er ebenfalls einschätzen können, ob es sich eher um Personen mit einem hohen Lerntempo handelt, oder ob es angebrachter ist, einen Kurs mit normalem Lerntempo zu planen.
- Gibt es eine Regelung, wie lange ein Kurs in den Ferien pausieren darf?
Nein. Die Ferienregelung obliegt den Weiterbildungsträgern. Es wird jedoch empfohlen, Pausen von mehr als drei Wochen zu vermeiden.
Der Träger muss gegenüber der Bewilligungsbehörde ADD im Verwendungsnachweis begründen, warum eine Kinderbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten der lokalen Kindertagesstätten notwendig war, fals hierfür entsprechende Mittel beantragt wurden.
Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat 2020 ein neues Programm zur Förderung der Anschaffung von digitaler Ausstattung in der Corona-Krise aufgelegt. Dieses Angebot wird in 2021 für die Träger der Landeskurse "Sprachziel: Deutsch" fortgeführt. Näheres ist den aktualisierten Förderkriterien zu entnehmen. Gefördert wird die Beschaffung digitaler Ausstattung oder die Modernisierung bereits vorhandener Ausstattung. Darunter fallen beispielsweise Webcams, Notebooks, Tablets und der Kaufpreis für Lizenzen (Software).
Die gültigen Förderkriterien finden Sie auf der rechten Seite. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurde für den Integrationsbereich ein Antragsformular entwickelt, dass Sie bitte für die Antragstellung bei der ADD verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner bei der ADD oder an die folgende E-Mail Adresse: integrationsfoerderung(at)add.rlp.de.