Jüdische Emigrierte
Die Aufnahmequote für Rheinland-Pfalz bestimmt sich ebenfalls nach dem „Königsteiner Schlüssel.“
Die auf Rheinland-Pfalz verteilten jüdischen Emigrierten sowie deren Familienangehörigen reisen mit einer vorher vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilten Aufnahmezusage und einem Visum der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland in Deutschland ein. Den jüdisch Emigrierten werden bereits im Heimatland sowohl beim Aufnahmebescheid durch das BAMF als auch in der Visastelle der deutschen Auslandsvertretungen Merkblätter überreicht, die über die Lebens-, Wohn und Integrationsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz informieren. Bei dieser Gelegenheit werden die Einreisewilligen aufgefordert spätestens 8 Wochen vor ihrer geplanten Einreise die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den genauen Einreisetag zu informieren.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier weist die jüdischen Emigrierten nach Möglichkeit unter Berücksichtigung ihrer Wunschorte den Kommunen mit jüdischen Kultusgemeinden zu.
Die jüdischen Kultusgemeinden und die Migrationsfachdienste geben im Bedarfsfall Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit Behörden in Rheinland-Pfalz.