Kommunale Beiräte für Migration und Integration
In den kommunalen Beiräten für Migration und Integration wirken Menschen mit und ohne Migrationshintergrund an der Integration in ihrer Kommune mit. Sie bringen die Perspektive von Menschen mit Migrationshintergrund in lokale politische Beratungsprozesse ein, insbesondere auch derjenigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und kommunales Wahlrecht.
Am 1. Januar 2009 trat das Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration in Kraft. Das Gesetz hat die kommunalen Ausländerbeiräte zu Beiräten für Migration und Integration weiterentwickelt: Eingebürgerte und Spätaussiedler wurden einbezogen. Die kommunalen Räte können weitere Mitglieder in die Integrationsbeiräte berufen, vorzugsweise aus dem Kreis der Ratsmitglieder. Das gewährleistet eine enge Verbindung zu kommunalem Rat, Integrationsbeirat und Verwaltung.
Eine durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH im Jahr 2013 durchgeführte Evaluation hat den Erfolg der Reform der Ausländerbeiräte sowie ihre Weiterentwicklung zu Beiräten für Migration und Integration bestätigt. In der Evaluation wurden gleichzeitig weitere Empfehlungen ausgesprochen, wie beispielsweise das Wahlrecht auf den größtmöglichen Kreis zu erweitern und allen Menschen mit Migrationshintergrund zuzusprechen. Diese Feststellung wurde mit dem Landesgesetz zur Erweiterung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration vom 27. Mai 2014 vollzogen und somit das aktive Wahlrecht auf die Kinder der ausländischen Einwohner/innen, Spätaussiedler/innen und Eingebürgerten erweitert. Zudem wurde mit Blick auf die Förderung der Partizipation von Jugendlichen das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt.
Beiratswahlen 2019
Am 27. Oktober 2019 wurden die neuen Beiräte für Migration und Integration in 48 Kommunen gewählt. In weiteren Kommunen wurde ein Beirat berufen bzw. die Wahl hat zu einem späteren Zeitpunkt stattgefunden. Somit liegt die Zahl der Beiräte für Migration und Integration landesweit bei gegenwärtig 66 Gremien. Das ist im Vergleich zur vorherigen Wahlperiode ein Zuwachs von über 30 Prozent.
Bei der Wahl 2019 haben deutlich mehr Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht als 2014 und 2009. Die Steigerung zum Jahr 2014 liegt bei über 50 Prozent. 35.855 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer mit Migrationshintergrund sind zu den Wahlurnen geschritten. 2014 waren es 22.669 Personen.
Die Wahlbeteiligung lag landesweit bei 7,3 Prozent und damit geringer als 2014 (9,23 Prozent). Der beste Wert wurde in Alzey mit 27,1 Prozent erzielt, danach folgten Osthofen (22,7 Prozent) und Ingelheim (20,9 Prozent). Außerdem hat sich erfreulicherweise gezeigt, dass sich noch mehr junge Menschen 2019 von der politischen Arbeit in einem Beirat für Migration und Integration angesprochen fühlten, rund 31,5 Prozent der gewählten Beiratsmitglieder sind unter 35 Jahre alt. Der Frauenanteil der gewählten Beiratsmitglieder bewegte sich landesweit bei 46,3 Prozent und ist im Vergleich zu anderen politischen Gremien in Rheinland-Pfalz weiterhin konstant hoch.
Dachorganisation der Beiräte ist die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz (AGARP). Das Land unterstützt die Arbeit der AGARP. Gleichzeitig ist die AGARP ein wichtiger Träger von Integrationsprojekten und Ansprechpartner der Landesregierung in Fragen von Migration und Integration.