FAQ zu den Landessprachkursen
Hier finden Sie häufig gestellten Fragen mit Antworten rund um die neuen Landeskurse "Sprachziel: Deutsch".
CORONA-bedingte Fragen
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Sollte Ihnen bereits jetzt bekannt sein, dass Sie den geplanten Endtermin nicht einhalten können, ist dies schriftlich bei der ADD aufzuzeigen. Diese wird Sie über weitere Schritte informieren.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich ist der Fragebogen erst bei der evaluierenden Stelle einzureichen, wenn alle Teilnehmenden die Prüfung abgelegt haben und die Prüfungsergebnisse vorliegen. In Ausnahmesituationen, kann es jedoch sinnvoll sein, dass der Fragebogen zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht wird. Hierfür ist stets eine Mitteilung an und Zustimmung der evaluierenden Stelle (Integrationsministerium) erforderlich.
Ein pandemiebedingten Faktor ist beispielsweise eine Quarantänemaßnahme.
Kursstruktur
Ja. Falls Teilnehmende das Level A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nach dem Besuch eines Startkurses nicht erreicht haben, kann den betroffenen Teilnehmenden die Möglichkeit aufgezeigt werden, einmalig den Startkurs mit dem GER-Level A1 zu wiederholen.
Nein. Die Teilnahme an der kursabschließenden Prüfung ist nicht zwingend notwendig. Die einmalige Wiederholung des Startkurses kann auch aufgrund von Prognosen der Lehrkräfte veranlasst werden.
Eine Teilnehmerin beziehungsweise ein Teilnehmer kann den Start-Kurs einmalig wiederholen, wenn sie oder er am Ende des Kurses nicht das Kursziel, das GER-Niveau A1, erreicht hat. Da ein Start-Kurs zum A1-Niveau führen soll, sollten die Kursträger mit einem Umfang planen, der es den Lernenden ermöglicht, diesen Sprachstand zu erreichen.
Im Fit- und Sprint-Kurs ist wie im Start-Kurs das verpflichtende Modul „Wertediskurs“ mit mindestens 50 Unterrichtseinheiten durchzuführen. Weitere Modul- oder Themenvorgaben werden nicht gemacht. Ziel dieser Kurse ist es, das nächsthöhere GER-Level zu erreichen.
Jede und jeder Teilnehmende ab dem GER-Level A2 soll pro GER-Niveaustufe nur einen Vertiefungssprachkurs mit anschließender verpflichtender Prüfung besuchen .
Während eines laufenden Kurses ist ein solcher Wechsel nicht möglich. Nach dem Abschluss eines Kurses kann eine Person aber nach einem Fit-Kurs einen Sprint-Kurs besuchen oder umgekehrt.
Diesen Sonderfall muss der Kursträger vor einem Kursformatwechsel mit der Bewilligungsbehörde ADD besprechen.
Ja. Grundsätzlich ist es möglich, dass sich Kursleitende einen Kurs teilen. Wichtig ist, dass dies bereits bei Antragsstellung der Bewilligungsbehörde ADD im Antrag angezeigt wird. Sofern eine Lehrkraft während der Durchführung nachträglich einen Kurs mit einer anderen Lehrkraft teilt, ist dies der Bewilligungsbehörde ADD vor dessen Einsatz schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen und die Qualifikationsbestätigung der Lehrkraft beizufügen.
Das Integrationsministerium steht im Austausch mit den zuvor genannten Behörden. Mit dem Start von „Sprachziel: Deutsch“ wird das Ministerium die genannten Stellen entsprechend informieren.
Die Landeskurse umfassen mindestens zehn Unterrichtsstunden. Eine Ausnahme ist in begründeten Einzelfällen bei reinen Frauenkursen möglich. Da die Teilnehmerinnen aus verschiedenen Gründen oft nur an sehr wenigen Tagen in der Woche einen Kurs besuchen können und das Land aber auch gerade Frauen mit seinem Kursangebot erreichen will, kann bei Frauenkursen die Mindestzahl der abzuhaltenden Unterrichtseinheiten pro Woche auf vier gesenkt werden. Dies ist mit der Bewilligungsbehörde ADD bei Antragsstellung zu klären.
Zielgruppe
Alphabetisierung ist im neuen Sprachbildungskonzept des Integrationsministeriums nicht vorgesehen. Die Zielgruppe der Schriftanfängerinnen und Schriftanfänger wird derzeit vorwiegend vom Weiterbildungsministerium betreut.
Das Angebot an Sprachkursen in Rheinland-Pfalz ist breit. Neben den Landeskursen gibt es die ESF-geförderten und vom Integrationsministerium kofinanzierten Sprach- und Orientierungskurse sowie die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Erstorientierungskurse. Außerdem sind zahlreiche Träger auf kommunaler Ebene aktiv.
Ja, Landeskurse können in Sammelunterkünften angeboten werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Leitungen der Aufnahmeeinrichtungen des Landes ist erforderlich.
Die betreffende Person ist im beschriebenen Fall weder integrationskursberechtigt noch integrationskursverpflichtet. Sie kann die Landeskurse besuchen und zählt doch zu den Teilnehmenden ohne Integrationskursberechtigung.
Teilnehmende an einem Landeskurs, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind und die Aufforderung erhalten, am Integrationskurs teilzunehmen, können die verpflichtende Behörde darum bitten, den Landeskurs zunächst beenden zu dürfen bevor sie in einen Integrationskurs wechseln. Es wäre wünschenswert, wenn der jeweilige Kursträger hierbei bei Bedarf die/den Teilnehmende/n unterstützt.
Grundsätzlich ist jedoch darauf zu achten, dass die Kursteilnahme an einem Landeskurs nicht zu einem Verlust der Integrationskursberechtigung führt.
Mindestteilnehmendenzahl
An dieser Stelle kann das Integrationskurssystem des Bundesamtes als Vorbild dienen, da dort die Pflicht zur Kooperation besteht. Auch in den Strukturen der Landeskurse vernetzen sich bereits häufig die Kursträger mit den Sprachbildungsakteurinnen und -akteuren, Behörden und anderen Weiterbildungsträgern vor Ort, um beispielsweise einen Kurs starten zu können. Dies wird auch weiterhin empfohlen.
Grundsätzlich beträgt die Mindestteilnehmendenzahl acht Personen. Dies ist unter anderem wichtig für die Förderung der Mittel nach dem Weiterbildungsgesetz. In Ausnahmefällen kann die Gruppengröße reduziert werden. Dies ist bei der Bewilligungsbehörde ADD unverzüglich jeweils zu beantragen und zu begründen. Die ADD prüft nach pflichtgemäßem Ermessen den Antrag und entscheidet darüber. Eine pauschale Aussage ist deshalb an dieser Stelle nicht möglich.
Prüfungen
Da jeder Träger grundsätzlich den Teilnehmenden das Ablegen einer Prüfung ermöglichen muss, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zu einem Kooperationspartner aufzunehmen, der Prüfungen anbietet.
Dies ist nicht möglich. In einem solchen Fall muss der Teilnehmende die Kosten der Prüfung selbst tragen.
Sobald die Teilnehmenden den Lernstoff erarbeitet haben, können sie auf eigene Kosten an einer Prüfung teilnehmen und – falls sie diese bestehen – den nächst höheren Landessprachkurs besuchen.
Es ist Aufgabe der Kursträger, Menschen mit Prüfungsangst schon während der A1- und A2-Kurse behutsam an das Sprachkurssystem und ganz generell das Thema Lernen heranzuführen. Prüfungsangst sollte bei diesem Prozess thematisiert werden und möglichst etwa durch das regelmäßige Schreiben kleinerer Testate abgebaut werden.
Dabei sollte auch klar kommuniziert werden, dass ab den B1-Kursen die Teilnahme an den abschließenden Prüfungen verpflichtend ist.
Das Bestehen der B1-Prüfung berechtigt zur Teilnahme an einem B2-Kurs, unabhängig davon, welche Teilergebnisse in der B1-Prüfung erzielt wurden. Es obliegt dem Träger, der/dem Teilnehmenden ein an deren/dessen Fähigkeiten orientiertes Folgeangebot zu machen. Grundsätzlich empfiehlt es sich natürlich, im Falle eines mit schwachen Ergebnissen absolvierten B1-Niveaus für den folgenden B2-Kurs eine ausreichend hohe Stundenanzahl (zum Beispiel in Form eines Fit-Kurses) vorzusehen, um der/dem Teilnehmenden die Erreichung des B2-Niveaus zu ermöglichen.
Übergangsmanagement
Alle im Förderantrag aufgeführten Personen können außerhalb der Unterrichtszeit und mindestens drei Wochen vor Kursende das Übergangsmanagement durchführen.
Zunächst ist es empfehlenswert, diese Information über das Weiterbildungsportal ausfindig zu machen. Darüber hinaus kann gerne die Dialog- und Beratungsstelle kontaktiert werden. Auch empfiehlt sich eine Vernetzung mit anderen Trägern vor Ort.
Qualitätssicherung
Zu Zwecken der Qualitätssicherung der Landeskurse sowie zur Bildung von möglichst homogenen Gruppen ist der Sprachstand der Teilnehmenden in geeigneter Weise, beispielsweise durch einen mündlichen oder schriftlichen Einstufungstest oder eine Sprachberatung, festzustellen. Die Auswahl des Verfahrens der Sprachstandsermittlung wird dem Träger überlassen. Um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erhalten, empfiehlt es sich, dasselbe Testungsverfahren bei allen potentiellen Teilnehmenden durchzuführen. Möglich ist zum Beispiel die Nutzung des Einstufungssystems für die Integrationskurse in Deutschland.
Nein. Eine Förderung ist nicht vorgesehen.
Lehrkräftequalifizierung
Die Qualifikationsvoraussetzungen der Lehrkräfte können im Konzept unter Kapitel VIII (ab Seite 17) nachgelesen werden.
Nein. Es obliegt den Trägern, Lehrkräfte einzusetzen, die die zuvor beschriebenen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen und diese Aufgabe meistern können. Workshops zum Thema „Wertediskurs“ bietet die Basisbildungsqualifizierung BBQ für Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz zu unterschiedlichen Terminen an.