Deutsch als Zweitsprache (DaZ) - Lehrkräftequalifizierung im Bereich der sprachlichen und schriftsprachlichen Grundbildung Erwachsener
In den unterschiedlichen Sprach-, Orientierungs-, Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) werden qualifizierte Kursleitende/Lehrkräfte/Dozentinnen und Dozenten eingesetzt. Personen, die in den Kursen unterrichten bzw. unterrichten möchten, haben zahlreiche Möglichkeiten, sich in Fort- und Weiterbildungskursen zu qualifizieren.
Zur Vermittlung der deutschen Sprache in der Erwachsenenbildung werden von den Kursleitenden folgende Kompetenzen erwartet:
- Kenntnisse in der Sprachvermittlung des Deutschen oder einer Fremdsprache,
- Kenntnisse des Lehrens und Lernens in der Erwachsenenbildung.
Bei der Vermittlung schriftsprachlicher Kompetenzen für Erwachsene mit Migrationshintergrund in der Alphabetisierung werden darüber hinaus erwartet:
- Kenntnisse zur Vermittlung des Schriftspracherwerbs.
Des Weiteren sollen die Kursleitenden/Lehrkräfte/Dozentinnen und Dozenten den Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechend über eine hohe sprachliche Qualifikation verfügen. Das entspricht mindestens dem Niveau C1 des GER.
Eine umfangreiche Liste möglicher Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen finden Sie im Downloadbereich.
Das Ministerium für Familien, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV) fördert zusammen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) die Basisbildungsqualifizierung (BBQ) für Lehrkräfte, die im Bereich Deutsch als Erstsprache und/oder Deutsch als Zweitsprache und/oder im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung unterrichten möchten. Die Basisbildungsqualifizierung wird von der Katholischen Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Welche Qualifikationsanforderungen brauchen Sie als Kursleitende?
Die Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen, die Sie nachweisen müssen, entnehmen Sie bitte den einschlägigen Rahmenbedingungen bzw. Förderkriterien . Wenn es sich zum Beispiel um einen landesgeförderten Weiterbildungssprachkurs handelt, finden Sie eine ausführliche Beschreibung zur „Qualifikationsvoraussetzungen für Kursleiterinnen und Kursleiter“ hier und die Ergänzung dazu hier. Wenn es z. B. um ein ESF-geförderten Sprach- und Orientierungskurs geht, finden Sie die entsprechenden Anforderungen in den Rahmenbedingungen.