Blauzungenkrankheit (BT)
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue - BT) ist eine virusbedingte Tierseuche der Schafe und Rinder. Sie wird durch stechende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen und tritt daher saisongebunden auf. Auch Ziegen und Wildwiederkäuer sind für die BT empfänglich. Von dem Erregervirus wurden bislang 24 verschiedene Serotypen entdeckt. Die Krankheit ist in allen EU-Mitgliedsstaaten meldepflichtig.
Symptome der BT sind Fieber, Apathie, Nasenausfluss, Durchblutungsstörungen, Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge, Schädigungen der Maulschleimhaut und im Bereich der Nase, Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge, was das Atmen erschwert sowie Entzündungen der Klauen, die mit Lahmheit einhergehen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine weltweit verbreitete, nichtansteckende Viruserkrankung bei Wiederkäuern; die Verbreitung erfolgt überwiegend durch blutsaugende Mücken, in denen das Virus auch vermehrt wird. Mit der Aktivität und Anzahl der Mücken schwankt daher auch die Infektionshäufigkeit saisonal bzw. wetterabhängig.
Die ursprünglich in Südeuropa beheimatete Seuche trat in Rheinland-Pfalz erstmals Ende 2006 mit dem Serotyp 8 auf. In den Jahren 2007 und 2008 folgte eine unerwartet heftige Ausbreitung in ganz Deutschland mit vielen Todesfällen bei Rindern und Schafen. Die in Rheinland-Pfalz durchgeführte Pflichtimpfung in den Jahren 2008 und 2009 zeigte gute Erfolge, so dass bereits 2009 keine Neuinfektion mehr auftrat. Seit 2011 sind die Tierhalter zur freiwilligen Impfung der empfänglichen Tiere aufgefordert.
Aufgrund des hohen Infektionsdrucks aus dem benachbarten Ausland erfolgte aktuell wieder eine Einschleppung der Seuche. Ende 2018 wurde das BTV 8 - Virus im Westen Baden-Württembergs festgestellt; es folgten ab Januar 2019 erste Nachweise in Rheinland-Pfalz. Bisher gibt es keine klinischen Krankheitsbilder bei den betroffenen Tieren; der Verlauf zeigt sich somit deutlich milder als beim Geschehen 2007.
Für den Menschen ist die BT nicht gefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch und Milch erkrankter Tiere ist für den Menschen ungefährlich, allerdings dürfen das Fleisch und die Milch erkrankter Tiere nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
Auch bei Wildwiederkäuern kann die BT auftreten. Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein von Ihnen erlegtes Tier von der Seuche betroffen ist, dürfen Sie das Fleisch des Tieres nicht als Lebensmittel in Verkehr bringen, solange nicht eine Untersuchung des Kadavers seine Freiheit von der BT bestätigt hat. Wenden Sie sich also in diesem Fall an das Veterinäramt, damit ggf. Proben an das Landesuntersuchungsamt gesandt werden können.
Die Seuche tritt bei Rindern und Schafen, aber auch z. B. bei Ziegen und anderen Wiederkäuern auf. Typische klinische Anzeichen (Schwellung der Zunge und Maulschleimhäute, Lahmheit) sind überwiegend bei Schafen zu beobachten, Details zu Symptomen finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts (siehe rechts oben). Bei akutem Verlauf kann die Seuche zum Tod der Tiere führen.
Sollten Sie entsprechende Symptome bei Ihren Tieren feststellen, ist nicht nur ein Tierarzt, sondern umgehend das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung zu informieren. Sollte sich der Verdacht erhärten, sind Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion durch Blauzungenkrankheit vom Tierarzt zu nehmen und an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu schicken. Im Falle eines positiven Befundes wird der Bestand für Tierverbringungen gesperrt, der Serotyp des Erregers wird festgestellt und der Bestand sollte umgehend durchgeimpft werden.
Da die Übertragung durch stechende Mücken geschieht, kann der Einsatz von Insektenschutzmitteln hilfreich sein. Um Ihre Tiere wirksam vor der Seuche zu schützen wird empfohlen, sie dagegen zu impfen. Eine freiwillige Impfung gegen den Serotyp 8 ist sinnvoll; auch der Serotyp 4 verbreitet sich tendenziell Richtung Rheinland-Pfalz. Für beide Serotypen sind Impfstoffe zugelassen; bitte lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten.
Das Land und die Tierseuchenkasse zahlen einen Zuschuss zur BT-Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen.
Weitere Informationen (auch zu Verbringungsregelungen für empfängliche Tiere) finden Sie auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes (siehe rechts oben).