Tarifregister
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt ein Tarifregister, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung aller bundesdeutschen Tarifverträge eingetragen werden.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung führt das Tarifregister Rheinland-Pfalz, in dem alle in Rheinland-Pfalz gültigen Tarifverträge registriert sind. Dort können Bürgerinnen und Bürger unentgeltlich in die registrierten Tarifverträge Einsicht nehmen.
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 9 bis 12 Uhr. Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren: 06 51 / 14 47-2 31
Telefonisch sind nur Auskünfte über Tarifverträge möglich, die in das rheinland-pfälzische Tarifregister eingetragen wurden, sowie Auskünfte über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.
Schriftliche Anfragen bitte per Fax 06 51 / 14 47 14-2 31 oder per E-mail an tarifregister(at)lsjv.rlp.de
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tarifregisters sind nicht zur Rechtsberatung befugt. Tarifvertragstexte und Kopien aus Tarifverträgen vom Tarifregister Rheinland-Pfalz dürfen nicht abgegeben werden.
Jeder tarifgebundene Betrieb ist verpflichtet, die Tarifverträge an geeigneter Stelle auszulegen. Tarifgebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten den Tarifvertrag über ihre Gewerkschaft. Einige Tarifverträge, zum Beispiel für den öffentlichen Dienst und das Baugewerbe, sind im Buchhandel erhältlich.
Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge können gegen Erstattung der Selbstkosten bei den Tarifvertragsparteien angefordert werden (§ 9 Durchführungsverordnung zum Tarifvertragsgesetz). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt vierteljährlich ein Verzeichnis, in dem alle Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt sind, gegliedert nach Branchen und Regionen, aufgeführt werden.