Betriebliches Gesundheitsmanagement
Der Arbeitsplatz beeinflusst die Gesundheit: Wenn Beschäftigte unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten müssen, nicht angemessen qualifiziert oder psychisch belastet sind, kann Arbeit krank machen.
Arbeit kann aber auch die berufliche und persönliche Entwicklung fördern. Eine aktive Gesundheitsförderung ermöglicht allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit und stärkt das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement setzt sich zusammen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die stark auf die Beteiligung der Beschäftigten setzt.
Gesundheitsmanagement ist eine gemeinsame Aufgabe aller im Betrieb. Betriebsleitungen und Führungskräfte aller Ebenen haben eine besondere Verantwortung und die Aufgabe, Gesundheitsbeeinträchtigungen aufzuspüren und zu beseitigen. Den Betriebsräten kommt eine ebenso wichtige Rolle zu. Sie sollen nach dem Betriebsverfassungsgesetz den betrieblichen Gesundheits- und Umweltschutz fördern und gemeinsam mit dem Arbeitgeber über gesundheitsfördernde Maßnahmen entscheiden. Betriebsärztinnen und -ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsmanagements zu beraten und zu unterstützen.
Beim Gesundheitsmanagement handelt es sich um einen fließenden Prozess, der der permanenten Überprüfung und Anpassung unterliegt. Betriebliches Gesundheitsmanagement fordert daher ein Zusammenwirken von Unternehmern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betriebsärzten, Krankenkassen, Personalvertretungen und Betriebsräten sowie Arbeitsschutzbehörden.