Medizinischer Arbeitsschutz
Der medizinische Arbeitsschutz ist dazu da, die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Erkrankungen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu schützen.
Der Staatlichen Gewerbearzt unterstützt die zuständige Aufsichtsbehörde dabei. Er berät Firmen, Beschäftigte, Betriebsärzte und die Bevölkerung in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes und ist bei der örtlich zuständigen Gewerbeaufsicht angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie über:
https://sgdsued.rlp.de/de/ueber-uns/
https://sgdnord.rlp.de/de/startseite/
Arbeitssicherheitsgesetz
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) bestimmt, dass Betriebe zur Unterstützung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen haben.