Landesplanung
Zentrale Aufgabe der Landesplanung ist, einen langfristigen und nachhaltigen Rahmen für die räumliche Gesamtentwicklung unseres Landes zu schaffen. Gleichwertige Lebensbedingungen und nachhaltige Entwicklung in allen Teilen des Landes sind ihre übergeordneten Ziele – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Dabei sind die notwendigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die verschiedensten Versorgungsaufgaben vom Wohnen über Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Freizeiteinrichtungen bis hin zu Energieversorgung und Verkehrsangeboten sicherzustellen (Daseinsvorsorge).
Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV)
Für das gesamte Land Rheinland-Pfalz gilt das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV). Es enthält Ziele und Grundsätze wie sich die Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur in den kommenden Jahren entwickeln soll.
Grundlage für die Sicherung der unterschiedlichen Versorgungsaufgaben sind die landesweit abgestimmten Vorgaben zu Regionaltypen (z.B. ländliche Räume, Verdichtungsräume), demografiefesten Siedlungsstrukturen (z.B. Schwellenwerte für die Wohnsiedlungsentwicklung) und das Zentrale Orte Konzept als Grundlage für die Sicherung der Daseinsvorsorge.
Die einzelnen Regionen schreiben derzeit ihre jeweiligen Regionalpläne fort, mit denen sie – ebenso wie mit der kommunalen Bauleitplanung - den verbindlichen Rahmen des LEP IV ausgestalten.
Laufende Raumbeobachtung
Grundlage für die Leitlinien, Ziele und Grundsätze der Landesplanung ist die Beobachtung der Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundenen Folgen für alle Lebensbereiche. Eine wichtige Datenbasis hierfür liefert die laufende Raumbeobachtung, in der regelmäßig Daten zur demografischen Entwicklung ausgewertet werden. Diese Daten werden alle fünf Jahre im Raumordnungsbericht des Landes zusammengefasst und kartographisch aufgearbeitet.
Kommunale Planung
Starke und eigenständige Kommunen sind die Grundlage dafür, dass die Menschen auch in Zukunft gerne in Rheinland-Pfalz leben. Die Kommunen können ihre Planungskompetenz bei Landes- und Regionalplanung, Flächennutzungsplanung und der Aufstellung von Bebauungsplänen nutzen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern auch im demografischen Wandel gute Lebensbedingungen zu bieten.
So sollte bei der kommunalen Planung wie vor allem bei der Ausweisung von Baugebieten stärker auf die Bereitstellung von Flächen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (insbesondere für Windkraft oder Solarenergie), die verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung, die Berücksichtigung von Kaltluftströmen, ein entsprechendes Straßen- und Gebäudedesign sowie die Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit dem öffentlichen Nahverkehr geachtet werden. Auf diese Weise kann die Nutzung erneuerbarer Energie gefördert werden, und die Energiekosten bleiben – gerade für die zunehmende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern – bezahlbar.
Das Landesentwicklungsprogramm formuliert das Ziel, dass die Innenentwicklung in Städten und Gemeinden Vorrang vor der Außenentwicklung und der Erschließung neuer Baugebiete hat. Auf diese Weise sollen die Inanspruchnahme von Flächen reduziert und innerörtliche Leerstände und Brachflächen neu genutzt („recycelt“) werden, um die Zentren von Städten und Dörfern lebendig zu halten.
Im Rahmen des Programms „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ zielt die Landesregierung darauf ab, die Orts- und Stadtkerne im Land zu stärken.
Um die Kommunen bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe einer bedarfsgerechten und wirtschaftlich tragfähigen Baulandbereitstellung zu unterstützen, entwickelt die Landesregierung seit 2010 einen so genannten „Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz“. Der Folgekostenrechner erfasst neben den kurzfristigen Planungs- und Baukosten auch die langfristigen Kosten unterschiedlicher Bauland- und Flächenerschließungen. Zudem berücksichtigt er die demografische Entwicklung und die vorhandene Infrastruktur. Das gemeinsame Modellprojekt des Bodenschutzes und des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus wird voraussichtlich 2013 abgeschlossen sein.
Für eine nachhaltige Landentwicklung sind Landnutzungskonflikte zu lösen. Im Rahmen der Ländlichen Bodenordnung werden kommunale Planungen wie Dorfinnenentwicklung oder die Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten, durch ein Flächenmanagement unterstützt