Kommunal- und Verwaltungsreform
Die Kommunal- und Verwaltungsreform ist ein wichtiger Teil der rheinland-pfälzischen Politik zur Gestaltung des demografischen Wandels. Zuständigkeiten für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben sollen dabei ebenso optimiert werden wie Verfahrensabläufe und kommunale Gebietsstrukturen. Auf diese Weise soll gesichert werden, dass die Kommunen ihre Leistungen auch bei sinkenden Bevölkerungszahlen und zurückgehenden Einnahmen bürgernah, wirtschaftlich und in guter Qualität erbringen können. So führt z.B. die Bildung größerer kommunaler Einheiten zu geringeren Verwaltungskosten und einer wirtschaftlicheren Unterhaltung der Infrastruktur.
Bei alledem wird die Landesregierung an dem bewährten Gerüst der Kommunalstruktur von rechtlich eigenständigen Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten, Landkreisen und kreisfreien Städten – festhalten; die Ortsgemeinden bleiben das Herzstück dieses Gerüsts.
Eine umfassende Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der Kommunal- und Verwaltungsreform ist der Landesregierung von Anfang an wichtig gewesen. Sie unterstützt deshalb auch die Kommunen darin, die Menschen in die Diskussionen und Überlegungen vor Ort über eine Änderung kommunaler Gebiets- und Verwaltungsstrukturen einzubinden.