Lebensmittel einkaufen
Allgemeine Kennzeichnungen – Was muss auf dem Etikett stehen?
Ein Lebensmittel ist kein Produkt wie jedes andere. Sie sind Mittel zum Leben. Deshalb ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln von besonderer Bedeutung. Bei Lebensmitteln in Dosen, Flaschen, Schalen oder Kartons sind Verbraucher auf Informationen auf der Verpackung angewiesen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Verkehrsbezeichnung, also der Name des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum. Außerdem Angaben des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie Preis- und Mengenangaben. Diese Angaben müssen gut sichtbar, deutlich lesbar, unverwischbar und leicht verständlich auf der Verpackung stehen. Sowohl für verpackte wie unverpackte Lebensmittel gelten Vorschriften zur Kennzeichnung.
Lebensmittel-Informationsverordnung (Neuerungen im EU-Recht 2016)
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch EU-Recht vorgegeben, sodass einheitliche Maßstäbe in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Die neue EU-Verordnung Nr. 1169/2011 trat im Jahr 2016 in Kraft. Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die Lebensmittel, die sie verzehren, in geeigneter Weise informiert werden. Neue Kennzeichnungsvorschriften, wie etwa die Einführung einer Mindestschriftgröße, die Kennzeichnung von Imitaten und Allergenen, sollen es erleichtern, die richtige Auswahl zu treffen und sich ausgewogen zu ernähren. Mehr dazu hier: Lebensmittel-Informationsverordnung
Kennzeichnung für Bio-Lebensmittel seit 2010 Vorschrift
Seit dem 1. Juli 2010 können Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Das Bio-Siegel ist ein wichtiger Schritt zur Entwicklung eines Biomarktes. Es kann aus freiwilliger Basis genutzt werden. Daran können Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig europaweit Bioprodukte beim Einkauf erkennen. Mehr dazu hier: Bio-Logo, EU
Gentechnik Lebensmittel
Gentechnisch veränderte Lebensmittel können in der EU auf den Markt gebracht werden, wenn sie eine Zulassung erhalten haben. Sie müssen allerdings als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, sich beim Einkauf bewusst dafür oder dagegen zu entscheiden.
Kennzeichnungsvorschriften für Farbstoffe
Ab Juli 2010 müssen Lebensmittel, die so genannte Azofarbstoffe enthalten, mit dem Hinweis versehen sein: „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Das verlangt die neue europaweite Gesetzgebung für die Verwendung von Zusatzstoffen, die seit Januar 2009 in Kraft ist. Zurzeit bewertet die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Sicherheit aller einzelnen Zusatzstoffe. Die Farbstoffe wurden dabei als erste Gruppe überprüft.
Allergieauslösende Zutaten
Die Richtlinie 2003/89/EG vom 10. November 2003 zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG (Etikettierungsrichtlinie) verspricht deutliche Verbesserungen für Lebensmittelallergiker. Die Neuregelungen geben vor, dass bestimmte häufige Lebensmittelallergene grundsätzlich gekennzeichnet werden müssen, wenn sie als Zutaten bei der Lebensmittelherstellung verwendet werden.
Gesundheitsbezogene Angaben
„Reich an Vitamin C, stärkt die Abwehrkräfte, fettarm, schützt Ihre Gesundheit“ - diese und ähnliche Aussagen sind oft auf Lebensmitteln zu finden. Seit Juli 2007 gelten in der Europäischen Gemeinschaft neue gesetzliche Regelungen für solche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, im Englischen auch Health Claims genannt. Die EU-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2007 einheitlich in der gesamten EU. Die Verordnung soll Produkte vergleichbarer machen und den Verbrauchern einen Überblick über das Lebensmittelangebot schaffen.