Boden-Informationssystem Rheinland-Pfalz
Die Kenntnis aktueller Bodeninformationen und deren Bewertung ist für zahlreiche umwelt- und bodenschutzfachliche Fragestellungen von erheblicher Relevanz. Von daher werden seit Jahren umfangreiche Inventuren und Erfassungsprogramme für bodenschutzrelevante Informationen und Daten zum vor- und nachsorgenden Bodenschutz ausgeführt. Die so gewonnenen Informationen werden anwenderfreundlich in Berichten oder speziellen Fachdatenbanken von den jeweils fachlich zuständigen Behörden vorgehalten und über verschiedene Internetangebote bereitgestellt.
Im Landesbodenschutzgesetz ist in seinem Teil 3 "Bodeninformationen, Datenschutz" den Aufbau, Zuständigkeiten und Inhalte einzelner Fachmodule zum Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz (BIS-RP) definiert. Während in § 9 der generelle Aufbau des Bodeninformationssystems beschrieben ist, werden in den §§ 10 und 11 das Fachmodul Bodenschutzkataster sowie die dazu notwendige Erfassung und Bewertung von bodenschutzrelevanten Flächen geregelt. In § 12 sind die datenschutzrechtlichen Regelungen enthalten.
Nach § 9 Abs. 3 des Landesbodenschutzgesetzes besteht das BIS-RP aus insgesamt 6 Fachmodulen:
•Bodenschutzkataster,
•Bodenzustand,
•Fachinformationssystem Boden (des LGB),
•Bodenbelastungsgebiete (*),
•Bodenschutzgebiete (*),
•Bodendauerbeobachtungsflächen und sonstige Versuchsflächen.
(*) bisher nicht realisierte Module, da keine entsprechenden Ausweisungen von Bodenbelastungs- und Bodenschutzgebieten erfolgt sind.