Leitlinie für die Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz vom 10.09.2019
Die „Leitlinie für die Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz“ wurde am 10. September 2019 vom Ministerrat beschlossen (siehe Transparenzplattform des Landes Rheinland-Pfalz) und ist nun für die gesamte Landesverwaltung verbindlich. Bei Neubauten und Gebäudesanierungen der Landesverwaltung ist regelmäßig mindestens bei jedem fünften Parkplatz eine Lademöglichkeit für E-Autos vorzusehen. Die benötigte Energie ist aus selbst erzeugtem PV-Strom (Dachsolaranlagen und Solarcarports) bereitzustellen. Bei Bestandsgebäuden soll die notwendige Infrastruktur für E-Autos und die dafür notwendige solare Eigenstromversorgung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten realisiert werden. Um die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen in der Gesamtbilanz künftig klimaneutral zu organisieren, sollen Dienstwagen zudem ressortübergreifend bereitgestellt und die Anschaffung von E-Autos erleichtert werden.
Die Leitlinie Elektromobilität ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Landesverwaltung. In § 9 Absatz 3 Landesklimaschutzgesetz (LKSG) hat sich das Land zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Behörden, Hochschulen und sonstige Landeseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie der unmittelbaren Organisationsgewalt des Landes unterliegen, sowie die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren. Ausgeschlossen sind Einrichtungen des Landes, soweit sie Dienstleistungen im freien Wettbewerb mit Privaten erbringen.