Monitoring
Das Klimaschutzmonitoring gemäß § 7 Landesklimaschutzgesetz verfolgt das Ziel,
- die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz,
- die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes sowie
- die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung zu erfassen.
Die Ergebnisse werden alle vier Jahre als zusammenfassende Berichte veröffentlicht. Etwa in der Mitte des Berichtszeitraums erfolgt eine Kurzberichterstattung im Rahmen der Energieberichte der Landesregierung. So sollen die Monitoringberichte der Information der Öffentlichkeit dienen und die Grundlage für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes bilden. Näheres zur Konzeption des Klimaschutzmonitorings können Sie in Kapitel 6 des Klimaschutzkonzeptes nachlesen.
Der erste zusammenfassende Klimaschutzbericht des Landes Rheinland-Pfalz ist im August 2018 erschienen. Den letzten Kurzbericht finden Sie in Kapitel 7 des 11. Energieberichts Rheinland-Pfalz.