Partner, Preise und Förderungen
Kommunikation und Partizipation sind uns wichtige Anliegen. Wir suchen die Partnerschaft mit den Landnutzern, allen voran der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft. Ebenso führen wir den ständigen Dialog mit den anerkannten Verbänden, den Kammern, dem Beirat für Naturschutz und den im Ehrenamt tätigen Menschen.
Verschiedene Preise und Auszeichnungen helfen uns ehrenamtliches Engagement zu würdigen oder innovative Ideen, die dem Umwelt- und Naturschutz zu Gute kommen, zu belohnen. Unterschiedliche Fördermaßnahmen aus Landesmitteln unterstützen bei der Umsetzung gemeinsamer Ziele und Projekte. Dabei steht der Nutzen für Mensch und Natur im Vordergrund.
Stipendium „Arten- und Biotopschutz“ 2021
Öffentliche Ankündigung Stipendium "Arten- und Biotopschutz" in Rheinland-Pfalz 2021
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch in diesem Jahr eine begrenzte Zahl von
„Stipendien im Arten- und Biotopschutz“, die der Förderung einschlägiger Abschlussarbeiten dienen.
Wie bisher können sich alle Studierenden an Hochschulen und Universitäten in Rheinland-Pfalz bewerben, die ökologische Freilanduntersuchungen mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz durchführen. Die mit diesen Stipendien gewährte Förderung erfolgt auch wegen der mit den betreffenden Freilanduntersuchungen verbundenen besonderen finanziellen Belastungen.
Die Höhe des einzelnen Stipendiums beträgt den förderfähigen Ausgabebetrag, höchstens jedoch 1.500,- €. Die jeweilige Gesamtsumme wird nach Vorlage der Abschlussarbeit (in 2-facher Ausfertigung) gewährt. Hiervon kann wahlweise 1 Exemplar auch als CD/DVD oder als schreibgeschützte Pdf-Datei per E-Mail eingereicht werden. Zwingend beizufügen ist eine bewertende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers bzw. der Hochschullehrerin. Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz erhält die Abschlussarbeit zur Dokumentation und zur Auswertung im Rahmen eigener wissenschaftlicher Arbeiten.
Die schriftliche Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Projektbeschreibung inklusive Zeitplan,
- Darlegung des finanziellen Aufwands,
- Zeugniskopien (Abitur, Zwischenprüfung bzw. Abschluss-/Bachelorzeugnis) und
- Lebenslauf,
- Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers bzw. der betreuenden Hochschullehrerin.
Die Unterlagen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 01.06.2021 vorzulegen.
Sollten mehr Bewerbungen als verteilbare Stipendien eingehen, werden die Stipendien unter Berücksichtigung der finanziellen Belastung, der Bedeutung der Arbeit für den Arten- und Biotopschutz sowie der bisherigen Studienleistungen vergeben.
Bewerbungen sind unmittelbar zu richten an:
Ministerium für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Frau Traudel Poth
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
E-Mail: Naturschutz(at)rlp.de Stichwort: Stipendium
Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde 1979 als „Stiftung Naturschutz“ gegründet und 1993 in „Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz“ umbenannt. Stiftungsvorsitzende ist die Umweltministerin qua Amt. Die Stiftung finanziert sich unter anderem durch Zuwendungen aus der „Glücksspirale“. Sie fördert Naturschutz- und Artenschutzprojekte sowie die Pflege und Entwicklung von Schutzflächen und die Ausstattung von Umweltbildungszentren, Lehrpfaden, Wanderausstellungen oder Publikationen. Neben der Fördertätigkeit ist die Stiftung auch operativ tätig.
=> Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
Der Beirat Naturschutz ist gemäß & 28 Landesnaturschutzgesetz ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich aus 12 ordentlichen Mitgliedern und 12 Stellvertretungen zusammensetzt, von denen die Hälfte den im Land anerkannten Naturschutzvereinigungen angehören. Gemäß Landesverordnung über die Beiräte Naturschutz vom 06.10. 2019 können die anerkannten Naturschutzvereinigungen, die kommunalen Spitzenverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer der zuständigen Naturschutzbehörde geeignete Vertreterinnen oder Vertreter vorschlagen.
Die Aufgabe der Beiräte besteht darin, die jeweilige Naturschutzbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen und allgemein das Verständnis für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft zu fördern. Dabei ist es wichtig, dass in einem Beirat Fachverstand aus dem Naturschutz ebenso wie aus den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft vertreten ist, um naturschutzfachlich gute Lösungen zu finden. Hierdurch kann auch eine höhere Akzeptanz für den Naturschutz erreicht werden. Durch § 28 des im Jahr 2015 neugefassten Landesnaturschutzgesetzes wurde die Mitwirkung der Beiräte Naturschutz weiter gestärkt.
Der Beirat Naturschutz im Umweltministerium wird von der Ministerin für die Dauer von fünf Jahren berufen. In der aktuellen Amtsperiode 2020-2025 führt den Vorsitz Frau Cosima Lindemann (NABU). Stellvertretender Vorsitzender ist Herrn Dr. Michael Ochse (POLLICHIA).
Mitglieder im Beirat Naturschutz sind:
• Ralph Gockel (Landwirtschaftskammer)
• Dr. Ingrid Vollmer (Industrie- und Handelskammern)
• Rüdiger Klotz (Landesjagdverband)
• Cosima Lindemann (NABU)
• Dr. Schlapkohl (BUND)
• Dr. Peter Keller (GNOR)
• Dr. Michael Ochse (POLLICHIA)
• Andreas Grauer (Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt)
• Prof. Dr. Stefan Stoll (Hochschulen/Universitäten)
• Sabine Seipp ( Landschaftsarchitekten BDLA)
• Friedrich Freiherr von Hövel (Waldbesitzerverband)
• Dr. Barbara Manthe-Romerg ( Kommunale Spitzenverbände)
Eine wichtige Aufgabe im Naturschutz nehmen die Ehrenamtlichen wahr. Sie unterstützen den Staat in der Erfüllung seines verfassungsrechtlichen Schutzauftrages gemäß Artikel 20a Grundgesetz bzw. Artikel 69 der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Deshalb arbeiten wir eng mit den Naturschutzvereinigungen zusammen. Rund 120.000 Mitglieder und Förderer von Umwelt- und Naturschutzvereingungen arbeiten vor Ort auch als Multiplikatoren für den Schutz der biologischen Vielfalt. Als anerkannte Verbände gemäß Landesnaturschutzgesetz erhalten sie über die allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgehende Mitwirkungsrechte sowie Widerspruchs- und Klagerechte.
=> Leitfaden zur Anerkennung von Vereinigungen
=> Liste der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen in Rheinland-Pfalz
Wir zeichnen mit dem Umweltpreis Rheinland-Pfalz jedes Jahr innovative und vor allem nachhaltige Ideen und beispielhafte Beiträge zum Umgang mit den großen globalen Herausforderungen aus, wie Klimaschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt. Bewerben können sich Personen ab dem 16. Lebensjahr, Unternehmen, Handwerker, Organisationen, Kommunen, Verbände oder Vereine mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Der Umweltpreis des Landes wird seit 1991 vergeben und ist mit insgesamt 9.000 Euro dotiert. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt.
=> Umweltpreis Rheinland-Pfalz
Der Sonderpreis für „Vorbildliche ökologische Leistungen“ für jeweils 2.500 Euro wird im Rahmen des Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ verliehen. Mit dem Sonderpreis unterstützen wir den Natur- und Umweltschutz im Rahmen einer nachhaltigen Dorfentwicklung.
--> Ausschreibungstext 2017
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten fördert Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Stipendien zum Arten- und Biotopschutz für Dissertationen, Diplom- uind Examensarbeiten. Weiterhin wird im Rahmen des Aktionsprogramms "Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz" mit dem Förderprogramm "naturnahe Lenebsräume" die Schaffung oder Umgestaltung von Gemeinschaftsgärten, Schulgärten, Kita-Gärten und Generationenschulgärten gefördert.
Nachfolgend die Förderungsgrundsätze, Nebenbestimmungen und Voraussetzungen:
Fördergrundsätze im Naturschutz
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Kinderfreundliche Umwelt- und Spielleitplanung
Naturnahe Lebensräume und ergänzende Hinweise
Förderung von nicht-produktiven investiven Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft
=> Förderrichtlinie des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten