Zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) hat das Umweltministerium die wichtigsten Informationen in einer FAQ-Liste übersichtlich und verständlich zusammengefasst.
Umwelttipp"Mehr Tierschutz mit dem Einkaufskorb" .
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz: Merkblatt für Jäger "Tularämie (Hasenpest)"
Am Mittwoch, 24. Juni 2020 von 10.00 – 11.30 Uhr veranstaltet das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten ein Webinar zum Thema Afrikanische Schweinepest beim Wildschwein – Auswirkungen für die Schweinehalter. Neben einer Präsentation des Ministeriums zur ASP-Situation in Europa und zum beabsichtigten Vorgehen des Landes und der Landkreise im Fall eines ASP-Ausbruches beim Wildschwein, werden auch Fragen zu den Auswirkungen auf die Schweinehalter und den damit verbundenen Regelungen diskutiert.
Anmeldungen zur Teilnahme an dem Webinar richten Sie bitte bis zum 17.06.2020 per E-Mail an: rp-tier(at)mueef.rlp.de
Stichwort: Webinar ASP
Bitte geben Sie bei der namentlichen Anmeldung unbedingt eine E-Mail-Adresse an, an welche wir Ihnen nähere Informationen zum Zugang etc. senden können. Die Zahl der Teilnehmer ist aus technischen Gründen begrenzt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt daher nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung zum Webinar
26.03.2020
Höfken: „Tierschutz lebt insbesondere vom ehrenamtlichen Engagement und persönlichen Einsatz“ / Vorschläge können bis Ende August eingereicht werden
Auch in diesem Jahr schreibt das rheinland-pfälzische Umweltministerium den Tierschutzpreis des Landes aus. Die mit insgesamt 6000 Euro dotierte Auszeichnung wird von Umweltministern Ulrike Höfken verliehen und in vier Kategorien vergeben. Diese sind
- der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz
- ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz
- der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren
- Projekte im Jugendtierschutz
Vorschläge können von allen für den Tierschutz tätigen Vereinen, Verbänden, Behörden und Gruppen oder vom Tierschutzbeirat des Landes eingebracht werden. Auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, sind vorschlagsberechtigt, jedoch keine Einzelpersonen. Selbstvorschläge sind ebenfalls nicht möglich.
Preiswürdige Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 31. August 2020 dem Umweltministerium vorgeschlagen werden. Die Vorschläge können per Post an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich Str. 1, 55116 Mainz geschickt werden. Möglich ist auch die Zusendung per E-Mail an die Adresse RP-Tier(at)mueef.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tierschutz/preise-im-tierschutz/
04.03.2020
„Schützen Sie Ihre Tiere vor einer Erkrankung mit dem West-Nil-Virus durch eine rechtzeitige Impfung noch vor Ende April, ehe die Mücken-Saison beginnt“, ruft Umweltministerin Ulrike Höfken alle Halterinnen und Halter von Ponys, Pferden und Equiden auf, vor allem, wenn diese mit ihren Tieren reisen, etwa zu Turnieren.
Das Virus wird durch Stechmücken übertragen. Eine Infektion findet über Blut statt, also wenn eine infizierte Mücke ein Tier oder einen Menschen sticht. Das West-Nil-Fieber kommt in zahlreichen Regionen der Welt vor, seit vergangenem Jahr auch verstärkt in Deutschland, vor allem in den östlichen Teilen. Klimawandelbedingt ist die Mückensaison immer länger, daher steigt auch die Verbreitung.
Insgesamt wurden seit dem ersten Fall Mitte 2018 in Deutschland rund 100 Nachweise von West-Nil-Virus gemeldet, davon über 35 Prozent bei Pferden, am meisten davon betroffen sind Vögel. Seit Ende 2019 gibt es auch die ersten Fälle, bei denen Menschen an dem Virus erkrankt sind. Bei Vögel und Pferden besteht eine Anzeigepflicht nach Tierseuchenrecht. Beim Menschen besteht eine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Bisher gibt es keine Nachweise von West-Nil-Virus in Rheinland-Pfalz - weder bei Vögeln, Pferden noch bei Menschen.
Die Krankheit äußert sich beim Menschen mit grippeähnlichen Symptomen, in den meisten Fällen werden aber bislang keine Krankheitssymptome gezeigt. Dies gilt auch für infizierte Pferde, bei denen jedoch rund acht Prozent erkranken. Der Krankheitsverlauf geht mit einer hohen Sterblichkeit bei Tieren von 30 bis 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- oder Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralnervösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allgemeine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Eine spezifische Behandlung gibt es nicht, nur eine symptomatische Therapie ist möglich. Ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann jedoch mit einer rechtzeitigen Impfung erreicht werden. Impfstoffe für Vögel und Menschen existieren nicht.
Ministerin Höfken fordert daher alle Halterinnen und Halter von Pferden und Ponys auf, die Impfhilfe der rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse in Höhe von 10 Euro zu nutzen und so dazu beizutragen, dass sich das Virus nicht weiterverbreitet und Menschen und Tiere nicht an der Erkrankung leiden müssen. Die Impftierärztinnen und -ärzte können den Impfzuschuss demnächst über das Web-Portal der Tierseuchenkasse für dort registrierte Pferdehalter beantragen.
Hintergrund: Verbreitung des Virus über Wildvögel
Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass das Virus in Deutschland überwintern konnte und sich weiter ausbreiten wird, denn Wildvögel stellen das natürliche Virusreservoir dar. Während einige Vogelarten zumeist nicht erkranken, sind andere hochempfänglich für den West-Nil-Virus und entwickeln eine deutliche klinische Symptomatik, meistens neurologischer Art, bis hin zu Todesfällen.
In Deutschland betroffene Wildvogelarten sind unter anderem Blau- und Kohlmeise, Habicht, Sperling und Uhu. Bei den Zoovögeln waren es zum Beispiel Andenflamingo, Bartkauz, Gebirgslori, Inka-Seeschwalbe, Japanmöwe, Pelikan, Prachtreiher und Schnee-Eule.
Hinweis
Halterinnen und Halter von Pferden, Ponys und sonstigen Equiden sind übrigens verpflichtet, sich bei ihrem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse in Rheinland-Pfalz anzumelden.
Weitere Infos:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/west-nil-virus/
http://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/startseite/
Infos zur Erkrankung am West-Nil-Fieber bei Menschen stellt das Robert-Koch-Institut zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/W/WestNilFieber/West-Nil-Fieber_Ueberblick.html
06.02.2020
Das Umweltministerium setzt auf ein Bündel aus tierseuchen- und jagdrechtlichen Maßnahmen, um einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzubeugen und um für den Krisenfall gewappnet zu sein.
„Es ist unser oberstes Ziel, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die hiesige Hausschweine- und Wildschweinpopulation zu verhindern – sowohl aus ökonomischen als auch aus Tierschutzgründen. Daher haben wir ein umfassendes Maßnahmenbündel geschnürt – sowohl zur Prävention als auch für den Krisenfall“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken am Donnerstag anlässlich einer Übung, bei der ein Teilstück eines mobilen Elektrozauns zu Übungszwecken mit Vertretern des Kreises im Bereich des Forstamtes Neuhäusel aufgebaut wurde.
Bislang hat das Umweltministerium 30 Kilometer mobilen Elektrozaun gekauft und einlagern lassen. Der Ausschreibungsprozess zum Kauf weiterer 60 Kilometer mobiler Elektrozaun durch das Land ist im Gange, ebenso der Ausschreibungsprozess für einen 40 Kilometer langen festen Zaun.
Der mobile Zaun wird im Bedarfsfall von einem rheinland-pfälzischen Unternehmen aufgebaut. Dort, wo es aufgrund geografischer Verhältnisse nicht möglich ist, in Teilbereichen Elektrozäune zu installieren, sollen hochkonzentrierte Duftstoffe als Vergrämungsmittel dazu beitragen, die Wildschweine fern zu halten.
Dieser Elektrozaun soll im Falle eines Punkteintrags zum Einsatz kommen, etwa wenn ein einzelner aufgefundener Wildschweinkadaver positiv auf ASP getestet wurde. Dabei wird der Bereich um die Fundstelle großflächig abgesperrt. Dies ist ein Unterfangen, das im Wald nicht einfach ist, etwa bei unwegsamen Gelände, daher sind bei der Übung auch lokale Akteure, etwa vom Forstamt eingebunden.
Zudem ist stets darauf zu achten, dass der Strom durch Sträucher und andere Vegetation nicht fehlgeleitet wird und somit seine Wirkungsweise verlieren würde.
Die Erfahrungen mit der ASP in Tschechien zeigen, dass bei einer frühzeitigen Erkennung des Ausbruchsfalls, eine Umzäunung mit einer Kombination aus elektrischem Weidezaun und einem Duftzaun zur Wildabwehr, zusammen mit den anderen Maßnahmen das Abwandern potentiell infizierter Wildschweine vermeiden und so eine Weiterverbreitung der Seuche unterbinden kann. Bei dem Duftstoff handelt es sich um einen starken Geruch, ähnlich Fäkalgeruch. Er soll Wildschweine davon abhalten, sich dem Zaun zu nähern.
Dieses Erfahrungswissen macht sich das rheinland-pfälzische Umweltministerium zunutze, auch andere Bundesländer haben bereits Zaunmaterial besorgt. „Bei der Krisenprävention ist Erfahrungsaustausch über wirksame Maßnahmen zusammen mit einem konkreten Handlungsplan für den Notfall essentiell. Beides leisten wir“, so Höfken. „Deshalb setzen wir unter anderem auf diesen Zaun und die Duftstoffe – es hat in Tschechien gezeigt, dass es erfolgreich wirkt.“
Das Szenario, dass etwa Spaziergänger im Wald ein totes, infiziertes Wildschwein finden, kann jederzeit eintreffen. Denn die Gefahr einer Einschleppung der Tierseuche ist nach wie vor hoch – weniger durch wanderndes Schwarzwild, sondern vielmehr durch achtlos weggeworfene infizierte Gegenstände oder Lebensmittel, mit denen das hiesige Schwarzwild in Kontakt kommt. Dies kann sein, wenn ein Wildschwein ein weggeworfenes Wurststück frisst, das den für Menschen ungefährlichen Erreger enthält. Höfken fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Lebensmittel ausschließlich in verschlossenen Mülltonnen zu entsorgen.
Weitere Informationen finden Sie hier: mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/
Hintergrund: Das Maßnahmenpaket
Rheinland-Pfalz setzt neben mobilen und festen Zäunen, wobei für letztgenannte der Ausschreibungsprozess noch im Gange ist, auf ein vielfältiges Maßnahmenbündel. Dazu gehören unter anderem ein Monitoring, bei dem Fallwild auf ASP untersucht wird. Dieses Monitoring existiert bereits seit 2014. Allein im letzten Jahr wurden über 800 Wildschweine negativ auf das ASP-Virus getestet.
Seit 2018 zahlt das Land den Jägerinnen und Jägern außerdem eine Prämie in Höhe von 50 Euro, wenn Fallwild-Proben an das Landesuntersuchungsamt eingeschickt werden. Seit diesem Jahr gilt das auch für Proben von verunfallten Wildschweinen.
Zu den Maßnahmen gehört ferner das Aufstellen von Kadavertonnen, in denen tot aufgefundene Wildschweine nach der Beprobung entsorgt werden können. Diese Tonnen stehen in den vier, am dichtesten an Belgien gelegenen Landkreisen der Eifel. Die Kosten für die Anschaffung und Entleerung der Tonnen trägt das Land.
Weitere Maßnahme beziehen sich auch auf jagdrechtliche Voraussetzungen: So hat das Umweltministerium die Schonzeit für Wildschweine bereits vor Jahren aufgehoben – diese dürfen das ganze Jahr über bejagt werden (mit Ausnahme der Bachen – Muttertiere -, die ihrerseits abhängige Frischlinge – Jungtiere -, führen), seit einiger Zeit auch mit einer künstlichen Lichtquelle bei Nacht.
In den vergangenen Monaten wurde im Auftrag der Landesregierung mehrfach der Einsatz von Wärmebildkameras an Drohnen bzw. am Hubschrauber für eine Fallwildsuche bzw. für die Bejagung getestet. Doch das Blätterdach im Sommer sowie gleiche Temperatur von Boden und Kadaver insbesondere in der kalten Jahreszeit setzen dem Einsatz schnell technische Grenzen. In den warmen Sommermonaten können verwesende Tierkörper lange Zeit detektiert werden. Der durch Insekten beeinflusste Verwesungsprozess lässt den Tierkörper deutlich als Wärmequelle erkennen. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn das tote Tier im Freien liegt und nicht im dichtbelaubten Wald. Zudem muss die Befliegung in aller Regel nachts oder in den frühen Morgenstunden erfolgen, da ansonsten durch die wärmende Sonneneinstrahlung der tote Tierkörper nicht mehr von der erwärmten Umgebung unterschieden werden kann. In der kalten Jahreszeit wäre zwar aufgrund der fehlenden Belaubung ein Auffinden toter Tiere in Waldgebieten mit den Wärmebildkameras einfacher möglich. Jedoch strahlt der Tierkörper – so die Ergebnisse der durchgeführten Testreihe – infolge des fehlenden Insektenfluges nur für circa 24 Stunden Wärme ab. Danach ist er im Verwesungsprozess mit Hilfe einer Wärmebildkamera nicht mehr zu detektieren. Der Einsatz von Wärmebildkameras kann daher nur eine unterstützende Maßnahme, insbesondere bei der Bejagung sein und kann die Fallwildsuche im Wald durch Menschen sowie durch ausgebildete Kadaverspürhunde nicht ersetzen.
Im Einsatz gegen die Verbreitung der ASP unterstützt das MUEEF die Jägerschaft auch finanziell. So hat der Landesjagdverband Mittel erhalten, um Wildbret besser zu vermarkten oder um Lehrgänge zur Jagdhundeausbildung durchzuführen.
Vor allem folgende drei Angebote werden von der Jägerschaft gut nachgefragt und führen landesweit zu einer äußerst positiven Resonanz: Die Förderung von Drückjagdböcken, die pro Stück mit 75 Euro bezuschusst werden sowie die Förderung von Hundeschutzwesten und ein Schießtraining mit einem Weltmeister.
Das Ziel der intensiven Bejagung ist es, die zu hohe Schwarzwildpopulation abzusenken, denn: Je kleiner eine Wildschweinepopulation, desto geringer ist das Risiko, dass ein Tier mit einem mit ASP-infizierten Lebensmittel in Kontakt kommen kann.
Die bisherige Höchstjagdstrecke wurde im Jagdjahr 2017/18 mit fast 89.000 erlegten Wildschweinen in Rheinland-Pfalz erreicht. Die endgültigen Abschusszahlen des noch bis zum 31.03.2020 laufenden Jagdjahres 2019/20 liegen zwar noch nicht vor. Vorliegende Zwischenmeldungen lassen jedoch auf ähnliche hohe Abschusszahlen schließen. Die Jägerschaft leistet somit einen wichtigen Beitrag zu präventiven Bekämpfung der ASP.
Gemeinsam mit dem Katastrophenschutz der Landkreise und den Veterinärbehörden werden regelmäßig landesweite Krisenübungen zur verschiedenen hochkontagiösen Tierseuchen und insbesondere auch zur ASP durchgeführt. In diesen wird unter anderem das Tierseuchenbekämpfungs-Handbuch sowie der Rahmenalarm- und Einsatzplan geübt, in denen genaue Vorgaben für den ASP-Ausbruch bei Haus- und Wildschweinen festgelegt sind. So wissen alle Beteiligten, was im Krisenfall zu tun ist.
Dem Umweltministerium ist fachlicher Austausch und der Einbezug aller Beteiligten wichtig. Daher fanden und finden zahlreiche Konferenzen, Gespräche, Runde Tische und Informationsveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Tierseuchenbekämpfung, Feuerwehr, Polizei und des THW sowie mit Landwirten und der Jägerschaft statt. Vor Ort haben sich „ASP-Expertengruppen“ gebildet, die bei einem Ausbruch die erforderlichen lokalen Maßnahmen besprechen, festlegen und bewerten.
Zudem wurden Wildschwein-Kadaverspürhunde-Teams ausgebildet, die einsatzbereit sind. Auch der Landesbetrieb Mobilität hat Maßnahmen, unter anderem entlang von Autobahnen ergriffen: So wurden dort an Raststätten die Wildschutzzäune verbessert und verschlossene Müllbehälter aufgestellt.
05.02.2020
Drei Vereine werden in Kategorie „besonderer ehrenamtlicher Einsatz für den Tierschutz“ ausgezeichnet / Tierschutzpreis 2019 mit 6.000 Euro dotiert.
„Das ehrenamtliche und persönliche Engagement für den Tierschutz steht im Mittelpunkt des Tierschutzpreises, den das Umweltministerium jedes Jahr auslobt. Seit über einem Vierteljahrhundert werden einzelne Personen, Vereine, Institutionen oder Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, ausgezeichnet, die sich in besonderem Maße für den Tierschutz einsetzen und dadurch Vorbild sind. Mit dem Tierschutzpreis soll nicht nur der unermüdliche Einsatz gewürdigt, sondern auch ein Anreiz geschaffen werden, sich für den Tierschutz einzubringen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken bei der Verleihung des Tierschutzpreises für das Jahr 2019. Vorschläge konnten auch in diesem Jahr für vier verschiedene Kategorien beim Umweltministerium eingereicht werden.
1. Preis: Tiermedizinische Versorgung für Alle sichern
„Der Tierschutzverein Pfote drauf! – Tierhilfe e.V. aus Pellingen hat sich einem ganz besonderen Anliegen gewidmet, nämlich dem ganzheitlichen Einsatz um Tiere und deren Lebenssituation. Dabei liegt der Schwerpunkt darauf, die Versorgung bei Tieren sicherzustellen, deren Halterinnen und Halter am Existenzminimum leben müssen oder krank geworden sind“, schildert Höfken die herausragenden Tätigkeiten des mit einem Preisgeld von 3.000 Euro ausgezeichneten Vereins und seiner Vorsitzenden Annette Saur. Der Verein kümmere sich um Tiere, die zurückbleiben, wenn Halter in ein Pflegeheim oder Krankenhaus müssten und vermittle hinterbliebene Tiere in ein neues Zuhause, um einen Aufenthalt im Tierheim zu vermeiden.
Höfken weiter: „Besonders hervorheben möchte ich den Einsatz in sozialen Brennpunkten der Stadt Trier. Die Versorgung der Tiere durch eine regelmäßige, öffentliche mobile Tierarztsprechstunde in einem ehemaligen Rettungswagen wird sichergestellt. So hilft der Verein in der tiermedizinischen Versorgung auch Tieren, deren Halterinnen und Halter sich den Gang zum Tierarzt nicht leisten können.“
2. Preis: Vermittlung auch bei schwierigen Vierbeinern
„Mit der Auszeichnung des HuKo – Hundekompetenzzentrum im Tierschutzverein Kaiserslautern e.V.“ mit dem Tierschutzpreis und einem Preisgeld von 1.500 Euro würdigen wir ein Projekt, dass es so in Deutschland kein zweites Mal gibt: Im Hundekompetenzzentrum kann mit verhaltensauffälligen Tieren trainiert werden, damit eine Weitervermittlung überhaupt möglich wird“, so die Ministerin. Höfken weiter: „Das Team um Vereinsvorsitzende Anne Knauber und Hundetrainerin Lisa Scheele kann durch gezieltes und intensives Training die Vermittlungschancen in ein dauerhaftes Zuhause verbessern, auch weil gezielt mit den neuen Familien vor der Abgabe trainiert wird.“
3. Preis: Pflege und Weitervermittlung von in Not geratener Tiere
„Roswitha Bour gründete im Jahr 1999 den Verein Tierart e.V., dessen Vorsitzende sie auch heute noch ist. Sie engagiert sich für den Schutz einheimischer Wildtiere sowie beschlagnahmter Exoten. Ihrem unermüdlichen Einsatz ist die Entstehung der Wildtierauffangstation auf dem Gelände des ehemaligen US-Depots in Maßweiler zu verdanken“, würdigte Höfken die wichtigsten Tätigkeiten von Tierart e.V. Seit 1999 seien etwa 34 Großkatzen aus schlechter Haltung, auch aus Zoos und Zirkussen, aufgenommen oder vermittelt und sich der Pflege und Auswilderung in Not geratener heimischer Wildkatzen angenommen worden. „Ich freue mich, diese wichtige Arbeit mit dem Tierschutzpreis zu würdigen und mit dem Preisgeld von 1.500 Euro zu unterstützen“, sagte Umweltministerin Höfken abschließend.
Informationen zum Tierschutzpreis 2019
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium schreibt seit 26 Jahren den Tierschutzpreis des Landes aus. Er ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert. Die Kategorien sind:
• der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz
• ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz
• der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren
• Projekte im Jugendtierschutz
Die Vorschläge können von allen für den Tierschutz tätigen Vereinen, Verbänden, Behörden und Gruppen oder vom Tierschutzbeirat des Landes eingebracht werden. Auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, können Vorschläge machen, jedoch keine Einzelpersonen. Selbstvorschläge sind ebenfalls nicht möglich. Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury aus Vertretern des Tierschutzbeirates, des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz und des Umweltministeriums entscheidet über die Vergabe.
Weitere Informationen finden Sie unter: s.rlp.de/tierschutzpreis
Bildmaterial der Preisverleihung kann auf Nachfrage unter presse@mueef.rlp.de im Anschluss bereitgestellt werden.
08.11.2019
Höfken: „Impfung ist das A und O, um Virus zu tilgen“ / Der Impfzuschuss pro Rind beträgt 1,50 Euro, für Schafe und Ziegen 1 Euro.
Im südlichen Rheinland-Pfalz wurde in dieser Woche erneut ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt, zuletzt war dies im Januar 2019 in Rheinland-Pfalz und im Mai 2019 in Deutschland der Fall. Die Restriktionen für den Transport und Handel mit empfänglichen Tieren auf Grund des bereits eingerichteten Sperrgebietes werden mindestens 2 Jahre bestehen. „Nur eine wirksame Impfung schützt die Tiere vor der Ansteckung“ sagt Ministerin Höfken, „allerdings sind die Impfquoten im Land zurzeit gering“.
Daher beteiligen sich das Umweltministerium und die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ab November 2019 anteilig an den Kosten der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Rinder, Schafe und Ziegen. „Die Impfung ist aktiver Tierschutz: Sie dient der Tierseuchenprophylaxe und erleichtert auch den Handel mit empfänglichen Tieren“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz.
Für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 Euro pro Impfung. Geimpft werden kann sowohl gegen Serotyp 8 als auch gegen Serotyp 4. Das Land trägt von der Beihilfe bei Rindern 80 Cent, die Tierseuchenkasse 70 Cent pro Impfung. Für Schafe und Ziegen werden 1 Euro pro Impfung gefördert – 60 Cent übernimmt das Land, 40 Cent die Tierseuchenkasse. Die Antragstellung und Abwicklung der Impfkosten-Förderung erfolgt durch die Tierseuchenkasse, rückwirkend können allerdings keine Impfungen bezuschusst werden.
„Ich empfehle den Tierhaltern dringend, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Von dem Impfzuschuss, der sogar höher ausfällt als in den benachbarten Bundesländern, verspreche ich mir eine starke Motivation zur Impfung“, sagte Höfken. Denn in Folge des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg im Dezember 2018 wurde ganz Rheinland-Pfalz zum Restriktionsgebiet erklärt. Seitdem gelten Einschränkungen für den Handel mit empfänglichen Tieren – hiervon sind insbesondere die rinder- und schafhaltenden Betriebe betroffen. Ausnahmen beim Verbringungsverbot von Tieren aus Rheinland-Pfalz heraus in restriktionsfreie Gebiete sind nur unter Auflagen möglich: Dafür ist die Impfung gegen das Blauzungenvirus eine Hauptvoraussetzung.
Von Dezember 2018 bis heute haben knapp 30 Prozent der rund 330.000 Rinder und rund 10 Prozent der kleinen Wiederkäuer in Rheinland-Pfalz einen gültigen Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit erhalten. „Dies ist zu wenig, um das Virus zu tilgen, aber eine Basis, die wir jetzt mit dem Impfzuschuss ausbauen wollen“, so die Ministerin abschließend.
Hintergrund:
Die Impfung schützt empfängliche Tiere vor einer Infektion mit der Blauzungenkrankeit. Das Virus wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) zwischen den empfänglichen Tieren übertragen. Je nach Verlauf kann die Infektion mit ausgeprägten Krankheitsanzeichen und damit verbundenen Schmerzen, Leiden und Schäden für die erkrankten Tiere einhergehen. Wird ein Ausbruch festgestellt, muss der Betrieb so lange gesperrt werden, bis keine Gefahr mehr von den infizierten Tieren ausgeht. Das bedeutet, dass empfängliche Tiere über mehrere Wochen nicht verbracht werden dürfen.
Tierhalter und Tierärzte erhalten entsprechende Informationen zum Impfzuschuss. Diese werden zudem auf der Internetseite der Tierseuchenkasse veröffentlicht unter: www.tsk-rlp.de
07.11.2019
Umweltministerin fordert vor morgigem Bundesrat Verbesserungen bei Tierwohlkennzeichnung / Stellungnahme zur Schließung von Lücken und Aufzeigen der Schwächen des Gesetzesentwurfes notwendig.
„Ein Tierwohlkennzeichen soll einer eindeutigen, verständlichen Kennzeichnung der Tierhaltung für Verbraucherinnen und Verbraucher und gleichzeitig einer Verbesserung des Tierschutzes bzw. des Tierwohls für Nutztiere dienen. Beide Ziele verfehlt der vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Was wir dringend brauchen, ist eine verpflichtende Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung, die Transparenz und Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung schafft“, forderte Umweltministerin Ulrike Höfken heute anlässlich des morgigen Bundesrates. Dort wird der Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner beraten.
Freiwilliges Kennzeichen nicht ausreichend
„Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Bundesregierung nach jahrelangen Forderungen der Bundesländer nun endlich ein staatliches Tierwohlkennzeichen einführt. Leider stellt der Gesetzentwurf jedoch nicht die richtigen Weichen: Diese freiwillige und sehr komplexe Kennzeichnungsmethode wird die nötige Marktdurchdringung nicht erreichen und verwirrt eher Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der bereits von Handel und Verbänden auf dem Markt befindlichen Kennzeichen. Statt eine möglichst gute Abstimmung und Integration der bestehenden Systeme mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen zu erreichen, setzt Bundesministerin Klöckner lediglich ein weiteres, freiwilliges Kennzeichen daneben. Die Tierhalterinnen und Tierhalter profitieren nicht davon, da die ohne Mehraufwand beim Tierschutz produzierten Produkte den Wettbewerb verzerren“, gab Höfken zu bedenken.
Haltungskennzeichnung bereits etabliert
Dabei bestehe bereits ein System zur verpflichtenden Kennzeichnung der Haltung und der Herkunft von Legehennen: Das System der Frischeikennzeichnung ist europaweit verbindlich eingeführt und bei den Kundinnen und Kunden bekannt. Darauf sollte eine Fleischkennzeichnung aufbauen, so die Ministerin abschließend.
13.08.2019
Umweltministerin erörtert gemeinsam mit Wissenschaft, Wirtschaftsbeteiligten und NGOs alternative Wege für Rheinland-Pfalz.
„Viele Bürgerinnen und Bürger können die Fristverlängerung der Bundesregierung bei der betäubungslosen Ferkelkastration nicht nachvollziehen. Alternativen wie Immunokastration, Ebermast oder Kastration unter Betäubung bestehen bereits. Wir müssen im Land jedoch Strategien finden, um diese umzusetzen. Dabei ist die ganze Kette der Wirtschaftsbeteiligten gefragt“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken bei der Fachveranstaltung „Ferkelkastration und Tierschutz – Lösungswege für Rheinland-Pfalz“. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft, Handel, Verbraucher- und Tierschutz sowie der Wissenschaft diskutierte Ministerin Höfken darüber, wie gemeinsame Lösungen durch Tierhalter, Verarbeiter und Händler künftig aussehen und welche Wege im Land zeitnah eingeschlagen werden können. Denn viele Tierhalter stehen vor der Entscheidung, sich für eine Alternative auszusprechen, können aber noch nicht abschätzen, wie Verarbeiter und Handel auf die Alternativen reagieren werden.
Wechsel zu Alternativen muss zeitnah gelingen
„Wir haben bereits in der Vergangenheit alle Akteure mit frühzeitiger Information und Beratung unterstützt – zum Beispiel mit Runden Tischen ‚Ferkelkastration‘ oder Fachgesprächen. Wir kommen auch heute wieder zusammen, um gemeinsam alternative Wege für Rheinland-Pfalz zu erarbeiten. Denn klar ist: Eine erneute Fristverlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration kann es aus Gründen des Tierschutzes keinesfalls geben“, erklärte die Ministerin.
Regionale Produktion mit verpflichtendem Tierwohllabel stärken
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen, woher das Fleisch im Supermarkt stammt. Denn die Tierschutzregelungen in den EU-Mitgliedsstaaten sind unterschiedlich. „Daher setze ich mich für die Umsetzung eines verpflichtenden Tierwohllabels ein. Dieses muss sowohl Informationen über die Haltung als auch über die Herkunft liefern. So können wir mehr Tierschutz sicherstellen und gleichzeitig auch die regionale Produktion stärken“, sagte Höfken abschließend.
Hintergrund:
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaftsbeteiligten ist es aus Tierschutzgründen seit Jahren Konsens, dass die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung nicht mehr stattfinden soll. Bereits 2008 hatten sich die Wirtschaftsbeteiligten in der Düsseldorfer Erklärung dafür ausgesprochen, auf die Kastration zu verzichten und zur Linderung der Schmerzen Schmerzmittel einzusetzen bis entsprechende Alternativen zu Verfügung stehen.
2013 hat die Bundesregierung unter Ministerin Ilse Aigner das Tierschutzgesetz geändert. So sollten Ferkel ab 2019 nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Aus Sicht des Tierschutzes war diese Regelung ein großer Erfolg. Allerdings erfolgten die Umsetzung und die Akzeptanz von alternativen Verfahren nicht rechtzeitig, sodass die Bundesregierung Ende 2018 eine Fristverlängerung von zwei Jahren beschlossen hat.
29.07.2019
Rheinland-Pfalz setzt sich bei Bundesregierung seit Jahren für Labeling eihaltiger Produkte analog zu Frischei-Kennzeichnung ein / Zeitnahe Lösung erforderlich
„Die Eier-Kennzeichnung erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kaufentscheidung an der Supermarktkasse und sorgt für Transparenz. Denn der Kunde kann mit einem Blick erkennen, ob ein Frischei aus Bio-, Freiland-, Boden- oder tierschutzwidriger Käfighaltung stammt. Es ist erfreulich, dass Bundesernährungsministerin Julia Klöckner sich nun für ein EU-weites Labeling für eihaltige Produkte wie Nudeln oder Kekse einsetzt. Das unterstützen auch die Geflügelhalter. Denn es gilt den heimischen, tiergerecht erzeugten Eiern durch die Kennzeichnung und die Transparenz den Marktzugang zu erleichtern“, sagte Umwelt- und Ernährungsministerin Ulrike Höfken heute.
Analog zum Frischei-Labeling müsse dringend eine einheitliche Kennzeichnung auf allen eihaltigen Produkten erfolgen – dies fordere Rheinland-Pfalz bereits seit Jahren von der Bundesregierung, so Höfken weiter. „Wichtig ist, keine weitere Zeit zu verlieren: Ist eine EU-weite Umsetzung nicht zeitnah möglich, muss Klöckner im Sinne des Tierschutzes schnell eine bundeseinheitliche Lösung vorlegen. Daher fordern wir parallel dazu die Erarbeitung einer nationalen Regelung“, erklärte Höfken.
Bei Frischeiern ist eine Haltungskennzeichnung bereits Standard: Die 0 steht für Bio, die 1 für Freiland-, die 2 für Boden- und die 3 für Käfighaltung.
26.06.2019
Blauzunge, ASP, Hyalomma-Zecke: Tierseuchensituation spitzte sich Ende 2018 im Grenzgebiet zu Rheinland-Pfalz zu / Ministerin kündigt Impfzuschuss gegen Blauzungenkrankheit an.
„Um neue und wiederaufflammende Tierseuchen frühzeitig zu erkennen, ist eine kontinuierliche Überwachung unerlässlich. Das zeigte zum Beispiel die Zuspitzung der Tierseuchensituation in Grenznähe zu Rheinland-Pfalz Ende 2018: Baden-Württemberg hat in einem Bestand im Winter die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 identifiziert und das benachbarte Belgien im Herbst die Afrikanische Schweinepest erstmals nachgewiesen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz bei der Vorstellung der Tierseuchenbilanz des vergangenen Jahres. Um den Gesundheitsstatus der rheinland-pfälzischen Tiere im Blick zu haben, hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) 2018 insgesamt rund 282.000 Proben von Nutz-, Wild-, Zoo- und Heimtieren untersucht. Die Zahl bleibt damit im Vergleich zu 2017 mit etwa 286.000 Proben auf hohem Niveau konstant.
Blauzunge: Impfzuschuss für Rinder, Schafe und Ziegen ab Herbst 2019
Anfang dieses Jahres hat das LUA die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 auch in fünf Betrieben in Rheinland-Pfalz festgestellt. Seit 2010 besteht ein jährliches Monitoring. Innerhalb dessen hat das LUA 2018 insgesamt 322 Tiere auf die Blauzungenkrankheit untersucht. Seit dem Ausbruch in Rheinland-Pfalz 2019 waren es bis Mitte Juni knapp 23.000 Proben. „Das Gute: Tierhalter können ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzunge mit einer Impfung schützen. Wir gehen davon aus, dass knapp 30 Prozent der rund 330.000 Rinder und etwa 10 Prozent der circa 110.000 kleinen Wiederkäuer in Rheinland-Pfalz einen gültigen Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit haben. Das ist eine gute Basis, jedoch leider viel zu wenig, um das Virus zu tilgen. Daher haben wir uns entschlossen, ab Herbst 2019 die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit finanziell zu unterstützen: Für Rinder werden wir einen Zuschuss je Impfung gegen den Serotyp 8 und 4 in Höhe von 80 Cent leisten, für Schafe und Ziegen in Höhe von 60 Cent“, kündigte Höfken an.
ASP: Mehr als 150 Fallwild-Prämien ausbezahlt
Auch bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) setzt das Umweltministerium in besonderem Maße auf Früherkennung und Prävention. Denn die Seuche ist nach dem Nachweis in Belgien nur noch etwa 40 Kilometer von der Landesgrenze entfernt. „Ein zentraler Faktor bei der ASP ist die Zeit. Nur wenn die Seuche früh erkannt wird, besteht noch eine kleine Chance, sie zu tilgen. Daher erhalten die Jäger in Rheinland-Pfalz seit 2018 eine Prämie in Höhe von 50 Euro für die Fallwild-Beprobung. Denn je mehr Proben das LUA untersuchen kann, desto höher ist die Chance, dass ein Ausbruch frühzeitig festgestellt wird. Seit Frühjahr 2018 hat die Jägerschaft 155 Prämien in Anspruch genommen, 2017 waren es noch 70 Proben von tot aufgefundenen Wildschweinen. Wir können also insgesamt feststellen, dass die Zahl der eingesandten Proben seit Einführung der Prämie gestiegen ist“, so die Ministerin. Vergangenes Jahr haben die Kommunen zudem ASP-Krisenübungen für die Veterinärbehörden und den Katastrophenschutz der Landkreise durchgeführt. Das Umweltministerium organisierte zahlreiche Konferenzen, Gespräche und Informationsveranstaltungen mit Landwirten, Jägern, Vertretern der Tierseuchenbekämpfung, Feuerwehr, Polizei und Technischen Hilfswerke.
Tropische Zecke erstmals in Rheinland-Pfalz nachgewiesen
Eine weitere zentrale Nachricht der Tierseuchenüberwachung: Im Jahr 2018 wurde erstmals eine tropische Zecke der Gattung „Hyalomma“ in Rheinland-Pfalz entdeckt. „Der gefährliche Blutsauger ist bei einem Pferd im Donnersbergkreis festgestellt worden. Die zunehmend warmen Temperaturen führen dazu, dass Arten wie die Hyalomma-Zecke aus trockenen Gebieten Afrikas, Asiens und Südeuropas sich auch bei uns immer wohler fühlen“, sagte Dr. Gabriele Luhofer, Leiterin der Tiermedizin im LUA. Die Zecke befällt sowohl große Tiere als auch den Menschen und gilt als Überträger verschiedener Infektionskrankheiten – unter anderem des afrikanischen Zeckenbissfiebers und des Krim-Kongofiebers.
Detaillierte Informationen zur Tierseuchenbilanz 2018 sind online abrufbar unter: https://lua.rlp.de/de/service/publikationen-lua/
Das Umweltministerium hat FAQ zur ASP veröffentlicht unter: https://mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/fragen-und-antworten-zur-afrikanischen-schweinepest-asp/
Das LUA bietet Informationen, Dokumente und Formulare unter: https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-a/afrikanische-schweinepest/
05.06.2019
Umweltministerium fördert Tierschutzverein Mayen / 665.294 Euro für Neubau eines Hundehauses mit Außengelände
„Tierheime erfüllen unverzichtbare Aufgaben im Tierschutz. Dabei sind sie auf ehrenamtliches Engagement angewiesen – und auf die Unterstützung von staatlicher Seite. Seit vielen Jahren stellen wir daher Mittel für Tierheime und Tierschutzorganisationen zur Verfügung. Gerne unterstützen wir daher den Tierschutzverein Mayen und Umgebung beim Neubau eines Hundehauses“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mayen, wo sie der ersten Vorsitzenden des Tierschutzvereins, Hildegard Maas, einen Förderbescheid in Höhe von 665.294 Euro überreichte. Insgesamt schwanken die Förderungen des Umweltministeriums für Tierheime und Tierschutzvereine stark: So erfolgten im Jahr 2017 Bewilligungen von insgesamt 527.224 Euro, im Jahr 2018 von 167.366 Euro und 2019 inklusive der Förderungen des Hundehauses in Mayen von 712.974 Euro.
„Jedes Tierheim ist ein Zeichen dafür, dass Tierhalterinnen und Tierhalter mit ihrer Verantwortung für ein Haustier überfordert sind. Ein Grund dafür ist häufig fehlendes know-how und zu wenig Sachkunde darüber, was es bedeutet, ein Tier zu sich zu holen. Sind die Tierhalter dann überfordert, wird das Haustier ans Tierheim gegeben“, sagte Ministerin Höfken. „Ich setze mich deshalb seit langem für mehr Sachkunde bei Halterinnen und Haltern und solchen, die es werden wollen, ein. Tierheime sind für uns ein wichtiger Partner. Auch der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes hat sich bereiterklärt, hierfür zu werben.“
Das bestehende Hundehaus stammt aus dem Jahr 1982 und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Es fehlen Quarantäne- und Behandlungsräume und eine Wärmeisolierung. Das neue Hundehaus wird unter anderem über neun Zwinger, zwei Quarantäneräume, ein Hundebad und einen Untersuchungsraum verfügen. Außerdem wird ein neues Außengelände angelegt. Bis das neue Hundehaus fertiggestellt ist, werden etwa zwei Jahre Bauzeit benötigt.
„Die Hunde haben einen Anspruch auf eine artgerechte Unterbringung und Ernährung, auf Zuwendung, Sozialkontakte, körperliche und geistige Herausforderungen und auf eine angemessene medizinische Versorgung und Vorsorge“, sagte Höfken. Da es sich bei dem Bau des Hundehauses um eine Verbesserung der Hundehaltung im Tierheim handelt, werden nicht wie üblich die Hälfte, sondern 90 Prozent der förderfähigen Kosten vom Land übernommen. Insgesamt kostet der Bau rund 885.000 Euro.
24.04.2019
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium schreibt für 2019 den Tierschutzpreis des Landes aus. Der mit 6.000 Euro dotierte Preis wird von Umweltministerin Ulrike Höfken verliehen.
Bis Ende August können Kandidatinnen und Kandidaten für den Tierschutzpreis vorgeschlagen werden. Die Auszeichnung wird in vier Kategorien vergeben. Gewürdigt wird:
- der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz
- ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz
- der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren
- Projekte im Jugendtierschutz.
Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen, werden vorrangig berücksichtigt. Vorschlagsberechtigt sind alle für den Tierschutz tätigen Vereine, Verbände, Behörden und Gruppen. Auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, sowie der Tierschutzbeirat des Landes können Vorschläge einreichen. Eigenvorschläge und Vorschläge durch Einzelpersonen sind ausgeschlossen. Eine Jury aus Vertretern des Tierschutzbeirates und des Umweltministeriums entscheidet über die Vergabe des Preises.
Preiswürdige Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 31. August 2019 beim Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich Straße 1, 55116 Mainz oder unter RP-Tier@mueef.rlp.de benannt werden.
Weitere Informationen zum Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz sind online abrufbar hier
19.03.2019
Tierschutzpreis 2018
Umweltministerin Höfken: „Tierschutz lebt vom ehrenamtlichen Engagement und persönlichem Einsatz. Dies würdigen wir mit dem Tierschutzpreis des Landes.“
Fünf Preisträgerinnen teilen sich den mit 6.000 Euro dotierten Tierschutzpreis 2018 des Landes Rheinland-Pfalz
„Das ehrenamtliche und das persönliche Engagement für den Tierschutz steht im Mittelpunkt des Tierschutzpreises, den das Umweltministerium jedes Jahr auslobt. Seit einem Vierteljahrhundert werden einzelne Personen, Vereine, Institutionen oder Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, ausgezeichnet, die sich in besonderem Maße für den Tierschutz einsetzen und dadurch Vorbild sind. Mit dem Tierschutzpreis soll nicht nur der unermüdliche Einsatz gewürdigt, sondern auch ein Anreiz geschaffen werden, sich für den Tierschutz einzubringen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken bei der Verleihung des Tierschutzpreises 2018. Im vergangenen Jahr wurde der Preis zum 25. Mal ausgeschrieben. Bis Ende August konnten Vorschläge für vier verschiedene Kategorien beim Umweltministerium eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert.
Förderung von Tierheimen
„Für die Landesregierung ist Tierschutz ist eine Daueraufgabe, um Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Darum setzen wir uns auf verschiedenen Ebenen für den Tierschutz ein und fördern etwa auch die wertvolle Arbeit der Tierheime. Allein im Jahr 2018 haben wir rund 569.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt“, sagte die Umweltministerin. „Tierheime sind hier wichtige Partner, denn wenn Tierhalterinnen und Tierhalter mit ihren Haustieren überfordert sind oder Tier angeschafft haben, ohne dafür die Kenntnisse, Fähigkeiten und räumlichen Möglichkeiten zu haben, dann werden die Tiere beim Heim abgegeben“, so die Ministerin. Darum setzt sich das Land weiter für eine Änderung des Tierschutzrechts ein, um damit einen besseren Schutz der Tiere zu erreichen.
Auszeichnung für ehrenamtlichen Katzenschutz seit 20 Jahren
Preisträgerin in der Kategorie „Vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz“ ist Doris Efferz. Sie engagiert sich seit Jahren im Katzenschutz. „Doris Efferz kümmert sich seit Beginn ihres Engagements für den Tierschutz um herrenlose, ausgesetzte und aus sonstigen Gründen notleidende Katzen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken bei der Verleihung im Ministerium. „Telefondienste, Notdienste an Wochenenden, Betreuung von Pflege- und Futterstellen, die Durchführung von Fangaktionen zur Kastration von Katzen: All das gehört bis heute zu ihrer ständigen Arbeit.“ Efferz hat im Jahr 1999 den Vorsitz des Katzenschutzvereins Bad Neuenahr-Ahrweiler 1978 e.V. übernommen – für insgesamt 13 Jahre. Seitdem ist sie nicht nur Ehrenvorsitzende, sondern ist weiterhin im Verein aktiv. „Die Jury war von diesem Einsatz und dem gelebten Ehrenamt über inzwischen 20 Jahre besonders beindruckt“, so die Ministerin.
Amtstierärztinnen: Tierschutz als Beruf und Leidenschaft
Die Amtstierärztinnen Alexandra Uder-Eckstein, Tanja Nötzel-Bauer, Beate Engel-hardt aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurden in der Kategorie „Beruflicher Umgang mit Tieren“ ausgezeichnet. Die Tierärztinnen sind im Fachbereich Tierschutz des Referats 91 der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis tätig. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Überwachung tierschutzrechtlicher Vorschriften im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den kreisfreien Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer. „Als Amtstierärztinnen treffen die Preisträgerinnen auf Hunde, Katzen, Vögel, kleine Heimsäuger, aber auch Pferde und hobbymäßig gehaltene Minischweine, Schafe, Ziegen und Geflügel, sowie exotische Tiere wie Reptilien und Wildtiere“, sagte Umweltministerin Höfken bei der Überreichung der Urkunden. „Es gibt auch Vorstellungen von verschiedenen Zirkusbetrieben, die intensives amtstierärztliches Handeln erfordern.“ Auch die Wegnahme von Tieren gehört fast zum täglichen Brot der Amtstierärztinnen. In den vergangenen vier Jahren haben sie mehr als 1.000 Tierschutzkontrollen jährlich durchgeführt. „Im Vergleich dazu waren es 2012 noch 764 und im Jahr 2006 immerhin 542 Tierschutzkontrollen. Das ist eine enorme Arbeitsbelastung und eine sehr hohe Verantwortung“, so Höfken.
Nötzel-Bauer ist seit 16 Jahren, Uder-Eckstein seit fünf Jahren bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz Kreis im Fachbereich Tierschutz tätig. Praktisch und fachlich unter-stützt werden die beiden durch die Referatsleiterin Engelhardt, die als eine der beiden rheinland-pfälzischen Fachtierärzte für Tierschutz und Sachverständige für gefährliche Hunde, mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie ihre Erfahrung einbringt. „Trotz der hohen psychischen, emotionalen und arbeitstechnischen Belastung haben die Amtstierärztinnen nicht den Mut verloren, sondern haben sich intensiv weiter ihrer Aufgabe, dem Schutz der Tiere, gewidmet und erfüllen Ihre berufliche Tätigkeit mit außergewöhnlichem Engagement“, so die Ministerin bei der Würdigung ihrer Arbeit.
Prävention im Tierschutz: Mit dem Hundediplom
In der Kategorie „Jugendtierschutz“ überreichte Umweltministerin Höfken den Tier-schutzpreis 2018 an Michaela Schuster vom Tierschutzverein Mainz und Umgebung e.V. für das „Hundediplom junior“. Das Hundediplom wurde vom Mainzer Tier-schutzverein erstmals 2017 im Rahmen der Mainzer Ferienkarte, damals noch als Hundeführerschein junior, für Kinder im Alter vom elf bis 16 Jahren an sechs Termi-nen in den Sommerferien angeboten. Michaela Schuster hat das das Projekt begleitet und hat wesentlichen Anteil an der Umsetzung. „Die Erfahrung aus den Veranstaltungen haben dazu geführt, dass der Verein das Projekt 2018 in das Hundediplom umbenannte – ein richtiger Schritt, wie ich finde. Denn so wird klar, dass beim Hundediplom Wissen rund um den Hund im Vordergrund steht und es sich nicht um die Erlaubnis zum Ausführen von Hunden handelt.“ Allein im vergangenen Jahr wurden an zwölf Terminen mit je sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmern Hundediplom-Kurse angeboten. „Für Kinder im Alter von acht bis zwölf wurde eigens das kleine Hundediplom entwickelt, bei dem die Inhalte und Anforderungen altersgerecht angepasst wurden“, sagte Höfken. „Neben Informationen zur Geschichte und Entwicklung des Hundes wurden Hinweise zur Körpersprache, der Rangordnung und der Kommunikation zwischen Hunden gegeben. Ein Thema war auch der richtige Umgang mit Hunden in kniffligen Situationen. Das alles ist sehr wichtige Präventionsarbeit.“
Informationen zum Tierschutzpreis 2018
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium schreibt seit 25 Jahren den Tierschutz-preis des Landes aus. Er ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert. Die Kategorien sind:
• der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz
• ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz
• der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren
• Projekte im Jugendtierschutz
Bis zum 31. August 2018 konnten Vorschläge beim Umweltministerium eingereicht werden. Die Vorschläge können von allen für den Tierschutz tätigen Vereinen, Verbänden, Behörden und Gruppen oder vom Tierschutzbeirat des Landes eingebracht werden. Auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, können Vorschläge machen, jedoch keine Einzelpersonen. Selbstvorschläge sind ebenfalls nicht möglich. Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury aus Vertretern des Tierschutzbeirates, des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz und des Umweltministeriums entscheidet über die Vergabe.
Weitere Informationen finden Sie unter: hier
06.02.2019
Zusätzliche Belastung für Ökobetriebe
„Tierwohl in Ställen muss ein Standard werden: Dazu gehört mehr Auslauf, gentechnikfreies Futter und die sehr restriktive Verwendung von Antibiotika. Die Ökobetriebe leisten das heute schon. Das aber lässt das geplante, freiwillige Label von Bundesministerin Klöckner außen vor. Das vorgelegte Konzept belastet diejenigen Landwirtinnen und Landwirte zusätzlich, die bereits ohnehin schon hohe Tierwohl-Standards der Bio- und Ökolabel einhalten.“ Höfken weist darauf hin, dass eine Haltungskennzeichnung auch den Erzeugern in Rheinland-Pfalz einen Mehrwert bieten muss. „Die Verbraucher sind bereit, mehr zu bezahlen, wenn sie wissen, dass ein Schwein oder ein Rind mehr tiergerechte Haltung und Tierwohl erfahren hat. Das vorgeschlagene System vom Bund aber ist so kompliziert, dass die Hürde für die Betriebe, daran teilzunehmen, zu hoch ist.“