Europäische Union (EU)

Deutschland

Das Chemikaliengesetz und die darauf gestützten Durchführungsverordnungen, insbesondere die Gefahrstoffverordnung und die Chemikalien-Verbotsverordnung.
Das Chemikalienrecht bildet den gesetzlichen Rahmen für die Vorsorge gegen Risiken, die sich durch das Inverkehrbringen und die Verwendung gefährlicher Stoffe ergeben können. Von zentraler Bedeutung im Chemikalienrecht ist der querschnittsartige Charakter, der sich dadurch ergibt, dass seine Regelungen direkt am Stoff und seiner möglichen Gefährlichkeit anknüpfen:

Produktübergreifender Charakter
das Chemikalienrecht ermöglicht es, der Gefährlichkeit eines Stoffes auch dann Rechnung zu tragen, wenn er in den verschiedenartigsten Produkten und Verwendungsformen vorkommt.

Medienübergreifender Charakter
die Gefährlichkeitsbetrachtung des Chemikalienrechts ist in ihrer Wirkung nicht auf die Umwelt (Wasser, Boden, Luft, Pflanzen, Tiere) eingegrenzt, sondern kann die möglichen gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes in deren Gesamtheit erfassen.

Schutzzielübergreifender Charakter
das Chemikaliengesetz vereint die in vielen anderen Bereichen sorgsam getrennten Schutzziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einerseits und des Umweltschutzes andererseits.

Text des Chemikaliengesetzes