Begriffsbestimmungen

Die Gentechnik ist ein Teil der Biotechnologie. Die Gentechnik ermöglichst es, Erbinformationen (Nukleinsäuresequenzen) unterschiedlicher Herkunft gezielt neu zu kombinieren, in geeigneten Wirtszellen zu vermehren und zu exprimieren. Das Gentechnikrecht unterscheidet drei Formen der Verwendung derartiger gentechnisch veränderter Organismen (GVO).