Regionale Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht
Die Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz ist zuständig für den Arbeits- und Immissionsschutz im gewerblichen Bereich, für Themen der Geräte-, Produkt- und Chemikaliensicherheit sowie des Strahlenschutzes. Die örtlichen Zuständigkeiten der 5 Regionalstellen geht aus der nachfolgenden Karte hervor. Sie erstrecken sich mit wenigen Ausnahmen über ganze Landkreise bzw. kreisfreie Städte. Dort, wo die Zuständigkeit innerhalb eines Landkreises wechselt, sind die jeweiligen Verbandsgemeinden angegeben.