In der Industrie, im Straßenverkehr und beim Betrieb von Gebäudeheizungen entstehen zahlreiche Schadstoffe, die unsere Luft belasten. Saubere Luft ist ein unverzichtbares Gut, das für die menschliche Gesundheit und für unsere gesamte Umwelt sehr wichtig ist und die Lebensgrundlage darstellt. Zentrale Aufgabe der Luftreinhaltung ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Luftqualität. Im Vordergrund steht dabei zunächst der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, die als Immissionen auf den Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie, Kultur- und Sachgüter einwirken. Ferner gilt es Gefahren und Belästigungen, die beim Betrieb von Anlagen auftreten können, zu vermeiden. Durch Minderung der bestehenden Immissionsbelastung verfolgt die Luftreinhaltepolitik langfristig das Ziel, schädlichen Umwelteinwirkungen konsequent vorzubeugen (Vorsorgeprinzip).
Durch die für Industrieanlagen geltenden Vorschriften zur Luftreinhaltung konnten seit den 80er Jahren beachtliche Emissionsminderungen erreicht werden. So sanken die Schwefeldioxid- und Stickstoffdioxidemissionen aus den 26 größten rheinland-pfälzischen Feuerungsanlagen bis heute um rund 75 %.
Auch bei kleineren gewerblichen Anlagen sind Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorgeschrieben: So müssen beispielsweise chemische Reinigungs- und Oberflächenbehandlungsanlagen ihren Lösemittelverlust begrenzen. Tankstellen benötigen Systeme zur Rückführung der Benzindämpfe.
Neben Industrie und Gewerbe tragen vor allem Straßenverkehr und Gebäudeheizungen maßgeblich zur Luftverschmutzung bei. Deshalb werden auch für diese Bereiche Vorschriften zur Luftreinhaltung, wie beispielsweise die EURO-Abgasnormen erlassen und weiterentwickelt.