Informationen für PRTR-pflichtige Betreiber in Rheinland-Pfalz
a. Berichtsumfang:
Im Vergleich zu den bereits veröffentlichten Daten zu dem PRTR-Vorgänger EPER wurde der Umfang der Berichterstattung erweitert.
Die wesentlichen Unterschiede zu EPER sin hier kurz dargestellt:
EPER | PRTR | |
Anzahl der berichtspflichtigen Aktivitäten | 56 | 65 |
Anzahl der zu berichtenden Schadstoffe | 50 | 91 |
Betrachtete Umweltmedien | Luft, Wasser | Luft, Wasser, Boden |
Verbringung von Abwasser | ja | ja |
Verbringung von Abfällen | nein | ja |
Emissionen aus diffusen Quellen | nein | ja |
Berichtszyklus | alle 3 Jahre | jährlich |
b. Berichtszeiträume und Fristen für Betreiber:
2007 | 2008 | 2009 | 1. Bericht- | ||
Berichts- | 15.06.2008 31.07.2008* | ||||
2008 | 2009 | 2010 | 2. Bericht- | ||
Berichts- | 31.05.2009 30.06.2009* | ||||
n | n+1Jahr | n+2 Jahre | 3. Bericht- | ||
Berichts- | 31.05.n+1Jahr 30.06.n+1Jahr* |
*) Terminverschiebung bei Beantragung einer Fristverlängerung
c. Der Weg zum nationalen und europäischen Schadstofffreisetzungs und -verbringungskataster:
Akteur | Aufgabe |
Europäische Kommission | Veröffentlichung des Europäischen PRTR |
Umweltbundesamt (UBA) Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) | Veröffentlichung des nationalen PRTR und Weiterleitung des jährlichen Berichtes an die Kommission; Entwicklung der Erfassungssoftware "BUBE" |
Landesamt für Umwelt (LfU) | Zusammenführung und Weiterleitung der rheinland-pfälzischen Berichte an UBA |
Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) | Entgegennahme und Plausibilisierung der Berichte |
Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) | Mitwirkung bei der Plausibilisierung der Abfalldaten (gefährliche und grenzüberschreitend verbrachte Abfälle) |
Betreiber einer Anlage, die Tätigkeiten entsprechend Anhang I der PRTR-Verordnung (Nr. 166/2006 EG) verrichtet | Berichtspflicht sobald ein Schwellenwert nach Anhang II für die Bereich Luft, Gewässer oder Boden überschritten wird |
d. Ablauf der Datenerhebung/Datenübermittlung vom Betreiber bis zur Europäischen Kommission
Die ab 2007 aus den PRTR-pflichtigen Betriebseinrichtungen zu berichtenden Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden sowie die Verbringungen von Schadstoffen in Abwasser und Abfällen außerhalb des Betriebsstandortes sollen nach Möglichkeit online über eine bundeseinheitliche Erfassungssoftware (BUBE-Betriebliche Umweltberichterstattung) an die zuständige Behörde gemeldet werden. Über ein Internetportal soll diese Software rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Sollte eine online-Berichterstattung nicht möglich sein, haben die Betreiber auch die Möglichkeit ihre Daten über eine offline betriebene Version von BUBE abzugeben bzw. mit einer eigenen Software einen kompatiblen Datensatz im XML-Format zu erzeugen, der anschließend in BUBE-online eingelesen wird.
Zusätzlich zur Erfüllung der PRTR-Berichtspflicht können mit der Erfassungssoftware auch die Berichtspflichten nach der 11. BImSchV (Abgabe von Emissionserklärungen nach der Verordnung über Emissionserklärungen) und 13. BImSchV (Jährliche Berichte über Emissionen nach der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen) erfüllt werden. Dadurch werden die Berichtspflichten nach PRTR und BImSchG verzahnt und so Doppelarbeit auf Seiten der Betreiber und Behörden vermieden.
An dieser Stelle sei nochmals verdeutlicht, dass die Berichtspflicht eine originäre Aufgabe des Betreibers ist.