Großraum- und Schwertransporte
Rechtliche Grundlage
Kraftfahrzeuge oder Lastzüge, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten, verursachen eine übermäßige Straßenbenutzung. Die Straßenverkehrsordnung verlangt deshalb für Transporte dieser Art eine spezielle Erlaubnis.
Zuständigkeit
In Rheinland-Pfalz erteilen die Kreisverwaltungen als Straßenverkehrsbehörden solche Erlaubnisse. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sind die Stadtverwaltungen dafür zuständig. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei derjenigen Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Genehmigung
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde gibt die Genehmigungsanträge in die Anhörung. Für Rheinland-Pfalz ist der Landesbetrieb Mobilität eine sogenannte Anhörungsbehörde, die Stellungnahmen für den Straßenbau abgibt. Wenn die Zustimmung aller angehörten Stellen vorliegt, erteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde – gegebenenfalls mit entsprechenden Auflagen – die erforderliche Genehmigung.
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