Immaterielles Kulturerbe
Das 2003 unterzeichnete UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen. Damit hat es – anders als das klassische „materielle“ UNESCO-Welterbe mit seinen Kategorien Weltkulturerbe und Weltnaturerbe – kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zum Gegenstand.
Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat und befindet sich mittlerweile in seinem dritten nationalen Auswahlzyklus. 2016 war Deutschland mit seiner ersten internationalen Nominierung erfolgreich: "Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften", von Rheinland-Pfalz mit Sachsen als Antrag erarbeitet, ist nun Teil der Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Im Bundesweiten Verzeichnis ist Rheinland-Pfalz mit folgenden Kulturformen vertreten:
- Morsetelegrafie (Aufnahmejahr: 2014)
- Forster Hanselfingerhut-Spiel (Aufnahmejahr: 2016)
- Töpfertradition Westerwälder Steinzeug in und um Höhr-Grenzhausen,Kannenbäckerland, sowie Breitscheid (Aufnahmejahr: 2016),
- Die Wiesenbewässerung in den Queichwiesenzwischen Landau und Germersheim (Aufnahmejahr: 2018)
- Das Welttanzprogramm (WTP)für den Paartanz in das Register Guter Praxisbeispiele (Aufnahmejahr: 2018)
Am 1. April 2019 startete das vierte nationale Auswahlverfahren zum Immateriellen Kulturerbe. Bis Ende Oktober 2019 war Gelegenheit, sich um Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis zu bewerben. Die Einladung richtete sich zum einen an „Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen, die Ausdrucksformen immateriellen Kulturerbes aktiv pflegen und dadurch die Ausübung und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes gewährleisten.“ Zum anderen konnten auch „Programme, Projekte und Tätigkeiten, die Immaterielles Kulturerbe in besonderer Weise erhalten,“ für das Register Guter Praxisbeispiele vorgeschlagen werden. Die Kultusministerkonferenz hatte das dritte Auswahlverfahren einer Evaluierung unterzogen und stellte ein überarbeitetes Merkblatt mit den Richtlinien und ein ebensolches Bewerbungsformular zur Verfügung.
Bis 1. Mai 2020 hatte jedes Bundesland Zeit, eine Vorauswahl unter den eingereichten Anträgen zu treffen und bis zu vier Vorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) zu übermitteln. In diesem Bewerbungszyklus wurde das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erstmals von einem neu geschaffenen Expertengremium beraten. Diesem gehören neben einer Vertreterin des Kulturministeriums vier Vertreterinnen und Vertreter rheinland-pfälzischer Forschungs- und Kultureinrichtungen an:
- Rolf Ehlers, Leiter der Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz
- Sabrina Hirsch, Direktorin des Freilichtmuseums Bad Sobernheim
- Barbara Schuttpelz M. A., Abteilungsleiterin für Pfälzische Volkskunde und stellvertretende Direktorin des Instituts für
Pfälzische Geschichte und Volkskunde in Kaiserslautern - Dr. Andrea Stockhammer, Vorsitzende, Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
- Jun. Prof. Dr. Mirko Uhlig, Institut für Film-, Theater-, Medien- und Kulturwissenschaft,
Fach Kulturanthropologie/Volkskunde
Bei der Begutachtung der Anträge sind Alter, Kontinuität, Wandel und Brüche, Tradierung sowie Inhalt und Substanz des kulturellen Erbes bedeutend. Auch wurden die Trägergruppe und deren Einbindung in die Bewerbung sowie der Erhalt, die Weitergabe und eine mögliche Gefährdung in die Prüfung einbezogen. Kommerzialisierung und formale Ausschlussgründe wurden ebenfalls geprüft.
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Anträge „Weinkultur in Deutschland“ und „Hüttenkultur des Pfälzerwald-Vereins e.V.“ an die KMK weitergeleitet. Hier finden Sie die vollständige Pressemeldung
Nun wird in der KMK eine maximal 64 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste erstellt und an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Dieses unabhängige Expertenkomitee prüft und bewertet die Dossiers anhand fachlicher Kriterien und macht Vorschläge sowohl zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis als auch zur Weiterleitung an die UNESCO (Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und Register Guter Praxisbeispiele). Die neu eingerichtete Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees. Dies wird voraussichtlich im Februar/März 2021 sein.