Bildungsfreistellung - was ist das überhaupt?
Du besuchst ein selbst gewähltes gesellschaftspolitisches Seminar (bis zu 5 Tage pro Ausbildungsjahr) und das in deiner Arbeitszeit! Das dient deiner Weiterbildung und macht auch noch Spaß. Und besonders toll daran ist:
- Du erhältst weiter deine Ausbildungsvergütung und
- die Zeiten werden nicht auf deinen Erholungsurlaub angerechnet.
Warum gesellschaftspolitische Weiterbildung?
Wir wollen junge Menschen verstärkt zum Engagement in der Gesellschaft motivieren. Um das zu erreichen, bietet das Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz Auszubildenden die Chance, sich intensiv mit gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Gesellschaftspolitische Weiterbildung hilft dir dabei, dir ein umfassendes Bild von Zusammenhängen in unserer Gesellschaft und in der Politik zu machen und zeigt dir Möglichkeiten für persönliches Engagement auf.
Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?
Auszubildende in Rheinland-Pfalz, die seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber in einer Berufsausbildung sind.
Wie lange kann ich mich freistellen lassen?
Du kannst dich für maximal 5 Tage pro Ausbildungsjahr freistellen lassen.
Wann kann mein Ausbildungsbetrieb die Bildungsfreistellung ablehnen?
Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt. Der Arbeitgeber kann die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange dagegen sprechen.
Was muss ich unternehmen?
Die Bildungsfreistellung ist so früh wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Auszubildenden beim Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Freigestellt wird nur für anerkannte Weiterbildungen.
Wo finde ich anerkannte Weiterbildungen?
Informationen zu anerkannten Veranstaltungen kannst du auf unserem Portal suchen.