Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 3. März 2020 den Gesetzentwurf zum neuen Hochschulgesetz beschlossen. Damit kann die Gesetzesberatung durch den Landtag begonnen werden. Ziel des Gesetzesvorhabens ist die weitere Öffnung und Modernisierung der rheinland-pfälzischen Hochschulen. Dem Beschluss des Kabinetts vorausgegangen war eine Anhörung der Hochschulen, Verbände und weiterer Gruppen. Die Rückmeldungen waren gründlich geprüft und Anregungen übernommen worden.
Mit ein wenig Stolz kann ich sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt eines der modernsten Hochschulgesetze in Deutschland dar. Wir schaffen damit starke, offene und zukunftsorientierte Hochschulen in Rheinland-Pfalz. Ich möchte die Türen der Hochschulen nach vielen Seiten öffnen, so dass Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bestmöglichen Strukturen vorfinden, um in Studium und Lehre, Wissenschaft und Forschung erfolgreich zu sein. Wir brauchen Unterstützung für den Studienerfolg, flexible Studienformate und mehr Autonomie und Eigenständigkeit für unsere Hochschulen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, Türen zu öffnen und Chancengerechtigkeit für alle zu schaffen.
„Mit der Novelle des Hochschulgesetzes werden mehrere Ziele verfolgt: Regelungsbedarfe der Vergangenheit werden nachgeholt, neue Formen der Beteiligung setzen den Rahmen für zukünftige Leitungs- und Gremienaufgaben, Mitwirkungsoptionen werden erweitert, Zuständigkeiten auch dezentral zugeordnet (z.B. Berufungsrecht), das Ziel der Gleichstellung bleibt ein zentrales Element. Die Praxis wird letztlich zeigen, wie das Gesamtwerk den Alltag der Hochschulen verändert. Das neue Gesetz erweitert das Aufgabenfeld der Hochschulen. Es spiegelt die gewachsenen Anforderungen an diese Institution. Diesen Herausforderungen werden und müssen wir uns stellen. Deshalb ist es enorm wichtig, dass unser Minister in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium für diesen umfassenden Auftrag auch von dort ein verwertbares Signal erhält: kurzfristig für den Haushalt 2021, aber auch kontinuierlich in den Folgejahren“
Prof. Dr. Michael Jäckel, Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz und Präsident der Universität Trier in der Pressemitteilung des MWWK vom 04.03.2020
Für die "Hochschulen für angewandte Wissenschaften" (HAW) in Rheinland-Pfalz verbesseren sich die gesetzlichen Verankerungen der sogenannten "nicht-traditionellen" Studienangebote, also beispielsweise der dualen Studien, bei der Gesetzesnovelle positiv gesehen werden, ebenso die Durchlässigkeit der akademischen Bildungswege. Außerdem hätten sich die Hochschulen für angewandte Wissenschaft gewünscht, dass ein eigenständiges Promotionsrecht für die HAWs eingeführt werden würde. Jedoch öffne sich dank der Verankerung der Forschungskollegs im Hochschulgesetz hier eine Tür in die Richtung.
Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, stellvertretender Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz und Präsident der Hochschule Koblenz in der Pressemitteilung des MWWK vom 04.03.2020
Nach dem Beschluss im Ministerrat am 03. März 2020 wurde der Gesetzentwurf dem Landtag übergeben. Damit wurde der parlamentarische Teil des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet.