Verteilung der Mittel
Die Hochschulinitiative gutes Studium und gute Lehre in Rheinland-Pfalz basiert auf insgesamt drei Verteilmechanismen:
- Verstetigungskomponente: Den Hochschulen stehen insgesamt rund 105 Mio. Euro dauerhaft zur Verfügung. Damit können sie zusätzlich zu den bereits im Hochschulpakt geschaffenen Dauerstellen 779 weitere Stellen verstetigen oder dauerhaft neu einrichten. Die Mittel und Stellen verteilen sich anhand der gewachsenen Studienkapazitäten der jeweiligen Hochschule in den letzten Jahren.
- Dynamische Komponente: Den Hochschulen werden zunächst ab 2021 jährlich 15 Mio. Euro, ab 2023 jährlich 17 Mio. Euro und ab 2024 voraussichtlich jährlich über 30 Mio. Euro verteilt. Diese Mittel verteilen sich anhand der Zahlen der Studienanfängerinnen und -anfänger, der Studierenden in Regelstudienzeit plus 2 Semester sowie der Absolventinnen und Absolventen in einem Verhältnis von 20:60:20 zu Grunde gelegt.
- Innovationsfonds: Mit dem neu geschaffenen Innovationsfonds in Höhe von rund 21 Mio. Euro unterstützt das Land gezielt Profilbildungsprozesse einzelner Hochschulen und übergreifende Förderprogramme und wissenschaftspolitische Schwerpunktthemen.
Aufstellung der Mittel Hochschulpakt 2017-2019 und Hochschulinitiative 2021-2016