Das Hochschulneustrukturierungsgesetz schafft die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine eigenständige Universität Koblenz sowie eine Rheinland-Pfälzisch Technische Universität mit den Campus Landau und Kaiserslautern und die Auflösung des Verwaltungsstandortes Mainz. Dazu gehören insbesondere eine Definition der Status‘, die Zuordnung von Personen, Rechten und Pflichten, der vorbereitenden Governancestrukturen sowie Übergangsregelungen.
Gut ein Jahr nach Vorstellung meines Reformvorhabens haben wir im Ministerrat den Gesetzesentwurf verabschiedet. Wir kommen damit einen wichtigen Schritt vorwärts, die Neustrukturierung umzusetzen. Die Anhörung hat gezeigt, dass es gut war, das Gesetz eng an dem gemeinsamen Eckpunktepapier auszurichten und den intensiven Dialog mit den Beteiligten zu suchen. Die Interessen der Standorte sind gut ausgewogen. Die Beteiligten haben in der Anhörung viele Hinweise gegeben, die wir übernehmen konnten, so dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen noch besser geworden ist. Er schafft damit gute Voraussetzungen für eine Zukunftsentwicklung in Koblenz, Kaiserslautern und Landau.
Der Ministerrat hatte den Gesetzentwurf erstmals am 11. Februar 2020 beraten und damit den Weg freigemacht für die öffentliche Anhörung der Hochschulen und von Akteuren aus dem Hochschulbereich. Im Rahmen dieser Anhörung gingen rund 30 Stellungnahmen ein, die ausgewertet und soweit möglich berücksichtigt wurden. Der Gesetzentwurf wurde nach der zweiten Beratung im Landtag am 8. Oktober 2020 beschlossen und am 27. Oktober 2020 im Gesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das Gesetz in Kraft getreten.
FAQ zum Hochschulneustrukturierungsgesetz
Zum 1. Januar 2023 werden die Universitäten Koblenz-Landau und die Technische Universität Kaiserslautern umgebildet zur eigenständigen Universität Koblenz sowie zur Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität (mit den Standorten Landau und Kaiserslautern).
Der Gesetzentwurf schafft die notwendigen rechtlichen Grundlagen und vorbereitenden Hochschulgremien. Er räumt den Universitäten große Freiräume ein, die hochschulische Governancestruktur im Rahmen der Grundordnungen selbst zu entscheiden.
Der Gesetzentwurf setzt dabei die im sogenannten Eckpunktepapier zwischen dem Land und den Leitungen der beiden beteiligten Universitäten vereinbarten Grundsätze um.
Im Gesetz werden die rechtlichen Leitplanken für den Umstrukturierungsprozess gesetzt, wo dies hochschul- und verfassungsrechtlich sowie zur Umsetzung des Eckpunktepapiers notwendig ist. Für die weitere Ausgestaltung wird den Universitäten viel Freiraum eingeräumt – dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung der künftigen Hochschulgovernance der Universität Koblenz sowie der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität.
Die Vorbereitung und Umsetzung der Strukturreform muss in wesentlichen Schritten in und zwischen den Universitäten geschehen. Diese haben damit bereits begonnen, Gesprächsebenen innerhalb und zwischen den Universitäten aufzubauen.
Eine wichtige Rolle spielt weiterhin die Steuerungsgruppe als Informations- und Beteiligungsgremium. Auf Wunsch der Universitäten hat diese eine neue Struktur erhalten, die die Prozesse in den Universitäten projektsteuernd und schlank lenkt. Diese Arbeitsstruktur wird sich auch mit Fragen des Kulturwandels und Changemanagements beschäftigen. Für die Standorte Kaiserslautern und Landau sind außerdem die weitere Annäherung, ein intensiveres Kennenlernen und weitere, vertrauensvolle Kooperation von zentraler Bedeutung, um ein gutes Zusammenwachsen vorzubereiten.
Die Beratungen innerhalb der Landesregierung über den Gesetzentwurf sind mit dem Ministerratsbeschluss vom 12.5.2020 abgeschlossen. Mit diesem Beschluss wird der Gesetzentwurf dem Parlament zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Die Beschlussfassung des Gesetzes ist abhängig von der Dauer der einzelnen Phasen und wird für den Sommer / Herbst 2020 geplant.
Nein, die Universität Koblenz und die Rheinland-Pfälzische Technische Universität sind keine Neugründungen. Sie stehen in rechtlicher Kontinuität zu den Universitäten Koblenz-Landau und TU Kaiserslautern.
Der Campus Koblenz wird zum 1. Januar 2023 zur eigenständigen Universität Koblenz. Am Standort Koblenz entsteht eine vollwertige Verwaltung.
Der Campus Koblenz wird mit dem Inkrafttreten des Gesetzes durch die Schaffung von vorbereitenden Gremien dabei unterstützt, die neue Universitätsstruktur organisatorisch und inhaltlich vorzubereiten. Den Kern bildet ein so genannter Senatsausschuss, der vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes gebildet werden muss. Diesem kommen gesetzlich definierte Aufgaben zur Vorbereitung der Universität Koblenz zu, der Senat kann weitere Aufgaben übertragen. Den Vorsitz führt die für den Campus Koblenz bzw. der für den Campus Koblenz zuständige Vizepräsident der Universität Koblenz-Landau, der stellvertretende Vorsitz liegt bei der Kanzlerin oder dem Kanzler. Die Universität hat schon jetzt im Vorgriff auf das Gesetz diesen Senatsausschuss eingerichtet und auch Beauftragte für den Prozess benannt.
Zum 1. März 2021 wird ein Hochschulrat für die Universität Koblenz gebildet, zum 1. Juni 2022 wird der Senat der Universität Koblenz gewählt. Diese sollen insbesondere die Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten sowie einer zusätzlichen Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten zum 1. Januar 2023 für die Universität Koblenz durchführen.
Die Ausgestaltung der künftigen Governancestrukturen erfolgt durch die Universität im Rahmen der neuen Grundordnung, die der Senatsausschuss ausarbeitet und verabschiedet.
Der Campus Landau bildet ab dem 1. Januar 2023 gemeinsam mit der Technischen Universität Kaiserslautern die Rheinland-Pfälzische Technische Universität. Die beiden Standorte verfügen über eine gemeinsame Verwaltung.
Der Campus Landau wird mit dem Inkrafttreten des Gesetzes durch die Schaffung von vorbereitenden Gremien dabei unterstützt, die neue Universitätsstruktur organisatorisch und inhaltlich vorzubereiten und mit der TU Kaiserslautern zu verhandeln. Den Kern bildet ein so genannter Senatsausschuss, der vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes gebildet werden muss. Diesem kommen gesetzlich definierte Aufgaben zur Vorbereitung der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität zu, der Senat kann weitere Aufgaben übertragen. Den Vorsitz führt die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident der Universität Koblenz-Landau am Standort Landau, der stellvertretende Vorsitz liegt bei der Kanzlerin oder dem Kanzler. Auch dieser Senatsausschuss wurde bereits eingerichtet.
Die Ausgestaltung der künftigen Governancestrukturen erfolgt durch die Universität im Rahmen der neuen Grundordnung, die die Senatsausschüsse Landau und Kaiserslautern erarbeiten und verabschieden.
Die Technische Universität Kaiserslautern bildet ab dem 1. Januar 2023 gemeinsam mit dem Campus Landau der bisherigen Universität Koblenz-Landau die Rheinland-Pfälzische Technische Universität. Die beiden Standorte verfügen über eine gemeinsame Verwaltung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bis vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes an der TU Kaiserslautern ein Senatsausschuss als vorbereitendes Gremium gebildet wird. Diesem kommen gesetzlich definierte Aufgaben zur Vorbereitung der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität zu, der Senat kann weitere Aufgaben übertragen. Den Vorsitz führt die Präsidentin oder der Präsident der Technischen Universität Kaiserslautern, der stellvertretende Vorsitz liegt bei der Kanzlerin oder dem Kanzler. Gemeinsam mit dem Senatsausschuss Landau erarbeitet und verabschiedet der Senatsausschuss die Grundordnung der RPTU.