Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz
Die fünf rheinland-pfälzischen Studierendenwerke Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Trier und Vorderpfalz haben nach § 112a Abs. 5 Hochschulgesetz die Aufgabe, die Studierenden sozial zu betreuen sowie wirtschaftlich und kulturell zu fördern. Zu den Aufgaben gehören auch die Beratung und Unterstützung von ausländischen Studierenden, Studierenden mit Kindern und Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Studium und Familie.