Qualitätssicherung in Studium und Lehre
Qualitätssicherung ist Aufgabe der Hochschulen. Sie sind laut Hochschulgesetz dazu verpflichtet, ein auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem einzurichten.
Akkreditierung
Ein zentraler Baustein der Qualitätssicherung an den Hochschulen ist die Akkreditierung. Sie wurde parallel zur europäischen Studienreform als Instrument der externen Qualitätssicherung etabliert. Das Akkreditierungsverfahren beruht auf dem Prinzip des Peer Review. Es wird eine Gutachtergruppe eingesetzt, der Vertreterinnen und Vertreter aller relevanten Interessensgruppen angehören - insbesondere auch der Berufspraxis.
Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Studiengänge regelmäßig akkreditieren zu lassen (Programmakkreditierung) oder eine Begutachtung des internen Qualitätssicherungssystems der Hochschule vornehmen zu lassen (Systemakkreditierung).
Förderung durch das Land
Zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre fördert das Wissenschaftsministerium zahlreiche Projekte im Rahmen des Hochschulpakts. Dabei werden u.a. die Zielsetzungen verfolgt, die Betreuung der Studierenden zu verbessern, den Studienerfolg zu erhöhen, den Übergang von der Schule zur Hochschule und in den Beruf zu erleichtern. Dazu zählen aber auch Initiativen, die sich an die Lehrenden richten wie beispielsweise der Lehrpreis des Landes Rheinland-Pfalz und das Programm zur Förderung der hochschuldidaktischen Kompetenzen.
Hochschulevaluierungsverbund Südwest
Der Hochschulevaluierungsverbund Südwest ist ein Zusammenschluss von Hochschulen. Ziel ist die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Studium und Lehre. Als Instrumente kommen Evaluationen, Lehrveranstaltungsbewertungen, Absolventinnen- und Absolventenbefragungen sowie Studienabschluss-/Exmatrikuliertenbefragungen zum Einsatz.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung modularer hochschuldidaktischer Angebote. Die Lehrenden werden damit in die Lage versetzt, ihre Kompetenzen systematisch auszubauen.