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Friedhöfe in der Region"
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Fribourg / Freiburg (Hauptort
des Kantons Fribourg / Freiburg, CH)
Jüdischer Friedhof
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
Siehe Seite zur Synagoge in Fribourg (interner
Link)
Zur Geschichte des Friedhofes
Ein jüdischer Friedhof konnte in Fribourg 1904 eröffnet
werden. Er hat eine Kapazität von 156 Gräbern, von denen inzwischen ein großer
Teil belegt ist.
Der Friedhof liegt innerhalb des städtischen Friedhofgrundstückes. Anders als
bei den meisten jüdischen Friedhöfen ist das Grundstück nicht im Besitz der
jüdischen Gemeinde.
Lage des Friedhofes
Der jüdische Friedhof ist Teil des nördlich der
Stadt gelegenenen kommunalen Friedhofes / Cimetière St.-Léonard.
Fotos
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum 27.8.2008)
Plan des Friedhofes
/
Cimetière St-Lèonard |
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Eingangsbereich,
Teilansichten
und Grabsteine des Friedhofes |
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Eingangstor
(von der Ch. St-Léonard) |
Eingang vom allgemeinen
kommunalen Friedhof |
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Teilansichten des
Friedhofes |
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Grabsteine
einzelner Personen / Familien |
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Grabsteine
einzelner Personen / Familien; zahlreiche Gräber sind mit liegenden
Platten zugedeckt |
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Neue Gräber |
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Einzelne Presseberichte
zum Friedhof
September
2024: Diskussion in
Gemeinderat und Verwaltung über die ewige Totenruhe |
Artikel von Sarah Kündig in 20min.ch vom 25.
September 2024: "Neue Friedhofregelung: 'Freiburg behandelt den Friedhof
wie einen Parkplatz'
Freiburg hat neue Regeln für den Friedhof Saint-Léonard verabschiedet. Die
jüdische Gemeinde sieht dadurch die ewige Ruhe ihrer Gräber gefährdet.
Darum gehts: Freiburg hat ein neues Reglement für den Friedhof
Saint-Léonard verabschiedet.
Eine über 100 Jahre alte Abmachung mit der jüdischen Gemeinde wird
aufgehoben.
Diese kritisiert, dass die ewige Grabruhe dadurch nicht mehr gesichert ist.
In Freiburg sorgt ein neues Friedhofreglement für rote Köpfe. Letzte Woche
hat die Stadt ein umfassendes neues Regelwerk für den Friedhof Saint-Léonard
verabschiedet. Neu sollen alle Gemeinschaften gleich behandelt werden. Dies
bedeutet gleichzeitig, dass eine über 100 Jahre alte Abmachung mit der
jüdischen Gemeinde aufgehoben wird.
'Ewige Grabesruhe gefährdet'. Im Judentum gilt die ewige Grabruhe als
heiliges Gebot. Das heißt, Gräber dürfen nicht aufgelöst werden, um den
Toten immer die letzte Ruhestätte zu gewährleisten. Bei den meisten
Friedhöfen in der Schweiz werden die Gräber jedoch nach einer Frist entweder
ausgehoben oder Angehörige müssen für die weitere Nutzung bezahlen. Deswegen
stehen die meisten jüdischen Friedhöfe auf privatem Boden. In Freiburg
hingegen hat die jüdische Gemeinde eine Ecke auf dem öffentlichen Friedhof
der Stadt mit 156 Gräbern und eine Sonderabmachung mit der Stadt, sodass
Gräber teilweise schon länger als 100 Jahre bestehen. Neu wird es zwei Arten
von Gräbern geben: Einerseits solche, die nach 20 Jahren aufgehoben werden
und anderseits sogenannte Vertragsgräber mit einer Mindestlaufzeit von 30
Jahren. Danach kann das Grab gebührenpflichtig nochmals um 30 und
schliesslich um 20 Jahre verlängert werden. Nach den insgesamt 80 Jahren
kann das gleiche Grab dann erneut beantragt werden. De facto sei also eine
ewige Grabruhe möglich, wie die Stadt Freiburg auf Anfrage erklärt.
300'000 Franken für 156 Gräber
Anders sieht das der Schweizerisch Israelitische Gemeindebund (SIG). Eine
Neuverhandlung der Verträge nach 80 Jahren sei zwar möglich, aber nicht
gesichert und damit 'die ewige Grabesruhe nach jüdischem Gebot gefährdet'.
Zudem sorgen sich die Mitglieder der, nach eigenen Aussagen, überalterten
jüdischen Gemeinschaft Freiburg, dass in 80 Jahren niemand mehr da sein
werde, der sich um die Verlängerung der Gräber und die Sicherstellungen der
ewigen Grabruhe kümmere. Außerdem seien die anfallenden Gebühren für die
kleine jüdische Gemeinde in Freiburg nicht tragbar. Für die 156 Gräber würde
das mehr als 300'000 Franken für eine 30-jährige Verlängerung bedeuten,
erklärt das Communauté israélite de Fribourg (CIF) auf Anfrage. Eine Person,
die anonym bleiben möchte, sagt zu den hohen Kosten: 'Die Stadt Freiburg
behandelt den Friedhof wie einen Parkplatz.'
'Empört und enttäuscht'. Mit der neuen Regelung sehen das SIG und das
CIF die Religionsfreiheit verletzt. Sie planen nun weitere Schritte und
überlegen, welche rechtlichen Maßnahmen sie einleiten können. Sie seien
extrem 'empört und enttäuscht', aber offen für konstruktive Gespräche und
Lösungen.
Der Freiburger Gemeinderat und Zuständiger für Stadtplanung und Architektur
Elias Moussa sagte dazu gegenüber der NZZ: 'Wir diskriminieren niemanden.
Ganz im Gegenteil. Das Parlament hat vielmehr bekräftigt, dass es den
jüdischen Bereich des Gemeindefriedhofs nicht infrage stellt, sich bei den
Gebühren jedoch eine Gleichbehandlung wünscht.'
Erstmals Friedhof für Muslime. Mit der neuen Friedhofregelung
erhalten zudem Musliminnen und Muslime erstmals ein Grabfeld auf dem
Friedhof St. Leonard in Freiburg. 'Wir setzen uns bereits seit 2006 dafür
ein und sind jetzt sehr erleichtert', sagt Danielle Gonin vom Muslimischen
Verein Freiburg. Auch im Islam herrscht das Gebot der ewigen Totenruhe. Doch
im Gegensatz zu der jüdischen Tradition schließt dieses das Wahren des
Grabes aus. Dem Ruherecht könne in diesem Fall also entsprochen werden,
indem neue Leichname in bestehende Gräber gelegt werden und die Gebeine auf
die Seite geschoben werden. 'Das ist eine Lösung, die uns passt, und auch
bereits seit Jahren so in der Schweiz praktiziert wird', so Gonin. 'Wir
haben aber Verständnis für die jüdische Gemeinschaft', sagt Gonin. Auch sie
wundere sich darüber, wie die Kosten der bereits stehenden Gräber übernommen
werden könnten."
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