Allgemeines zur Beistandschaft
Am 01.07.1998 ist in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Kindschaftsrecht in Kraft getreten. Die Begriffe "eheliche" und "nichteheliche" Kinder gibt es im neuen Recht nicht mehr. Es wird eine weitestgehende Gleichstellung der Kinder verheirateter und nicht miteinander verheirateter Eltern angestrebt. Das Jugendamt ist seit dieser Zeit nicht mehr automatisch für die Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsregelung von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, zuständig.
Das Jugendamt wird jetzt nur noch auf Antrag als Beistand tätig. Bei der Kreisverwaltung Ahrweiler wird dieser Aufgabenbereich des Jugendamtes durch die Abteilung "Wirtschaftliche Hilfen für Kinder, Jugend und Familie" wahrgenommen.
Wofür eine Beistandschaft ?
Die Beistandschaft kann alleinsorgeberechtigte oder bei gemeinsammen Sorgerecht, Mütter und Väter, in deren Obhut sich das Kind befindet, unterstützen, das Recht Ihres minderjährigen Kindes zu wahren für
Die zuständigen Mitarbeiter des Teams "Wirtschaftliche Hilfen für Kinder, Jugend und Familie" informieren Sie gerne darüber ausführlich und stehen für weitere Fragen zur Verfügung. Für ein ausführliches Gespräch sollte ein Termin vereinbart werden.