Wohngeld

Wohnraum ist gerade für Familien oft knapp und teuer. Deshalb gibt es schon seit mehr als 40 Jahren Wohngeld, das einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten helfen kann. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter) und Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer) gewährt. 

Durch die Wohngeldreform zum 01.01.2016 wurden die Leistungen an die Mieten- und Einkommensentwicklung der letzten Jahre angepasst und wesentlich verbessert.

Die Kreisverwaltung möchte Ihnen einen Überblick darüber geben, wer Wohngeld erhalten kann. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wenn Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, haben Sie hierauf einen Rechtsanspruch. Nutzen Sie deshalb das vorliegende Informationsangebot. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wohngeldstelle bei der Kreisverwaltung Ahrweiler gerne zur Verfügung.

Merkblatt Wohngeld

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Druckersymbol Druckversion (zuletzt geändert am 2016-03-02 14:53:33)