Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) (31.03.01)
Beschreibung
Aktuelle Hinweise:
- Vorsprachen sind nur nach Online-Terminvereinbarung möglich.
- Ab 02.05.2022 kann ein Antrag auf Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein auch beim Bürgeramt erfolgen. ACHTUNG: Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge angenommen werden.
Für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten werden Bürger:innen gebeten, einen verbindlichen ONLINE-Termin zu vereinbaren. Dafür kann der nachfolgende Link zum Online-Terminkalender genutzt werden.
Eine Terminvergabe ist nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz möglich.
Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
oder alternativ - allerdings NUR für die Beantragung zur Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein
Online-Terminvereinbarung Bürgeramt
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung: Bitte beachten Sie, dass Sie direkt nach der Terminvereinbarung eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode) erhalten. Diese halten Sie bitte bei Ihrer Vorsprache bei uns im Hause bereit!
Sofern Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, möchten wir dringend darum bitten, diesen zu stornieren, um ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben zu können. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.
Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein
Aufgrund der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, die sog. 3. Führerscheinrichtlinie, sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
Weiterführende Informationen zu Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein
Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde
Bereich Ersterteilung
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
- Ersatzführerschein (bei Verlust)
- Umtausch in EU-Kartenführerschein
- Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
- Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE
Bereich Neuerteilung
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Ausstellung internationaler Führerschein
- Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
- Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxi
Bereich Personenbeförderung / Fahrschul- und Fahrlehrerwesen
- Personenbeförderungsangelegenheiten (Taxi, Mietwagen, Bus)
- Fahrschulangelegenheiten
- Fahrlehrerangelegenheiten
- Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
Fahrerkarten
Unternehmenskarten
Werkstattkarten
Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.
Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde sowie Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung
- Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
- Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
- Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
- Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
- Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
Aggression
Alkohol
Drogen
Medikamentenmissbrauch
sonstige körperliche und geistige Erkrankungen - Nachkontrollen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
- Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger auf Probe
- Versagung von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Entziehung einer Fahrerlaubnis
- Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen
Leitung
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2424
- Telefax
- +49 6131 12-2511
- fuehrerscheinstellestadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 15 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass aufgrund der Dauer für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen genommen werden können.
Zusätzlicher Service - Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93