KFZ-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) (31.03.02)
Beschreibung
Aktuelle Hinweise:
- Vorsprachen sind nur nach Online-Terminvereinbarung möglich. Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughändler zur Verfügung. Diese können Vorgänge hier zwischen 08:00 und 11:00 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen. Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbehörde Mainz nur für das Stadtgebiet Mainz zuständig ist.
>> i-Kfz-Online Portal Zulassungsbehörde Mainz
>> Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der KFZ-Zulassung gebucht werden können.
Aufgaben der KFZ-Zulassungsbehörde
- Neuzulassung
- Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
- Umschreibung innerhalb und von außerhalb mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Umkennzeichnung
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Fahrtenbuchauflagen
- Erteilung von Halterauskünften
Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der KFZ-Zulassungsbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2424
- Telefax
- +49 6131 12-2190
- verkehrsabteilungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr - 15 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr - 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Hinweise zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Dienstleistungen
- Ausfuhrkennzeichen
- Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges   Online Service
- Fahrzeug verkaufen, Veräußerungsanzeige - Hinweise und Informationen
- Fahrzeugzulassung mit Bankbrief /-zulassungsbescheinigung Teil II   Online Service
- Feinstaubplakette beantragen
- Halterauskunft einholen
- i-KFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung   Online Service
- Kennzeichen für ein Elektrofahrzeug beantragen (E-Kennzeichen)
- Kraftfahrzeug anmelden, allgemeine Übersicht
- Kraftfahrzeugkennzeichen ändern (Umkennzeichnung eines Fahrzeuges auf Wunsch oder wegen Kennzeichenverlust bzw. -diebstahl)
- Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren   Online Service
- Kraftfahrzeug ummelden (Umschreibung)   Online Service
- Kraftfahrzeug wieder anmelden (Wiederzulassung)   Online Service
- Kraftfahrzeug wurde entstempelt (Landesplaketten wurden auf Anordnung der Zulassungsbehörde entfernt)
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
- Neuzulassung eines Fahrzeuges   Online Service
- Oldtimerkennzeichen beantragen (H-Kennzeichen)
- Rote Dauerkennzeichen beantragen (MZ-06...)
- Rote Oldtimerkennzeichen beantragen (MZ-07...)
- Saisonkennzeichen beantragen
- Technische Änderung am Fahrzeug (Eintragung in die Fahrzeugpapiere)
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, Adressänderung   Online Service
- Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen (wegen Verlust oder Diebstahl)
- Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen (wegen Verlust oder Diebstahl)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Herr Birkhahn | Sachgebietsleitung |