Einreichungsschluss für Wahlvorschläge zur LandtagswahlWahlausschüsse entscheiden über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

Landeswahlleiter Jörg Berres weist darauf hin, dass die Wahlvorschläge für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 13. März 2016,

spätestens am Dienstag, 29. Dezember 2015, bis 18 Uhr,

beim zuständigen Wahlleiter eingegangen sein müssen.

Der Landeswahlausschuss entscheidet am Mittwoch, dem 6. Januar 2016, in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der eingereichten Landes- und Bezirkslisten. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr im Abgeordnetenhaus in Mainz, Kaiser-Friedrich-Straße 3, Saal 401.

Am selben Tag beschließen die Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge. Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter geben Ort und Zeitpunkt der ebenfalls öffentlichen Sitzungen bekannt.