Wahltermin / Terminkalender
Der Verfassungsgesetzgeber hat Artikel 83 Abs. 2 der Landesverfassung (LV) geändert.
Danach kann nunmehr bereits 57 Monate nach Beginn der Wahlperiode die Neuwahl des Landtages stattfinden.
Damit verlängert sich der Zeitraum für die Bestimmung des Wahltages um einen Monat; also für die Wahl der Abgeordneten des 17. Landtages in der Zeit vom 18. Februar bis zum 17. Mai 2016.
Dadurch ist sichergestellt, dass ein für die Wahlbeteiligung bestmöglicher Wahltermin gefunden werden kann.
Weiterhin wurde bestimmt, dass der Landtag spätestens am 75. Tag nach der Wahl zusammentreten muss.
Traditionell kommt der Landtag am Verfassungstag, dem 18. Mai, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Mit der Verlängerung vom 60. auf den 75. Tag nach der Wahl kann ein Wahltermin gefunden werden, der dieser Tradition entspricht.
Wortlaut des Art. 83 Abs. 2 LV:Die Neuwahl findet frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.
Der Landtag tritt spätestens am 75. Tag nach seiner Wahl zusammen.